Genau das ist mitunter ein Grund für die Tokarev. Ich finde das Kaliber ziemlich genial zum Schießen - finde das Kaliber hätte viel mehr Aufmerksamkeit verdient.The_Governor hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 20:00Die Tokarev ist sicher gut dafür geeignet, außerdem soll das Kaliber nebenbei interessant zum Schießen sein.
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Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
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- Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57
Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
Ich hatte halt das Glück den metallverarbeitenden Beruf Maschinenbautechniker zu erlernen und darum tue ich mir in manchen Dingen leichter wie jemand der zb Frisör oder Zuckerbäcker erlernt hat.Alexej hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 19:53Danke. Um vielleicht ein bisschen meine Situation zu verstehen: seit ich in Wien wohne, kenne ich leider keinen mehr, mit dem ich mich persönlich über dieses Thema unterhalten kann und Vereinsleben ist momentan ja sowieso nicht möglich. Deshalb bin ich halt online viel unterwegs und informiere mich so gut es geht. Aber manchmal hat man halt eine Frage, ich denke das kennt jeder.Alaskan454 hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 19:29Was ich persönlich gut finde ist das du fragst wenn du dir wo nicht sicher bist und deswegen ist sicher keiner böse.
Das vergisst man halt leider ziemlich schnell das Dinge die für einen vielleicht selbstverständlich sind,für andere eine Hürde darstellen oder nicht so einfach sind.
Der intelligente Schütze fragt,bevor es den "Baum angeht"!

Zur Waffe:
Kauf dir irgendeinen Platzhalter um 40-70€ die jeder Büma irgendwo herum kugeln hat.
Wennst etwas kaputt machst oder eine Feder verlierst ist der Schaden begrenzt und auch bei der abgabe bzw verkauf steigst besser aus wie wenn dir das mit der 300-400 Waffe passiert.
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- Wohnort: NÖ
Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
weils noch niemand gsagt hat
/klugscheissn an
zerlegen tust a viech (rotwild, sau usw.)
a waffe wird auseinandergenommen
/klugscheissn aus
/klugscheissn an
zerlegen tust a viech (rotwild, sau usw.)
a waffe wird auseinandergenommen

/klugscheissn aus
Si vis pacem, para bellum
Kimme und Korn, immer nach vorn !
.22lfb .9mm .40S&W 8x50R und 223rem
Kimme und Korn, immer nach vorn !
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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
Kannst du auch selber machen, das Spiel heißt "World of Guns: Gun Disassembly" und ist auf Steam kostenlos spielbar.
Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
gibt's dann auch das "re-assembly"?
Ich hab letztens bei meiner 1911er massiv geflucht, wie ich das Ding wieder zusammenbauen wollte.
Oder haben die Macher dann Angst, dass die leute ihre PCs zum Fenster raus werfen?

Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
Ist beides drin. Gibt sogar einen Modus, wo du das Ding in X Sekunden zusammensetzen musst. Ist natürlich nur ein Draufklicken, aber fands schon nett.
Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
Kannst du mir diese Umstände, bei denen man das Magazin nicht anstecken darf eräutern? Sry ich steh am Schlauch
Kein Gewähr für die Ergebnisse! WARNUNG: Nahe am höchstlässigen Gasdruck.
Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
Habs grad installiert..... saugeil

Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
Altbestand Z9/Z10 dürfen nur am behördlich genehmigten Schießstand angesteckt werden so weit ich weiß.

Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
Interessant! Und in den eigenen 4 Wänden nicht? Wo kann ich diese wesentliche Unterscheidung nachlesen?
Müsste ja dann im Waffengesetz so drinnenstehen.
D.
Müsste ja dann im Waffengesetz so drinnenstehen.
D.
Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
viewtopic.php?f=20&t=47402
Da im Thread Wird das irgendwo erklärt. Finds grade nicht. Explizit im WaffG stehts glaub ich nicht, aber in irgendeiner Durchführungsverordnung oder so. Z9/10 erlaubt dir ja nur weiterhin deine alten Magazine zu besitzen.

Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
Im §17 Waffengesetz steht was alles verboten ist. Wenn du eine Ausnahmeerlaubnis für Altbestand nach Z10 hast, gilt für dich das Verbot für das Besitzen von Magazinen für genau so viele Magazine nicht, wie auf deiner WBK steht. Das Verbot nach Z8 gilt weiterhin, sonst hättest du die Ausnahmeerlaubnis dafür auf deiner WBK stehen. Nur auf behördlich zugelassenen Schießständen gelten anscheinend ein paar Verbote des Waffengesetzes nicht, aber frag mich nicht wo genau das steht.
Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
ähem.....ordonanzler hat geschrieben: ↑Mi 27. Jan 2021, 00:29weils noch niemand gsagt hat
/klugscheissn an
zerlegen tust a viech (rotwild, sau usw.)
a waffe wird auseinandergenommen![]()
/klugscheissn aus
das nennt sich AUFBRECHEN!
Und "Viecha" gibt´s woanders, aber nicht beim Wild!
Auch wennst es mit ´nem Smilie garniert hast.
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen
Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)
An alle die auch gerne Waffen zerlegen: habt ihr Tipps/Empfehlungen für „must have“ Werkzeug? Ich hab einiges an Waffen-Reinigungsmitteln, Ölen, Bürsten zu Hause, an Werkzeug aber nur ein bisschen Elektronik/Feinmechanik Werkzeug (auch verschiedene Pinzetten etc) und die üblichen Sachen, wie Kreuz, Torx, Schlitzschraubenziehern. Will dann nur nicht da sitzen und dann nicht das passende Werkzeug zu haben.