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Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Neurologe44
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Neurologe44 » Di 27. Okt 2020, 07:08

Hatte vor einigen Wochen die Überprüfung, lief alles problemlos ab. Achtung: Die hatten auf ihrer Liste die Zahl der "großen" Magazine die ich gemeldet hatte. Und exakt diese Anzahl muss natürlich versperrt aufbewahrt und hergezeigt werden.

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approach_lowg
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von approach_lowg » Di 27. Okt 2020, 08:19

Neurologe44 hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 07:08
Hatte vor einigen Wochen die Überprüfung, lief alles problemlos ab. Achtung: Die hatten auf ihrer Liste die Zahl der "großen" Magazine die ich gemeldet hatte. Und exakt diese Anzahl muss natürlich versperrt aufbewahrt und hergezeigt werden.
das ist mal ein guter post. DANKE für den Hinweis.

Gruß
Numquam Retro

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Paddy91
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Paddy91 » Di 27. Okt 2020, 09:22

utc37 hat geschrieben:
Mo 26. Okt 2020, 16:22
Paddy91 hat geschrieben:
Mo 26. Okt 2020, 09:31
Armata hat geschrieben:
So 25. Okt 2020, 12:30
Woher kommt eigentlich dieser "Groll" vonwegen "Ich zeig ihm nur dies und das usw."
Das liegt am generellen Misstrauen gegen deinen Verein mit Inkassohintergrund. Wenn ich mehr als das absolut notwendige kommuniziere kann ich nur verlieren. Freunde brauch ich keine neuen durch die Waffenkontrolle, was natürlich nicht heißt dass ich unfreundlich bin.
Selten so einen BS gelesen.

Kann nur ein Ahnungsloser schreiben der die Sicherheit in Ö als selbstverständlich ansieht und nie die in einer ernstlichen Lage war
Wie die hier: https://www.derstandard.at/story/200012 ... erteidigen
Die Sicherheit liegt wohl in erster Linie an der noch relativ homogenen Gesellschaft. Der Polizei gehören im Alltag trotzdem deutlich MEHR Rechte eingeräumt. Dieses Geheule sobald irgendwer von der Kreuzung getragen wird oder 2m neben einem losfahrenden VW liegt gehört ex lege unterbunden. Bei unkooperativen Personen im Zuge diverser Amtshandlungen sollte Knüppel aus dem Sack deutlich schneller am Programm stehen.
Armata hat geschrieben:
Mo 26. Okt 2020, 10:17
Was für eine reife Ansichtsweise. Bin ich froh, dass dies offensichtlich die absolute Ausnahme bildet. Natürlich kommt noch hinzu, dass im Schutz der Anonymität des Internets sich viele ganz „hart“ hinstellen, in der Realität dann aber.....
Ändert aber nichts daran dass es falsch sein kann irgendwem irgendetwas zu zeigen was denjenigen nichts angeht. Hab ich beispielsweise noch den Tchibo Massagestab (siehe anderer Thread) und keine Ahnung dass ich diesen Gegenstand im Gegensatz zum AR-15 nicht besitzen darf, und der Mitarbeiter mit Inkassohintergrund ist besonders genau oder übel gelaunt, dann kann er mir größere Probleme bereiten. Ja das kann sein und muss nicht sein, aber was gewinne ich durchs herzeigen? Garnichts. (Tchibo Masagestab betrifft Deutschland und wird hier nur Beispielhaft genannt)

kawox
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von kawox » Di 27. Okt 2020, 11:29

Eine Frage an die Erfahrenen: Kommt die Exekutive grundsätzlich unangemeldet oder nach Vereinbarung? Das verschließt sich mir noch.

