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.22lr MP5 in Österreich legal?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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KarawankenHippie
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.22lr MP5 in Österreich legal?

Beitrag von KarawankenHippie » Do 3. Feb 2022, 16:06

Grüß euch,

Ich hatte vor kurzem die Möglichkeit, eine H&K MP5 im Kaliber .22lr zu einem relativ günstigen Preis zu kaufen.
War ziemlich angetan von dem Teil, bis ich folgendes im Waffengesetz gefunden habe:
3. Abschnitt
Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
Verbotene Waffen
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
[...]
von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Der Bekannte, welcher die Waffe bis jetzt besessen hat war ebenso überrascht wie ich, dass es sich dabei seit der Waffengesetznovelle 2018(?) um eine Kat. A handelt.
Nun hat er mir erzählt, er habe mit einem Händler geredet, welcher gemeint hat, der Verkauf sei kein Problem, wenn die Waffe davor bereits als Kat. B registriert war. (Quelle: Anruf bei einer Behörde) :confusion-questionmarks:

Kann mir dazu wer von euch genaueres sagen? Will auf keinen Fall deshalb die WBK riskieren.

BG

hobbycaptain
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Re: .22lr MP5 in Österreich legal?

Beitrag von hobbycaptain » Do 3. Feb 2022, 16:10

bei meiner ISSC MK22 Commando (kurzer Lauf) ist der Klappschaft blockiert, weil sie mit eingeklapptem Schaft unter 60cm kommen tät und damit verboten bzw. A wäre.
So, mit blockierten Schaft ist sie B.
Ist die H&K MP5 von Haus aus unter 60cm oder erst mit eingeschobenem oder eingeklapptem Schaft ? Dann würd ichs analog zu meiner MK22 Commando sehen. Wenns länger als 60 ist und mit eingeklapptem Schaft unter 60cm, dann A.

Keine Ahnung ob selber Schaft blockieren auch geht, damit sie B ist/bleibt, oder ob das vom Werk aus passieren muss.

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Re: .22lr MP5 in Österreich legal?

Beitrag von KarawankenHippie » Do 3. Feb 2022, 16:12

Habe nachgemessen - ist knapp über 50cm mit eingeschobenem Schaft.

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Re: .22lr MP5 in Österreich legal?

Beitrag von Wilhelmshoehe » Do 3. Feb 2022, 16:23

Naja, mit verpasster Meldung ist er momentan im unbefugten Besitz einer Kat. A…

Mr. Danger
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Re: .22lr MP5 in Österreich legal?

Beitrag von Mr. Danger » Do 3. Feb 2022, 16:29

Dann entweder die Schaftkappe montieren (<60cm) oder den Festschaft (>60cm).
Den Schiebeschaft wird man wohl fixieren können aber dann hast Du einen unbequemen Festschaft.
So ist Sie A nach §17Z11 und wäre bis zum 13.12.2021 zu melden gewesen.
Oder B nach den oben genannten Umbauten.

Du fragst doch sicher für einen Freund :whistle:

LG, Hans

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Re: .22lr MP5 in Österreich legal?

Beitrag von gewo » Do 3. Feb 2022, 22:22

Mr. Danger hat geschrieben:
Do 3. Feb 2022, 16:29
Dann entweder die Schaftkappe montieren (<60cm) oder den Festschaft (>60cm).
Den Schiebeschaft wird man wohl fixieren können aber dann hast Du einen unbequemen Festschaft.
So ist Sie A nach §17Z11 und wäre bis zum 13.12.2021 zu melden gewesen.
Oder B nach den oben genannten Umbauten.

Du fragst doch sicher für einen Freund :whistle:

LG, Hans
Nachträglich blockieren sinnlos.
Nachtraegliche Umbauten können eine schusswaffe nie in eine „niedrigere“ Kategorie versetzen.

Lediglich ein abänderung durch den hersteller „ab werk“ ist wirksam

Die 22lr mp5 mit dem schubschaft ist eine kat A waffe gem. 17/1/11
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Re: .22lr MP5 in Österreich legal?

