Das ist eine nachträgliche Registrierung einer Waffe die bewilligungsfrei erworben wurde. Eine Bewilligung erfordert dass dir die Behörde dieses Recht mittels Bescheid zugesteht, das ist hier aber nicht der Fall. Du erwirbst die Waffe frei und registrierst sie.gewo hat geschrieben: ↑So 25. Okt 2020, 22:58was ist die meldung gem. §33 deiner meinung nach?
ohne diese meldung besitzt du die waffe illegal
mit dieser meldung besitzt du die waffe legal
wenn sie jetzt nimmer draufstehen dann bestens
frueher sind sie draufgestanden
Eine Kat. C nicht zu registrieren ist eine Verwaltungsübertretung, eine Kat. B ohne Waffenbesitzkarte (= behördliche Bewilligung für den Besitz dieser Waffen) zu besitzen ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand.
Das ist so wie wenn man sagen würde eine Bauanzeige sei eine Baubewilligung, ist es aber auch nicht. Bei einer Baubewilligung bekommst du einen Bescheid mit einer Entscheidung und bei einer Bauanzeige bekommst du z.B. in NÖ garnichts, das wird einfach zur Kenntnis genommen und abgelegt.
Hier der Beweis, habs gefunden: https://iwoe.at/wp-content/uploads/2013 ... 379916.pdf
Zitat aus der Anfragebeantwortung des BMI:
"Im Hinblick darauf, dass § 4 Abs. 3 der 2. WaffV ausdrücklich auf die Bestimmung des § 25
WaffG Bezug nimmt und sich somit nur auf Inhaber von Waffenbesitzkarten und
Waffenpässen bezieht, umfasst die Überprüfung der sicheren Verwahrung grundsätzlich nur
die aufgrund dieser Urkunden besessenen Schusswaffen der Kategorien A und B, nicht aber
(auch) jene der Kategorien C und D. "