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Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maddin
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Maddin » Fr 7. Feb 2020, 19:42

fast12 hat geschrieben:
Fr 7. Feb 2020, 16:25
Interessant wird es auch wenn ein heute 19 jähriger dann kurz vor Ablauf der Frist schon 21 ist und die Magazine registrieren geht...
Wennst mich fragst wird’s auch interessant was bei den Verwahrungskonrollen bis 2021 ohne erfolgte Meldung passiert.

Würd nicht ausschließen, dass sich da einige mit dem Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes konfrontiert sehen...

Haben’s denen nix von den Übergangsbestimmungen erzählt in den Schulungen ?

gewo
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von gewo » Fr 7. Feb 2020, 20:06

Maddin hat geschrieben:
Fr 7. Feb 2020, 19:42
fast12 hat geschrieben:
Fr 7. Feb 2020, 16:25
Interessant wird es auch wenn ein heute 19 jähriger dann kurz vor Ablauf der Frist schon 21 ist und die Magazine registrieren geht...
Wennst mich fragst wird’s auch interessant was bei den Verwahrungskonrollen bis 2021 ohne erfolgte Meldung passiert.

Würd nicht ausschließen, dass sich da einige mit dem Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes konfrontiert sehen...

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Natürlich
Aber wie schon gesagt

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Maddin » Fr 7. Feb 2020, 20:21

gewo hat geschrieben:
Fr 7. Feb 2020, 20:06
Maddin hat geschrieben:
Fr 7. Feb 2020, 19:42
fast12 hat geschrieben:
Fr 7. Feb 2020, 16:25
Interessant wird es auch wenn ein heute 19 jähriger dann kurz vor Ablauf der Frist schon 21 ist und die Magazine registrieren geht...
Wennst mich fragst wird’s auch interessant was bei den Verwahrungskonrollen bis 2021 ohne erfolgte Meldung passiert.

Würd nicht ausschließen, dass sich da einige mit dem Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes konfrontiert sehen...

Haben’s denen nix von den Übergangsbestimmungen erzählt in den Schulungen ?
Natürlich
Aber wie schon gesagt

Nur für rechtmäßigen Besitz gilt die uebergangsfrist
Ja natürlich !

Aber wie will man das beweisen ?

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von gewo » Fr 7. Feb 2020, 20:35

Maddin hat geschrieben:
Fr 7. Feb 2020, 20:21
gewo hat geschrieben:
Fr 7. Feb 2020, 20:06
Maddin hat geschrieben:
Fr 7. Feb 2020, 19:42


Wennst mich fragst wird’s auch interessant was bei den Verwahrungskonrollen bis 2021 ohne erfolgte Meldung passiert.

Würd nicht ausschließen, dass sich da einige mit dem Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes konfrontiert sehen...

Haben’s denen nix von den Übergangsbestimmungen erzählt in den Schulungen ?
Natürlich
Aber wie schon gesagt

Nur für rechtmäßigen Besitz gilt die uebergangsfrist
Ja natürlich !

Aber wie will man das beweisen ?
garned
wenn die rechtsansicht der behoerde ist dass er sie nicht haben durfte ab 14.12.19 dann gibts fuer ihn auch keine uebergangsfrist

dass die rechtsansicht sehr ....... exotisch ,..... ist brauch ich eh nimmer hinzufuegen
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Parallaxe » Sa 8. Feb 2020, 12:30

Wir müssen hier zwei Dinge unterscheiden:

(1) Die Rechtsansicht zum Magazinbesitz. Da sehe ich es wie gewo: Die Behörde hat das letzte Wort, und wenn die Behörde etwas will, wird es kaum möglich sein, dagegen wirksam vorzugehen. Ich beurteile damit ausdrücklich nicht die Qualität behördlicher Entscheidungen, das ist vielmehr ein strukturelles Merkmal.

(2) Der Aspekt der Enteignung. Hier sehe ich einen Punkt, der jenseits der Magazinthematik sehr wohl zu klären wäre, weil das ein Thema ist, das für jede Art von Eigentum von Bedeutung ist - anders gesagt: Heute sind es Magazine, ein im Rahmen der Umsetzung des Waffengesetzes aufgetretener spezieller Fall, morgen ist es etwas anderes, ein im Zusammenhang mit der Umsetzung eines anderen Gesetzes aufgetretener spezieller Fall...