Beitrag von Mr. Danger » Fr 4. Feb 2022, 00:04

gewo hat geschrieben:
Do 3. Feb 2022, 22:22

Nachträglich blockieren sinnlos.
Nachtraegliche Umbauten können eine schusswaffe nie in eine „niedrigere“ Kategorie versetzen.

Lediglich ein abänderung durch den hersteller „ab werk“ ist wirksam

Die 22lr mp5 mit dem schubschaft ist eine kat A waffe gem. 17/1/11
Hallo Gewo,
meinst Du als Umbau nur die Blockierung des Schiebeschafts oder auch "Umbauten" Schaftkappe oder Festschaft?
Wenn die MP5 mit dem Kürzel A3 oder A5 eingetragen wurde hat man eh ein Problem weil das sind die Kürzel für den Schiebeschaft.

Weiters, wie beweist mir die Polizei / das BMI das der Umbau nicht vom Werk aus war? Gerade bei deutschen Waffen hat man doch recht häufig Fälle mit blockiertem Klappschaft.

LG, Hans

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Re: .22lr MP5 in Österreich legal?

Beitrag von gewo » Fr 4. Feb 2022, 01:40

Mr. Danger hat geschrieben:
Fr 4. Feb 2022, 00:04
gewo hat geschrieben:
Do 3. Feb 2022, 22:22

Nachträglich blockieren sinnlos.
Nachtraegliche Umbauten können eine schusswaffe nie in eine „niedrigere“ Kategorie versetzen.

Lediglich ein abänderung durch den hersteller „ab werk“ ist wirksam

Die 22lr mp5 mit dem schubschaft ist eine kat A waffe gem. 17/1/11
Hallo Gewo,
meinst Du als Umbau nur die Blockierung des Schiebeschafts oder auch "Umbauten" Schaftkappe oder Festschaft?
Wenn die MP5 mit dem Kürzel A3 oder A5 eingetragen wurde hat man eh ein Problem weil das sind die Kürzel für den Schiebeschaft.

Weiters, wie beweist mir die Polizei / das BMI das der Umbau nicht vom Werk aus war? Gerade bei deutschen Waffen hat man doch recht häufig Fälle mit blockiertem Klappschaft.

LG, Hans
mir sind keine waffen mit blockierten klappschaft bekannt ehrlich gesagt

und beweisen muss dir eh niemand was
es interessiert eh keinen
ich als haendler darfs halt ned verkaufen neu
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Re: .22lr MP5 in Österreich legal?

Beitrag von titan » Fr 4. Feb 2022, 03:44

Wenn der Schaft vor dem Stichtag blockiert oder getausch wurde ist es herzlich egal welche Modellbezeichnung das Ding hat. Der Paragr 17 ist eine nachträgliche Erfindung. Begründbar ist das mEn damit, dass eine Laufkürzung oder Verlängerung ebenso behandelt werden würde, dh der Istzustand zählt letztlich. Die niedrigere Kategorie gilt außerdem auch nur für Paragr 18 Kat A zu B und diese zu C. Der Paragr 17 ist ein rein österreichisches Süppchen.
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Re: .22lr MP5 in Österreich legal?

Beitrag von gewo » Fr 4. Feb 2022, 07:09

titan hat geschrieben:
Fr 4. Feb 2022, 03:44
Wenn der Schaft vor dem Stichtag blockiert oder getausch wurde ist es herzlich egal welche Modellbezeichnung das Ding hat.
Jop
Das schon
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Re: .22lr MP5 in Österreich legal?

Beitrag von Mr. Danger » Fr 4. Feb 2022, 08:06

titan hat geschrieben:
Fr 4. Feb 2022, 03:44
Wenn der Schaft vor dem Stichtag blockiert oder getausch wurde ist es herzlich egal welche Modellbezeichnung das Ding hat. Der Paragr 17 ist eine nachträgliche Erfindung. Begründbar ist das mEn damit, dass eine Laufkürzung oder Verlängerung ebenso behandelt werden würde, dh der Istzustand zählt letztlich. Die niedrigere Kategorie gilt außerdem auch nur für Paragr 18 Kat A zu B und diese zu C. Der Paragr 17 ist ein rein österreichisches Süppchen.
Sehe ich genau so. Alles was vor dem 14.12.2019 besessen oder umgebaut wurde konnte bis zum 14.12.2021 in der entsprechenden Kategorie gemeldet werden. Wenn die Waffe nach dem 14.12.2019 in eine andere andere Kategorie (von B zu A(§17) oder umgekehrt) umgebaut wurde ist es zwar illegal aber die Beweisführung von Amtswegen wird halt schwierig (Sie müssen beweisen das ich nach dem 14.12.2019 umgebaut habe).

