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Kein Wechselsystem mehr möglich?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Grimar
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Grimar » So 25. Aug 2024, 01:14

Promo hat geschrieben:
Sa 24. Aug 2024, 14:53
Ein Gerichtsurteil hat befunden, dass eine Vorgangsweise nicht gesetzeskonform ist.
Es handelt sich dabei allerdings um ein erstinstanzliche Urteil und keines des OGH!
Grundsätzlich wäre es denkbar gewesen, dass die nächsthöhere Instanz dieses aufhebt und feststellt, dass es sehr wohl zulässig ist Wechselsysteme derart zu verkaufen (was immer da auch passiert sein mag).

Promo hat geschrieben:
Sa 24. Aug 2024, 14:53
Persönliche Meinung: wenn jemand ein AR15 als Kat.B (und nicht als Zubehör gemeldet hat) sowie zwei AR15 Wechselsysteme (Upper mit Verschluss) und vielleicht auch noch einen weiteren AR15 Lower besitzt, würde ich mir weniger Gedanken machen als jemand, der zwei Glock 17 Kal. 9x19mm "Wechselsysteme" (ohne eine Glock 17 Basiswaffe) besitzt, und dann irgendwo im Schrank auch noch beide nummerngleiche Griffstücke rumliegen hat. Der erste Fall lässt sehr wohl den Rückschluss auf Wechselsystem im eigentlichen Sinne zu, während die zweite Konstellation als Umgehung einer Stückzahlbeschränkung ausgelegt werden kann. Aber wie zu Beginn dieses Absatzes geschrieben, ist bloß eine persönliche Meinung ;)
Beide Fälle kann man als Umgehung auslegen. Mangels Basiswaffe sehe ich KEINEN Unterschied. Du beschreibst deine Meinung aber diese empfinde ich als äußerst widersprüchlich.
TrkA hat geschrieben:
Sa 24. Aug 2024, 15:35
Wie würde eurer Meinung nach folgende Konstellation aussehen?

Mitbewohner A: besitzt Kat. B AR15 + Wechselsystem Upper
Mitbewohner B: besitzt Nummerngleichen Lower zum Wechselsystem Upper von A

Nachdem A keine zwei kompletten Waffen hat dürfte in diesem Fall auch kein Problem bestehen, nachdem B lediglich einen freien Waffenteil besitzt kann es hier eigentlich kein Problem geben, oder übesehe ich etwas?
OHNE (!) Jurist zu sein, würde ich da ebenso eine Umgehung reininterpretieren, wenn ich das will. Aber gehst du denn von Hausdurchsuchungen aus?
combatmiles hat geschrieben:
Sa 24. Aug 2024, 18:40
machma a Tauschbörse auf:
G44 Griffstück mit Nummer xxx gegen G44 Griffstück AAA...
Dann könnens brausen..
Finde ich einen interessant. Das führt nämlich die Argumentation vieler ins Leere welche immer und zurecht mit Nummerngleichheit argumentieren.

TrkA
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von TrkA » So 25. Aug 2024, 09:10

Grimar hat geschrieben:
So 25. Aug 2024, 01:14
TrkA hat geschrieben:
Sa 24. Aug 2024, 15:35
Wie würde eurer Meinung nach folgende Konstellation aussehen?

Mitbewohner A: besitzt Kat. B AR15 + Wechselsystem Upper
Mitbewohner B: besitzt Nummerngleichen Lower zum Wechselsystem Upper von A

Nachdem A keine zwei kompletten Waffen hat dürfte in diesem Fall auch kein Problem bestehen, nachdem B lediglich einen freien Waffenteil besitzt kann es hier eigentlich kein Problem geben, oder übesehe ich etwas?
OHNE (!) Jurist zu sein, würde ich da ebenso eine Umgehung reininterpretieren, wenn ich das will. Aber gehst du denn von Hausdurchsuchungen aus?
Nein, ich gehe nicht von Hausdurchsuchungen aus, aber von einer Registrierung der bisher freien Griffstücke.

Könntest du mir noch die Gründe für deine Einschätzung erläutern?

Wenn A und B getrennt in unterschiedlichen Tresoren aufbewahren? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Griffstücke frei ab 18 Jahren zu erwerben sind. Warum sollte sich B kein Griffstück passend für den Upper von A kaufen dürfen? (ob Nummerngleich oder nicht) um dieses für seine Bedürfnisse anzupassen (Fixschaft, Abzug, Griff, ....)?

Ist es:
  • die Nähe (was wäre wenn B am Nebenwohnsitz verwahrt?)
  • der Typ des Griffstücks (dürfte B somit nie einen AR15 Lower kaufen?)
  • die Seriennummer (inwiefern unterscheidet sich B dann von jeder anderen Person?)
Der Besitzstand von A dürfte doch keine Auswirkungen auf B haben und vice versa (abgesehen von einer Meldeverpflichtung bei >20 Stk., eventuell getrennter Verwahrung bei Kat. A, etc.).