Es bliebe also die Frage nach Enteignung und Entschädigung zentral, und daran besteht ein weitaus größeres öffentliches Interesse als an der Frage nach der Legalität von Magazinbesitz. Die Frage ist halt, was die Folgen einer juristischen Bearbeitung sind...

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von gewo » Sa 8. Feb 2020, 12:33

Parallaxe hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 12:30
....
(2) Der Aspekt der Enteignung. Hier sehe ich einen Punkt, der jenseits der Magazinthematik sehr wohl zu klären wäre, weil das ein Thema ist, das für jede Art von Eigentum von Bedeutung ist - anders gesagt: Heute sind es Magazine, ein im Rahmen der Umsetzung des Waffengesetzes aufgetretener spezieller Fall, morgen ist es etwas anderes, ein im Zusammenhang mit der Umsetzung eines anderen Gesetzes aufgetretener spezieller Fall...
....
das problem ist:

entschaedigung fuer enteignung gibts nur bei rechtmaessigem besitz
seit 14.12.2019, 00:00 ist der besitz illegal (fuer personen unter 21 jahren)

fuer illegalen besitz gibt es keine entschaedigung

wie gesagt:
fuer den betroffenen 18-jaehrigen mag das alles irgendwie "unfassbar" sein dass es sowas gibt und er mag sich als "opfer" der justiz oder zumindesten der umstaende sehen.
hat nichts "angestellt" und hat trotzdem probleme
in dem alter eine bittere lektion

wennst als erwachsener ein bestimmtes lebensalter hast - und nicht grad dein ganzes leben in einer rosa blase verbracht hast - dann weisst das es sowas gibt
und zwar garned selten im leben

ist leider so
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Parallaxe » Sa 8. Feb 2020, 13:11

Ja, das scheint das traurige Fazit zu sein: Ist leider so.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Paddy91 » Sa 8. Feb 2020, 14:23

gewo hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 12:33
Parallaxe hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 12:30
....
(2) Der Aspekt der Enteignung. Hier sehe ich einen Punkt, der jenseits der Magazinthematik sehr wohl zu klären wäre, weil das ein Thema ist, das für jede Art von Eigentum von Bedeutung ist - anders gesagt: Heute sind es Magazine, ein im Rahmen der Umsetzung des Waffengesetzes aufgetretener spezieller Fall, morgen ist es etwas anderes, ein im Zusammenhang mit der Umsetzung eines anderen Gesetzes aufgetretener spezieller Fall...
....
das problem ist:

entschaedigung fuer enteignung gibts nur bei rechtmaessigem besitz
fuer illegalen besitz gibt es keine entschaedigung
Das glaube ich nicht, bzw generell schon aber nicht im Falle, dass der Gegenstand erst illegal wird.. Widerspricht gleich zwei Grundrechten die Nummer. Fraglich halt welcher unter 21 jährige deshalb bis zum VfGH zieht, wegen 50€ die 3 Magazine wert sind.

Am Ende findet sich doch einer, der Gesetzesteil wird aufgehoben und die neue ReGIERung muss neue erlassen. Was Kogler und Maurer dazu wohl einfallen würde?

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Yukon » Sa 8. Feb 2020, 14:38

gewo hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 12:33


das problem ist:

entschaedigung fuer enteignung gibts nur bei rechtmaessigem besitz
seit 14.12.2019, 00:00 ist der besitz illegal (fuer personen unter 21 jahren)

fuer illegalen besitz gibt es keine entschaedigung
Wie kommst du zu dem Schluss, dass der Besitz von +10/+20 Magazinen pauschal für unter 21-jährige illegal wäre???
Gibt es in den Übergangsbestimmungen des Paragraph 58 eine Altersbeschränkung, die unter 21-jährige von den Regelungen zum Altbestand ausschließt, die ich bisher übersehen habe?
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Parallaxe » Sa 8. Feb 2020, 15:01

Paddy91 hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 14:23
Am Ende findet sich doch einer, der Gesetzesteil wird aufgehoben und die neue ReGIERung muss neue erlassen. Was Kogler und Maurer dazu wohl einfallen würde?
Genau das ist der Punkt. Ich sehe die Gefahr, dass genau diese Entwicklung als Ergebnis rauskommen wird. Insofern ist das wirklich ein Dilemma: Soll ein Einzelner den Mund halten, um das größere Ganze nicht zu gefährden? Das kann man nicht verlangen. Andererseits: Soll man so defensiv bleiben und sich scheibchenweise alle Recht nehmen lassen?