Beispiel: kurzes SG550 (SIG 553) mit Klappschaft ist §17/1/11. Wenn die Waffe rechtzeitig besessen und registiert wurde kein Problem. Wenn ich die Waffe mit einem Festschaft und ohne großem Magazin verkaufe kann der Erwerber die Waffe als §17/1/8 oder B. eintragen. Bei mir wird ein §17/1/11 Platz frei.

Die H&K Modellbezeichnung könnte von Amtswegen im Zuge der Beweisführung als Anhaltspunkt herangezogen werden. Da hätte aber eher der Händler ein Problem, wenn er eine entsprechende Waffe an einen Unberechtigten verkauft.

LG, Hans

chris01
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Re: .22lr MP5 in Österreich legal?

Beitrag von chris01 » Fr 4. Feb 2022, 08:52

Würde dann eine H&K SD5 (MP5 HA in 9mm) mit Fixschaft, die von Haus aus Kat. B ist, dann auch in Kat. A fallen, wenn man einen Schub/Klapp-Schaft dranmacht?
Beste Grüße
Christoph

Simon80
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Re: .22lr MP5 in Österreich legal?

Beitrag von Simon80 » Fr 4. Feb 2022, 09:57

chris01 hat geschrieben:
Fr 4. Feb 2022, 08:52
Würde dann eine H&K SD5 (MP5 HA in 9mm) mit Fixschaft, die von Haus aus Kat. B ist, dann auch in Kat. A fallen, wenn man einen Schub/Klapp-Schaft dranmacht?
Wenn die Waffe als Halbautomat gemeldet ist und dann ausgeklappt über 60 und eingeklappt unter 60cm hat ja, dann wird sie Kat. A.
Die MP5SD ist mit Teleskopschaft eingeschoben mindestens 660mm lang. (laut hk website) Keine Ahnung wie viel kürzer der Klappschaft das noch macht.

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Re: .22lr MP5 in Österreich legal?

Beitrag von gewo » Fr 4. Feb 2022, 10:05

chris01 hat geschrieben:
Fr 4. Feb 2022, 08:52
Würde dann eine H&K SD5 (MP5 HA in 9mm) mit Fixschaft, die von Haus aus Kat. B ist, dann auch in Kat. A fallen, wenn man einen Schub/Klapp-Schaft dranmacht?
meiner meinung nach eindeutig ja
die ist dann kat A gem, 17/1/11 wenn sie von unter 60cm mit dem klappy/schubby auf ueber 60cm geklappt werden kann

der vollstaendigkeit halber muss dazu aber schon gesagt werden dass es einen bekannten haendler in wien gibt der (vor jahrzehnten) durchaus erfahren in einstufungen war und der wirklich ernsthaft der meinung ist dass zwar eine langwaffe ueber 60cm nicht auf unter 60cm verkuerzt werden darf, dass aber eine kurzwaffe unter 60cm auf ueber 60cm verlaengert werden darf.

ich halte dass fuer eine sehr mutige annahme
ich verkauf das so ned
waere mir zu heiss

wenn es sich ein kunde nachtraeglich umbaut dann ist es eh seine sache ....
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Jiggler
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Re: .22lr MP5 in Österreich legal?

Beitrag von Jiggler » Fr 4. Feb 2022, 10:31

Seine Interpretation scheint mir aber schlüssig

§17 WaffG
Z11
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;

Z7
von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;

§3 WaffG
Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.


Verkürzen von Langwaffen :naughty:
Verlängern von Kurzwaffen :dance: ???
Glock 19
OA 15 BL

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