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combatmiles
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von combatmiles » Di 27. Okt 2020, 11:32

eigentlich sollten sie unangemeldet kommen. Aber ich bin nie daheim also machen wir uns meist was aus am Abend..
Es gibt anscheinend auch ein Zeitfenster von wann bis wann sie kommen "dürfen"... Das geht sich aber bei mir nie aus..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

gewo
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von gewo » Di 27. Okt 2020, 11:38

kawox hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 11:29
Eine Frage an die Erfahrenen: Kommt die Exekutive grundsätzlich unangemeldet oder nach Vereinbarung? Das verschließt sich mir noch.
mo - sa 7:00 bis 20:00
und unangemeldet

wenns dich ned erreichen dann rufen sie dich an und machen sich mit dir einen termin fuer die unangekuendigte kontrolle aus
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Centershot » Di 27. Okt 2020, 11:54

gewo hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 11:38
kawox hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 11:29
Eine Frage an die Erfahrenen: Kommt die Exekutive grundsätzlich unangemeldet oder nach Vereinbarung? Das verschließt sich mir noch.
mo - sa 7:00 bis 20:00
und unangemeldet

wenns dich ned erreichen dann rufen sie dich an und machen sich mit dir einen termin fuer die unangekuendigte kontrolle aus
Ganz genau so ist es!
Als meine Frau und ich noch berufstätig waren wurden wir so weit ich mich erinnere nie tagsüber "unangemeldet" angetroffen, in den Abendstunden ist nie jemand gekommen.
Daher gab es an der Türe einen Zettel mit der Telefonnummer des/der Beamten...Rückruf erbeten wegen Waffenüberprüfung...Termin wurde vereinbart...und alles ist problemlos abgelaufen.

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Nordi
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Nordi » Di 27. Okt 2020, 12:03

Weil ich es hier schon wieder mehrfach gelesen habe : MUSS oder SOLLTE der Schrank mit der Wand verschraubt sein?

In meinem Fall handelt es sich um einen 250kg Schrank ( leer ) beladen sicher nochmal 50kg schwerer, der in seinem seperaten Raum im Keller steht, und die einzige Tür in diesen Raum ist eine massive Stahltür mit Sicherheitsschloss.

Bei meiner Kontrolle war das lustige das die Beamten sich absolut nicht dafür interessiert haben ob der verschraubt ist oder nicht. Sie haben auch nicht mal auf die SNr so wirklich geschaut ... nur " jo...5 .... passt ... Wiederschauen"

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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von gewo » Di 27. Okt 2020, 16:13

Nordi hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 12:03
Weil ich es hier schon wieder mehrfach gelesen habe : MUSS oder SOLLTE der Schrank mit der Wand verschraubt sein?

In meinem Fall handelt es sich um einen 250kg Schrank ( leer ) beladen sicher nochmal 50kg schwerer, der in seinem seperaten Raum im Keller steht, und die einzige Tür in diesen Raum ist eine massive Stahltür mit Sicherheitsschloss.

Bei meiner Kontrolle war das lustige das die Beamten sich absolut nicht dafür interessiert haben ob der verschraubt ist oder nicht. Sie haben auch nicht mal auf die SNr so wirklich geschaut ... nur " jo...5 .... passt ... Wiederschauen"
ja
muss fix befestigt sein

https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe? ... tPage=true

in irgendeinem der 2122 rechtssaetze steht es
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Joewood » Mi 28. Okt 2020, 09:30

gewo hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 16:13
ja
muss fix befestigt sein

https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe? ... tPage=true

in irgendeinem der 2122 rechtssaetze steht es
Ich geh die jetzt nicht einzeln durch aber das war wenn dann ein Spezialfall. nachdem rein theoretisch auch die versperrbare Glasvitrine reichen würde, die halt am Boden steht kann ich mir nicht vorstellen, dass ein (schwererer) Treosor höhere Sicherheitsanforderungen brauchen würde...

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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Spiky » Mi 28. Okt 2020, 09:42

Nordi hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 12:03
Weil ich es hier schon wieder mehrfach gelesen habe : MUSS oder SOLLTE der Schrank mit der Wand verschraubt sein?
Lt. Auskunft meines SB muss der Schrank durch Verbringung (ohne technischem Aufwand) gesichert sein
Entweder durch Wandbefestigung oder durch sein Eigengewicht.

