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Kein Wechselsystem mehr möglich?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- combatmiles
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- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
genau, und deswegen bezieht sich das letzte Schreiben vom BMI mMn auf das es eben nicht erlaubt ist ganze Waffen als WS auszugeben wo das technisch gaar nicht möglich ist.. deswegen ist die Sache nämlich aufgeflogen...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Die FPÖ ist die einzige große Partei in Österreich, die sich seit jeher konsequent für privaten Waffenbesitz ausgesprochen hat.Skill Issue hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2024, 11:08Als ob die Blaumänner sich da groß für uns einsetzen werden.
Während dem EU-Novellen-Unding hat sie zumindest verbal dagegengehalten - mehr ging nicht im machtlosen EU-Parlament (wirklich beschlossen wurde die Novelle ja von den Regierungen - von unserer Seite also der ÖVP und den Grünen).
Als sie das letzte mal an der Regierung beteiligt waren, haben wir sämtliche Halbautomaten freigegeben bekommen, die Jäger haben Schalldämpfer bekommen etc.
Hätten ich gerne noch mehr gehabt? Ja klar, aber wer das Gute zum Feind erklärt, weil er sich nur mit Perfektion zufrieden gibt, wird auf dieser Welt nicht glücklich werden.
Ich kann nicht verstehen wie man auf der Grundlage der Waffenthematik gegen die FPÖ sein kann. Es gibt sicher für viele Menschen Gründe außerhalb dieser Thematik, aber dann sagt das bitte auch, und tut nicht so, als ob die FPÖ nicht alles in ihrer Macht stehende für den privaten Waffenbesitz getan hat und auch weiter tun wird.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
So, ich war nochmals lästig.... Er kennt es, nur meint er dass sich in wirklich für ihn nichts ändert -> Wenn er ein WS verkauft, dann natürlich nur zerlegt, einzeln verpackt und mit 2 Rechnungen.
CZ Shadow 2 9mm
Chiappa 1892 Wildlands .357 Mag
GP R15 .223 Rem
Rossi R92 .357 Mag
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Danke für die Erläuterung. Derartige Interpretationen halte ich für sehr gefährlich, da ich persönlich es so gelesen (und interpretiert hatte), dass er eben alle Bestandteile und nicht lediglich ein Wechselsystem übergeben hatte - unabhängig davon ob zerlegt oder nicht. Ich stimme jedenfalls zu, dass man auch das so wie du lesen kann. Ohne Wissen über die genauen Umstände halte ich deine Ableitung jedenfalls für sehr gefährlich und mE nicht zutreffend.Amorphous hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2024, 11:26Grammatikalische Interpretation. Zitat aus dem Urteil des LG Eisenstadt: „Weiters wusste er, dass er die gegenständliche Waffe der Marke Sig Sauer nicht in ihrer Gänze an ….. hätte übergeben dürfen, weil dieser keinen freien Platz auf seiner WBK hatte.“
Zusätzlich „Er tat es trotzdem und versuchte, diesen Umstand dadurch zu verschleiern, dass er im ZWR eine falsche Eintragung tätigte. Er wusste demnach, dass seine Befugnis, als beliehener Beamter im ZWR Eintragungen tätigen zu dürfen, missbrauchte“
Hätte der Händler dem Kunden ein Griffstück + Verschluss verkauft, so hätte er nicht wissen können, dass er seine Befugnis missbrauchte. Immerhin hätte er sich an der Rechtsmeinung des BMI orientiert. Auch ein durchschnittlicher Händler würde nicht damit rechnen.
„Waffe in ihrer Gänze“ bedeutet mMn in diesem Kontext die Aushändigung einer zusammengebauten Schusswaffe.
In diesem Zusammenhang gibt es auch von der IWOE einen Artikel. Diesen findet man hier: https://iwoe.at/wichtige-neuheiten-im-z ... lsystemen/ . Da findet sich übrigens auch im Titelbild das betreffende Schreiben selbst (teilweise verdeckt).
Edit: findet sich auch der Link zur Datei im Original dort. Wenn wer nachlesen will..
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Der Herr Prof. Mag. Dipl.-Ing. Andreas Rippel rät in seinem Artikel auf der I-W-Ö Homepage dringend davon ab – ganze Waffen zerlegt, als WS zu verkaufen.
Diese Ansicht teile ist.
Was passiert aber nun mit bereits vorhandenen WS Systemen, welche eine ganze eigene Waffe bilden könnten?
Diese Ansicht teile ist.
Was passiert aber nun mit bereits vorhandenen WS Systemen, welche eine ganze eigene Waffe bilden könnten?