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Promo » So 25. Aug 2024, 11:33

Grimar hat geschrieben:
So 25. Aug 2024, 01:14
Promo hat geschrieben:
Sa 24. Aug 2024, 14:53
Persönliche Meinung: wenn jemand ein AR15 als Kat.B (und nicht als Zubehör gemeldet hat) sowie zwei AR15 Wechselsysteme (Upper mit Verschluss) und vielleicht auch noch einen weiteren AR15 Lower besitzt, würde ich mir weniger Gedanken machen als jemand, der zwei Glock 17 Kal. 9x19mm "Wechselsysteme" (ohne eine Glock 17 Basiswaffe) besitzt, und dann irgendwo im Schrank auch noch beide nummerngleiche Griffstücke rumliegen hat. Der erste Fall lässt sehr wohl den Rückschluss auf Wechselsystem im eigentlichen Sinne zu, während die zweite Konstellation als Umgehung einer Stückzahlbeschränkung ausgelegt werden kann. Aber wie zu Beginn dieses Absatzes geschrieben, ist bloß eine persönliche Meinung ;)
Beide Fälle kann man als Umgehung auslegen. Mangels Basiswaffe sehe ich KEINEN Unterschied. Du beschreibst deine Meinung aber diese empfinde ich als äußerst widersprüchlich.
Lies noch mal genau. Für dich extra fett hervorgehoben, in dem genannten Beispiel "ist eine Basiswaffe vorhanden". Wenn jemand eine Basiswaffe hat, dann wird man weniger von Umgehung sprechen können, als wenn keine Basiswaffe vorhanden ist. Und wie gesagt, meine persönliche Meinung.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von gewo » So 25. Aug 2024, 11:46

Promo hat geschrieben:
So 25. Aug 2024, 11:33

Lies noch mal genau. Für dich extra fett hervorgehoben, in dem genannten Beispiel "ist eine Basiswaffe vorhanden". Wenn jemand eine Basiswaffe hat, dann wird man weniger von Umgehung sprechen können, als wenn keine Basiswaffe vorhanden ist. Und wie gesagt, meine persönliche Meinung.
Rechtlich gesehen gibt es den begriff „Basiswaffe“ seit der 2019er novelle nicht mehr.

Das beispiel hat
- eine kat B waffe
- ein kat B wechselsystem
- ein griffstück passend zu diesem kat B wechselsystem
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Grimar
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Grimar » So 25. Aug 2024, 23:04

Danke gewo, genau darauf wollte ich hinaus.

masterman04
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von masterman04 » Mo 26. Aug 2024, 23:07

Ich hab mir das ganze jetzt auch nochmal angesehen und möchte auch meinen Senf dazu geben. Bitte korrigiert oder kritisiert mich gerne, falls jemand was anderes aus dem Schreiben oder meiner Interpretation rausliest.
Wird eine Schusswaffe der Kat. A oder B verkauft, hat der Waffenhändler (Überlasser), wie bisher, die Überlassermeldung im Wege des ZWR durchzuführen (§ 28 Abs. 3 WaffG). Dabei ist die Schusswaffe als ganze Schusswaffe zu registrieren.

Eine Registrierung lediglich eines wesentlichen Teiles oder wesentlicher Teile im Sinne des § 2 Abs. 2 WaffG hat diesfalls nicht zu erfolgen. Dies gilt auch, wenn eine ganze Schusswaffe der Kat. A oder B zerlegt in Einzelteilen verkauft wird.
Meiner Auffassung nach legt die Rechtsansicht nur folgendes dar:
1. Absatz: ein Waffenhändler hat (wie bereits seit Einführung der allgemeinen Registrierungspflicht von Kat. B Waffen) eine ganze Schusswaffe auch als ganze Schusswaffe zu registrieren, wenn sie als solche Verkauft/Überlassen wird. Das war hoffentlich bisher jedem Waffenhändler der über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügt, klar.
2. Absatz: ein Waffenhändler darf eine ganze Schusswaffe nicht als ein oder mehrere wesentliche Teile iSd §2 Abs 2 WaffG (Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen) in das ZWR eintragen und diese als ganze Schusswaffe (Stichwort: diesfalls, referenziert auf Absatz 1) aushändigen. Das ist hoffentlich auch den (meisten) Händlern klar gewesen, was aber vermutlich (da das vollständige Urteil nicht öffentlich ist) der subjektive Tatbestand für das Urteil des LG Eisenstadt war und eben amtsmissbrauch als beliehener Beamter darstellt.
Der letzte Satz in Abs. 2 ergänzt mE, dass eben auch bei dem Verkauf einer ganzen Schusswaffe im zerlegten Zustand (Griffstück und Wechselsystem) die Meldung einer vollständigen Waffe zur Folge hat. Daher sollte (nach Auffassung des BMI) kein Waffenhändler mehr eine Waffe zerlegt in Griffstück und Wechselsystem einfach nur als Wechselsystem eintragen. Logik darf man im WaffG ja bekanntlich keine Suchen.

