das trifft aber den kern meiner frage: wie stark kann einem die behörde einen strick aus was drehen wenn ich was tu das ich tun darf?
wenn die ex veganerin ist und will dass der nachwuchs auch veganer ist, ergibt sich daraus irgendwie ein recht die freiheit des nachwuchses (und expartners) einzuschränken?
der kernpunkt ist dass waffengegener eine meinung haben (und die sei ihnen gelassen und gegönnt) aber kann man daraus ein argument bauen? weil wenn ja: wo endet der stuss dann? muss man sein auto verkaufen nur weil die kindsmutter glaubt dass co2 zum weltuntergang führen wird?
sprich: alleine die idee dass die behörde einem probleme machen kann weil man was tut was man tun darf, aber einem dritten nicht gefällt, wäre halt schwerst ... ähm ... problematisch.
und nichts für ungut: aber der ratschlag "knie so tief du nur kannst damit die ex nicht bös schaut" ist ein ratschlag den ich nicht geben will. wenn der klügere immer nachgibt herrschen die idioten.