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Alaskan454 » Sa 8. Feb 2020, 15:27

Parallaxe hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 15:01

Insofern ist das wirklich ein Dilemma: Soll ein Einzelner den Mund halten, um das größere Ganze nicht zu gefährden? Das kann man nicht verlangen. Andererseits: Soll man so defensiv bleiben und sich scheibchenweise alle Recht nehmen lassen?
In Wirklichkeit ist es vollkommen egal. Was kommt entscheiden eh andere an anderen Orten wie zb Brüssel.

Wo ist jetzt die Unterstützung der IWOE bzw wer macht was dagegen? In Wirklichkeit steht der "Bua" allein da gegen die Behörde und mit dem Alter und als Schüler muss man sich das erstmal trauen und leisten können gegen die Behörde vorzugehen.Warum sollte er auch den Mund halten,wer schei...t sich was um ihn,bzw das er quasi enteignet wird?

Menschlich gesehen eine Sauerei was da passiert,keine Frage aber wie Gewo schon geschrieben hat eine bittere Lektion für's Leben wie es gehen kann.
Zuletzt geändert von Alaskan454 am Sa 8. Feb 2020, 15:34, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von gewo » Sa 8. Feb 2020, 15:32

Yukon hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 14:38
gewo hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 12:33


das problem ist:

entschaedigung fuer enteignung gibts nur bei rechtmaessigem besitz
seit 14.12.2019, 00:00 ist der besitz illegal (fuer personen unter 21 jahren)

fuer illegalen besitz gibt es keine entschaedigung
Wie kommst du zu dem Schluss, dass der Besitz von +10/+20 Magazinen pauschal für unter 21-jährige illegal wäre???
Gibt es in den Übergangsbestimmungen des Paragraph 58 eine Altersbeschränkung, die unter 21-jährige von den Regelungen zum Altbestand ausschließt, die ich bisher übersehen habe?
nicht ich bin der meinung sondern - offenbar - der verantwortliche chefjurist im BM.I.

ich nehme an seine rechtsmeinung basiert auf den bestimmung dass
- HiCap magazine seit 14.12.19 genehmigungspflichtige "Waffen der kat. A " sind, und
- lt WaffG der Besitz von genehmigungspflichtige Waffen für Personen unter 21 jahren generell verboten ist

was grundsaetzlich so stimmt
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Papa Bär » Sa 8. Feb 2020, 15:48

Alles nicht lustig, keine Frage... nur:
Es gibt ein neues Gesetz, in dem ein zuvor (also vor dem 14.12.2019) erworbenes "Ding" das keiner Limitierung unterworfen war (weder das Ding selbst betreffend noch bezüglich des Alters des jeweiligen Besitzers) jetzt plötzlich einer Limitierung unterliegt UND einer Bedingung, was das Alter des Besitzers betrifft.
Ja, is eine Sauerei, aber so ist eben das Gesetz.
Ich frage mich ernsthaft, ob den Leuten, die hier einem Schüler den Tipp geben, er solle zu Gericht rennen wissen, was sie da sagen...
Und um ein greifbares Beispiel noch drauf zu legen.
Und zum thema Altbesitz, weil immer alle drauf rumreiten, vor dem Stichtag war für jemanden mit Waffenverbot der Besitz eines HiCap auch erlaubt, was ist denn mit diesen Leuten und ihren HiCaps aktuell?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Yukon » Sa 8. Feb 2020, 16:24

gewo hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 15:32
Yukon hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 14:38
gewo hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 12:33


das problem ist:

entschaedigung fuer enteignung gibts nur bei rechtmaessigem besitz
seit 14.12.2019, 00:00 ist der besitz illegal (fuer personen unter 21 jahren)

fuer illegalen besitz gibt es keine entschaedigung
Wie kommst du zu dem Schluss, dass der Besitz von +10/+20 Magazinen pauschal für unter 21-jährige illegal wäre???
Gibt es in den Übergangsbestimmungen des Paragraph 58 eine Altersbeschränkung, die unter 21-jährige von den Regelungen zum Altbestand ausschließt, die ich bisher übersehen habe?
nicht ich bin der meinung sondern - offenbar - der verantwortliche chefjurist im BM.I.