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
dann frag mal hier nach wie die ein nicht gasdruckbelastetes Pistolengriffstück behandeln:
https://www.bmaw.gv.at/Themen/Exportkon ... etern.html
Es war klar, dass sich Waffengesetz und das verschärfte Exportgesetz angleichen werden. Und da wird noch mehr kommen.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
jeder der noch seine sieben sinne beinand hat teil - seit anfang august oder spätestens jetzt nach der neuen rechtsansicht - diese ansicht. und nur wirklich echte vollhonks wuerden jetzt noch welche so verkaufen
jedes wechselsystem kann eine ganze eigenen waffe bilden
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Natürlich kann jeder seine eigene Meinung haben. Gefährlich finde ich das allerdings gar nicht. Die (neue) Rechtsansicht des BMI ist deren Ansicht, mehr nicht. Das WaffG gilt unverändert.Promo hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2024, 11:45Danke für die Erläuterung. Derartige Interpretationen halte ich für sehr gefährlich, da ich persönlich es so gelesen (und interpretiert hatte), dass er eben alle Bestandteile und nicht lediglich ein Wechselsystem übergeben hatte - unabhängig davon ob zerlegt oder nicht. Ich stimme jedenfalls zu, dass man auch das so wie du lesen kann. Ohne Wissen über die genauen Umstände halte ich deine Ableitung jedenfalls für sehr gefährlich und mE nicht zutreffend.Amorphous hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2024, 11:26Grammatikalische Interpretation. Zitat aus dem Urteil des LG Eisenstadt: „Weiters wusste er, dass er die gegenständliche Waffe der Marke Sig Sauer nicht in ihrer Gänze an ….. hätte übergeben dürfen, weil dieser keinen freien Platz auf seiner WBK hatte.“
Zusätzlich „Er tat es trotzdem und versuchte, diesen Umstand dadurch zu verschleiern, dass er im ZWR eine falsche Eintragung tätigte. Er wusste demnach, dass seine Befugnis, als beliehener Beamter im ZWR Eintragungen tätigen zu dürfen, missbrauchte“
Hätte der Händler dem Kunden ein Griffstück + Verschluss verkauft, so hätte er nicht wissen können, dass er seine Befugnis missbrauchte. Immerhin hätte er sich an der Rechtsmeinung des BMI orientiert. Auch ein durchschnittlicher Händler würde nicht damit rechnen.
„Waffe in ihrer Gänze“ bedeutet mMn in diesem Kontext die Aushändigung einer zusammengebauten Schusswaffe.
In diesem Zusammenhang gibt es auch von der IWOE einen Artikel. Diesen findet man hier: https://iwoe.at/wichtige-neuheiten-im-z ... lsystemen/ . Da findet sich übrigens auch im Titelbild das betreffende Schreiben selbst (teilweise verdeckt).
Edit: findet sich auch der Link zur Datei im Original dort. Wenn wer nachlesen will..
Grammatikalisch interpretiert und am Duden orientiert bedeutet „in ihrer Gänze“ in „Ganzheit, in Vollständigkeit“. Zwei Gegenstände, die sich zu einer Waffe vervollständigen lassen, sind nicht zwangsweise ein einziges Objekt. Sie können es sein.
Systematisch interpretiert ergibt in "ihrer Gänze“ mMn auch nur dann Sinn, wenn es sich um eine zusammengebaute Waffe handelt. Ermöglicht das geltende WaffG den Verkauf von Wechselsystemen inkl. davon getrennten Griffstücken und geht die bisherige Auslegung des BMI mit dieser Praxis d’accord, dann wird man einem durchschnittlichen Händler keinen wissentlichen Missbrauch vorwerfen können. Einem Durchschnittskunden schon gar nicht. Insofern bleibt es bis zur gänzlichen Klärung ohnehin den Händlern überlassen, ob sie weiterhin Wechselsysteme verkaufen.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ein echter Spezialist.
*ironie ein*
Hut ab vor solchen Leuten
*ironie aus*
Da stellt sich die Frage was die Wirtschaftskammer eigentlich prüft in Linz bei den Gewerbeprüfungen wenn man dermassen unbeleckt von jedem rechtlichen Grundwissen in Österreich eine Waffenhandels Gewerbeberechtigung bekommen kann.