Dass sich nahezu jede Wandbefestigung durch eine "Gashaxn" lösen lässt spielt keine Rolle, da es sich in diesem Fall um einen technischen Aufwand handelt.

Sicherheitshalber könntest Du ja Deinen SB fragen...

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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Admin » Mi 28. Okt 2020, 09:42

Joewood hat geschrieben:
Mi 28. Okt 2020, 09:30
gewo hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 16:13
ja
muss fix befestigt sein

https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe? ... tPage=true

in irgendeinem der 2122 rechtssaetze steht es
Ich geh die jetzt nicht einzeln durch aber das war wenn dann ein Spezialfall. nachdem rein theoretisch auch die versperrbare Glasvitrine reichen würde, die halt am Boden steht kann ich mir nicht vorstellen, dass ein (schwererer) Treosor höhere Sicherheitsanforderungen brauchen würde...
aus einem spezialfall macht man keinen RECHTSSATZ
es gibt einen rechtssatz dazu
es ist eine generelle regel

kat B waffen in glasschrank gehen nicht
das steht auch in den runderlaessen des BMI
waffen an die wand haengen geht auch nicht einfach so laut runderlass BMI

dass es einzelne ueberpruefungsorgane anders handhaben
dass es einzelne sachbearbeiter anders handhaben
dass es einzlene behoerden anders handhaben

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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von gewo » Mi 28. Okt 2020, 09:48

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9961218X02


Rechtssatz

Ein versperrtes, eine Waffe bergendes Vorheriger SuchbegriffBehältnis ist nur dann als sicher anzusehen, wenn es nicht ohne Schwierigkeiten zur Gänze entfernt werden kann.
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Grumbach
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Grumbach » Mi 28. Okt 2020, 10:00

Können sie ja mal versuchen, ob sie Nordi's 300kg Tresor ohne Schwierigkeiten zur Gänze über die Kellertreppe tragen können :lol:
Sei im Besitze, und Du wohnst im Recht.

MikeD
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von MikeD » Mi 28. Okt 2020, 11:09

gewo hat geschrieben:
Mi 28. Okt 2020, 09:48
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9961218X02


Rechtssatz

Ein versperrtes, eine Waffe bergendes Vorheriger SuchbegriffBehältnis ist nur dann als sicher anzusehen, wenn es nicht ohne Schwierigkeiten zur Gänze entfernt werden kann.
Da ging es aber um einen normalen Waffenkoffer (mit Zahlenschloss), welcher in einem unversperrten Vorzimmerkasten gelagert war. Den kann man ohne Schwierigkeiten einfach wegtragen.

Einen 100kg (oder gar 300kg) schweren Waffenschrank wird man nicht ohne Schwierigkeiten zur Gänze entfernen können.
Außerdem sagt die 2. WaffG Durchführungsverordnung ganz klar, dass eine sichere Verwahrung auf einen "zumutbaren Aufwand" abzustellen ist. Löcher in eine Wand bzw. den Fußboden zu bohren ist besonders bei einer Mietwohnung bzw. einer Fußbodenheizung nicht unbedingt zumutbar. Einen kleinen 08/15 Möbeltresor würde ich jedoch - wenn möglich - anschrauben, da man ihn sonst einfach wegtragen könnte.

Grundsätzlich liegt es aber bei der Behörde eine mangelhafte Verwahrung (nach einer Überprüfung) zu beanstanden und deren Behebung vorzuschreiben (ist dann auch leichter mit dem Vermieter abzustimmen, wenn eine behördliche Anordnung vorliegt).
Ein nicht angeschraubter Möbeltresor stellt normalerweise auch noch kein Indiz für eine mangelnde Verlässlichkeit dar.

Es sollte sich jeder überlegen, was für ihn (noch) möglich ist, ich habe jedenfalls auch meine (~100kg) Langwaffenschränke entsprechend in Wand und Boden verankert (den FFW-Tresor sowieso).

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