Das ist eben die Rechtsauffassung des BMI seit 20.08.2024. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass alle Waffenhändler bisher unrechtmäßig alle getrennten Waffen in Form von getrennten Wechselsystemen inklusive Griffstück in Umlauf gebracht haben, da das BMI einerseits diese Auffassung bis 20.08. selbst vertreten hat und andererseits im Gesetz Griffstücke bis dato als solche nicht als wesentliche Teile angesehen wurden. Somit sollte es für bisher gekaufte Wechselsysteme inklusive passendem Griffstück keine Rechtsfolgen geben, sofern das Wechselsystem (außerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte) nicht zusammengebaut wird, da das Griffstück als solches frei erwerbbar ist und das Wechselsystem entsprechend der gültigen Rechtslage eingetragen wurde und für Händler ebensowenig, sofern sie die Wechselsysteme korrekt im ZWR eingetragen haben und das Wechselsystem physisch getrennt vom Griffstück verkauft haben.

Die Rechtsansicht des BMI stellt lediglich eine Interpretation des geltenden Rechts dar. Ein Händler könnte (bitte, nur rein theoretisch) weiterhin Wechselsysteme inklusive Griffstücke getrennt voneinander verkaufen, jedoch wäre das nach dem Schreiben vom 20.08. ein Spiel mit dem Feuer (und sehr wahrscheinlich seiner Gewerbeberechtigung und uU auch seiner Freiheit) und ganz klar eine Dumme Entscheidung. Ich denke, dass sich spätestens nach den Wahlen eine Änderung hinsichtlich der Wechselsysteme und Griffstücke abzeichnet.

glockfun
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von glockfun » Di 27. Aug 2024, 06:41

Bei akuteller Lage brauchst zwei Gewerbe. Den ersten der das Wechselsystem an Privat verkauft, das Griffstück verkauft er an Händler (eventuell alle paar Wochen in Gruppen usw, sofern ja freier Gegenstand ev. nicht mal Waffengewerbe - dann bist ganz aus dem raus), von dort geht es wieder auf den Privatmarkt. Wissen wir alle und solange die Griffstücke frei sind läufts eh. Hin und wieder haben trotzdem ein paar Leuchten alles parat (Vorsatz/Vorbereitung/Bereithaltung) bei Kontrolle oder gar zsambaut. Das rückt dann alle in ein schlechtes Licht wie die zusammengebauten Inserate auf gebraucht-w-at.

Ja und man findet auch Teile mit gleicher SN. Passiert woanders auch wie auf wunderbare Weise. Du kaufst wo eine P08 mit SN und fragst bei Händler XY an ob er nicht zufällig in der SN a passendes Magazin hat. Manche finden gar viel. In Polen findens alle Nummern

Da wird ein bisserl Zeit vergehen, mehr Aufwand, mehr Kosten. Aner nachdem die 120 Euro Glock Griffstücke habe für das dippelte und dreifache Abnehmer finden wird des da auch Kunden geben.

Und was man alles frei haben darf geht bis dahin wo es zu einem Gegenstand oder Vorhaben wird das nicht mehr ok ist. Manche, Chemikalien, Nägel, Kugellager, andere Flüssigkeiten und co sind auch frei bis man sie etwas zu nahe zusammen lagert - durchaus überspitzt ironisch gemeine ohne Absicht zur Handlungsanleitung

spareribs
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von spareribs » Di 27. Aug 2024, 10:35

Einen lauten Sportauspuff für deinen Bock darfst auch kaufen .....aber montieren nicht , bzw bekommst keine Genehmigung ....( öffentliche Strassen, eh klaro)

Simon80
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Simon80 » Di 27. Aug 2024, 15:43

Ich hab mir vor über 2 Jahren schon alles schriftlich von meiner BH bestätigen lassen weil ich Klarheit wollte über Zubehör bei Kat. A Waffen sowie allgemein Besitz von Wechselsystemen und freien Griffstücken die sich zu einer funktionstüchtigen Waffe zusammensetzen lassen.

Ich hab somit schriftlich von meiner Behörde:
1, Das ich für meine Kat. A Plätze ebenfalls wie bei Kat. B je zwei Kat. A Zubehörplätze habe und entsprechend wesentliche Bestandteile erwerben darf (habe z.B. einen AR15 upper als Kat. A Zubehör gemeldet)
2, Das ich für dieses Kat A Zubehör passende Magazine kaufen darf (in meinem Fall AR15 Mags auch wenn am A-Platz ein AUG liegt)
3, Das ich zu den wesentlichen Teilen/Wechselsystemen passende freie Griffstücke Besitzen darf auch wenn ich dadurch mehr Waffen zusammenbauen könnte als ich Plätze habe.