Wer vor August 2024 als Gewerbetreibender
- eine vollständige Schusswaffe, zerlegt in "waffenrechtlich relevante" Teile und die restlichen Teile verkauft hat
- sich somit nach der aktuellste verfügbaren Rechtsansicht des BMI orientiert hat
- das Wechselsystem auf die Rechnung geschrieben hat
- die restlichen Teile der Waffe auf die selbe Rechnung geschrieben hat
- evt sogar auch noch "Ausfolgung als Wechselsytem" auf die Rechnung vermerkt hat
- und dann die waffenrechtlich relevanten Teile als Wechselsystem ins ZWR gemeldet hat
der hat im Prinzip alles richtig gemacht.
Die Chancen dass so jemand ohne Schuldspruch oder Diversion aus einem Strafverfahren rauskommt sind durchaus gegeben.
Wer aber früher oder sogar noch jetzt Verkaufshandlungen setzt aus denen erkennbar ist, daß der Händler vorsätzlich versucht die Abgabe einer kompletten Schusswaffe als Wechselsystem zu verschleiern, der ist in einer etwas weniger komfortablen Situation.
Den damit ist klar dass der jenige wusste, dass das was er tut nicht gesetzeskonform ist. Damit ist der Vorsatz für die Tat dokumentiert und eine Verurteilung nicht weit.
Jedwedge Absprache mit dem Kunden um
- die relevante und nicht relevanteTeile zeitlich versetzt abholen zu lassen
- sie auf getrennte Rechnungen zu schreiben
- die nicht waffenrechtlich relevanten Teile per Post zuzuschicken
- die Teile einem Kunden und dessen Kollegen, Freund, Frau ect getrennt zu übergeben
oder gar als Händler Seriennummern aus nicht relevanten Waffenteilen entfernt hat (was ja eigentlich rechtlich nicht geregelt ist, in diesem Zusammenhang aber den Vorsatz belegt, die Nachverfolgbarkeit einer unrechtmässigen Ausfolgung zu erschweren)
dessen Lage erachte ich als dzt. weniger gut.
Waffengewerbetreibende haben sich an Gesetze zu halten.
Wer solche Ausfolgungen heut noch macht der hats echt verdient dass man ihn aus dem Verkehr zieht ....
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Gefährlich meinte ich deshalb, weil du eine von zwei Interpretationsmöglichkeiten als absolut gegeben ansiehst, und die andere Interpretation vollkommen außer Acht lässt, und diese von dir gelesene Interpretation als absolutes Faktum darstellst und Ableitungen ausschließlich auf dieser Basis triffst.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Wo habe ich diese als Faktum dargestellt?Promo hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2024, 12:24Gefährlich meinte ich deshalb, weil du eine von zwei Interpretationsmöglichkeiten als absolut gegeben ansiehst, und die andere Interpretation vollkommen außer Acht lässt, und diese von dir gelesene Interpretation als absolutes Faktum darstellst und Ableitungen ausschließlich auf dieser Basis triffst.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Hier unterscheidest du zwischen zerlegter und "vollkommene Einheit":
Amorphous hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2024, 08:22Wesentlich ist mMn, dass das BMI die Eventualität der Übergabe einer zerlegten Waffe in Zusammenhang mit einem Urteil bringt, in dem relevant war, dass eine Waffe „in ihrer Gänze“, also als vollkommene Einheit, verkauft wurde, obwohl der Händler wusste, dass der Käufer keine freien Plätze mehr hatte. Anschließend wurde die Waffe aber als Wechselsystem eingetragen.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Und davor schreibe ich mMn, also meiner Meinung nach..Promo hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2024, 12:44Hier unterscheidest du zwischen zerlegter und "vollkommene Einheit":Amorphous hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2024, 08:22Wesentlich ist mMn, dass das BMI die Eventualität der Übergabe einer zerlegten Waffe in Zusammenhang mit einem Urteil bringt, in dem relevant war, dass eine Waffe „in ihrer Gänze“, also als vollkommene Einheit, verkauft wurde, obwohl der Händler wusste, dass der Käufer keine freien Plätze mehr hatte. Anschließend wurde die Waffe aber als Wechselsystem eingetragen.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ich glaube nicht, dass die weitere Unterhaltung über semantische Details von Posts für den Threadinhalt und -betreff zielführend ist, und schlage vor, dass wir die Diskussion darüber beenden, auch wenn es mich in den Fingern juckt, diese weiter zu führen.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Da stimme ich zu. Genauso wie ich es nicht zielführend finde, Posts bzw. Interpretationen als gefährlich zu titulieren..Promo hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2024, 12:53Ich glaube nicht, dass die weitere Unterhaltung über semantische Details von Posts für den Threadinhalt und -betreff zielführend ist, und schlage vor, dass wir die Diskussion darüber beenden, auch wenn es mich in den Fingern juckt, diese weiter zu führen.