ich nehme an seine rechtsmeinung basiert auf den bestimmung dass
- HiCap magazine seit 14.12.19 genehmigungspflichtige "Waffen der kat. A " sind, und
- lt WaffG der Besitz von genehmigungspflichtige Waffen für Personen unter 21 jahren generell verboten ist

was grundsaetzlich so stimmt
Ok danke, dann hab ich dich missverstanden.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von tainnok » Sa 8. Feb 2020, 16:50

Papa Bär hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 15:48
Es gibt ein neues Gesetz, in dem ein zuvor (also vor dem 14.12.2019) erworbenes "Ding" das keiner Limitierung unterworfen war (weder das Ding selbst betreffend noch bezüglich des Alters des jeweiligen Besitzers) jetzt plötzlich einer Limitierung unterliegt UND einer Bedingung, was das Alter des Besitzers betrifft.
Diese Bedingung auf das Alter (um das es hier ja geht) liegt NUR vor wenn man sich JETZT (also NACH Inkrafttreten des Gesetztes) ein solches Kaufen will.
Da ist in $17 Abs. 3 WaffG festgehalten dass die Behörde ein Bewilligung ausstellen KANN, wenn unter anderem das 21. Lebensjahr vollendet ist.
In $21 WaffG ist auch noch öfter das 21. Lebensjahr als Anforderung definiert, aber da geht es IMMER um das Ausstellen einer WBK (nicht erforderlich in diesem Fall) einer Schusswaffe der Kat. B. Hier geht es weder um eine Schusswaffe noch um Kat.B, also ist der ganze $21 hinfällig.

ABER:
$58 Abs. 3 ist eigentlich unmissverständlich (Und definiert die Übergangsbestimmung um die es hier geht), denn da steht folgendes:
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
Da steht:
"Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden."
D.h. "zum Zeitpunkt des Inkrafttretens", und da war er rechtmäßig im Besitz und der Besitz ist weiterhin zulässig, melden innerhalb von zwei Jahre. Hier ist keine Einschränkung auf das Alter!.
Weiters ...
"Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen."
Genau dieser Satz trifft doch auf den Betroffenen hier zu.
Da steht "HAT" und nicht "KANN", d.h. es liegt NICHT im Ermessungsspielraum einer Behörde ob ein Bewilligung erteilt wird, sondern die Behörde muss eine Bewilligung erteilen. Und es steht Bewilligung, es steht explizit NICHT WBK oder WP. Hier ist keine Einschränkung auf das Alter!
Weiters ...
"Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen."
Hier (was aber auf den hier diskutierten Fall NICHT zutrifft) hingegen spricht der Gesetzgeber explizit von WBK und WP, d.h. da ist bewusst ein Unterschied zu den Magazinen im vorherigen Satz. D.h. da sollte daraus klar hervorgehen dass hier in diesem diskutierten Fall keine WBK auszustellen ist (und somit jegliche Diskussion des Alters in Bezug auf WBK/WP hinfällig ist).

Papa Bär hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 15:48
Und zum thema Altbesitz, weil immer alle drauf rumreiten, vor dem Stichtag war für jemanden mit Waffenverbot der Besitz eines HiCap auch erlaubt, was ist denn mit diesen Leuten und ihren HiCaps aktuell?
lol, gute Frage. Aber der Zitierte §58 Abs. 3 ist eigentlich auch da unmissverständlich. Denn da steht "... hat die Behörde ... zu bewilligen" ohne jegliche Einschränkung.
Papa Bär hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 15:48
Alles nicht lustig, keine Frage...
Ja, is eine Sauerei
Ja, leider, da kann ich dir zur zustimmen.
Papa Bär hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 15:48
aber so ist eben das Gesetz.
Nöp, das sehe ich eben nicht ganz so wie ich versucht habe zu erklären.
D.h. ich halte es für eine Sauerei wie hier durch die Behörde vorgegangen wird.
Wie vorher jemand geschrieben hat, glaube ich auch dass da jemand aus (vermutlich) Unwissenheit eine falsche Entscheidung getroffen hat und anstatt Rückgrad zu beweisen, die Fehlinterpretation klarzustellen und Gesetzteskonform zu handeln jetzt versucht wird auf Stur zu schalten und nicht von der ursprünglichen Auslegung abzuweichen.
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