Natürlich wurde von der Behörde angemerkt das ein zusammensetzen außerhalb behördlich genehmigter Schießstände strafbar ist wenn ich dadurch meine Platzgrenze überschreite aber das war eh immer schon logisch für alle denke ich.

Mehr als mir das alles schriftlich von meiner zuständigen Behörde bestätigen zu lassen und die Wechselsysteme außerhalb von Schießständen nicht zusammenzusetzten kann ich als rechtstreuer Bürger nicht tun.

Sehe das Thema also ziemlich entspannt.....

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Master-chief1000 » Di 27. Aug 2024, 15:47

Der Schrieb von deiner Behörde ist nett. Den hats aber eben 2023 auch schon vom Innenministerium gegeben. Schlussendlich muss jedem klar sein das am Ende ein Gericht darüber entscheiden kann ob etwas rechtskonform umgestzt wurde oder nicht. Ein Gericht könnte dich rein theoretisch trotz dem Schreiben von deiner Behörde verurteilen.

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Simon80 » Di 27. Aug 2024, 16:01

Master-chief1000 hat geschrieben:
Di 27. Aug 2024, 15:47
Ein Gericht könnte dich rein theoretisch trotz dem Schreiben von deiner Behörde verurteilen.
Auf welcher Basis?
Ich verstoße durch den Besitz von Wesentlichen Bestandteilen und dazu passenden freien Griffstücken nicht gegen das derzeit gültige Waffengesetz und mir eine Umgehungshandlung anzudichten wäre auch interessant nachdem ich extra vor Erwerb der wesentlichen Teile bei meiner zuständigen Behörde das "OK" eingeholt habe.

Ist aber auch egal ich möchte nicht wieder eine Diskussion starten, wie gesagt ich sehe es entspannt.
Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben ;)

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von combatmiles » Di 27. Aug 2024, 16:04

@Simon80 darf ich kurz fragen welche BH?

Ich seh das aber GENAUSO wie du, ich habe nichts verbrochen. Alles im derzeit legalen Rahmen..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Master-chief1000 » Di 27. Aug 2024, 16:09

Das Schreiben deiner Behörde und übergeordnet das Schreiben des Innenministeriums ist nur eine Rechtsmeinung. Wie man auch sieht hat das Innenministerium auf Basis des Urteils seine eigene Rechtsmeinung innerhalb eines Jahres diametral geändert (ist nunmehr der Meinung das eine Waffe eben nicht als Wechselsystem zerlegt weiterverkauft werden kann).

Ich bin grundsätzlich genau deiner Meinung und selber Besitzer von Wechselsystemen aber Tatsache ist das man halt leider nicht sagen kann das die weit verbreitete Vorgangsweise der letzten Jahre legal war. Schlussendlich würde das nur geklärt werden falls es ein Urteil von einem Besitzer geben würde und der im besten Fall auch durch alle Instanzen geht.

Glaub im Endeffekt auch nicht das diesbezüglich viel passieren wird, will aber nur klarstellen das eben Gerichtsurteile entscheiden und nicht Behördenmeinungen. Da Gericht kann die Behördenmeinung einfließen lassen. Muss aber nicht.

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Promo » Di 27. Aug 2024, 17:07

Simon80 hat geschrieben:
Di 27. Aug 2024, 16:01
Auf welcher Basis?
Ich verstoße durch den Besitz von Wesentlichen Bestandteilen und dazu passenden freien Griffstücken nicht gegen das derzeit gültige Waffengesetz und mir eine Umgehungshandlung anzudichten wäre auch interessant nachdem ich extra vor Erwerb der wesentlichen Teile bei meiner zuständigen Behörde das "OK" eingeholt habe.
Etwas OT, aber es stimmt, theoretisch kann dich ein Gericht verurteilen. Ein Gericht respektive ein Richter ist nicht an die Rechtsansicht einer Behörde oder des BMI gebunden, er kann frei entscheiden. Eine zu seinem Urteil gegenteilige Rechtsauskunft der Behörde müsste aber jedenfalls dahingehend mildernd gewertet werden, als dass dadurch jedenfalls kein Vorsatz vorliegt ("milderne Umstände"). Man müsste im Einzelfall aber auch erst mal definieren, welchen Tatbestand du genau erfüllt hättest (Plätzeüberschreitung?), und ob das ein gerichtlich strafbares Verhalten oder "bloß" eine Verwaltungsübertretung wäre.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von GoodReason » Di 27. Aug 2024, 17:47

Seits ihr alle Juristen?

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