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Kein Wechselsystem mehr möglich?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das die Thematik Wechselsysteme ein Dorn im Auge bestimmter Personen im Behördenbereich war/ist sollte schon längst bekannt sein. Da tun aktuelle Anfragen nichts mehr zur Sache.
Der Hinweis auf den §50 ist durchaus angebracht aber keineswegs in die Pflicht nehmend. Weder ist gesagt das nun jeder sich fürchten muss davon betroffen zu werden (isd Abs 1) noch das ein Handeln daraus die einzige Lösung sei (isd Abs 3)
Fakt ist auch das wie bei so vielen Entscheidungen im Waffenbereich vieles auf lokaler Ebene vollkommen unterschiedlich gesehen/kontrolliert/bewertet wird. Das geht bisnzur BH die eine Erweiterung ablehnt weil ja Möglichkeit durch Wechselsysteme/Zubehörplätze Disziplinen zu erfüllen.
Der Hinweis auf den §50 ist durchaus angebracht aber keineswegs in die Pflicht nehmend. Weder ist gesagt das nun jeder sich fürchten muss davon betroffen zu werden (isd Abs 1) noch das ein Handeln daraus die einzige Lösung sei (isd Abs 3)
Fakt ist auch das wie bei so vielen Entscheidungen im Waffenbereich vieles auf lokaler Ebene vollkommen unterschiedlich gesehen/kontrolliert/bewertet wird. Das geht bisnzur BH die eine Erweiterung ablehnt weil ja Möglichkeit durch Wechselsysteme/Zubehörplätze Disziplinen zu erfüllen.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Bisher dachte ich immer das ein WS lediglich zerlegt verwahrt werden muss, aber das deshalb Griffstücke nicht im gleichen Schrank wie z.b. ein Verschluss zusammen gelagert werden sollte oder darf ist überraschend.AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 22. Aug 2024, 12:41Eine Verwahrungskontrolle ist keine Hausdurchsuchung!Promo hat geschrieben: ↑Do 22. Aug 2024, 12:02Es wird davon auszugehen sein, dass jede Behörde fortan beim Erwerb von "Wechselsystemen" sehr genau hinschauen wird, möglicherweise sogar eine Verwahrungskontrolle anordnet, um zu überprüfen, ob nicht doch auch die zur Vervollständigung einer kompletten Waffe fehlenden Teile (wenngleich diese möglicherweise auch freie Teile sind) vorhanden sind.
Das kann so nicht funktionieren.
Wer lässt beide Teile zusammen im Tresor liegen?
Nur Idioten.
Mann könnte dann fast meinen dann darf man ja auch den Transport von nun an nur so durchführen das alle teile separat in irgendwelche Behälter Transport werden dürfen.
Die meisten Tresore für Waffen haben auch mehrere Fächer was ist dann damit?
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
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- Glock1768
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- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Natürlich ist es erlaubt … ein Mitglied hier, welches auch Polizist ist hat es doch eindeutig geschrieben … die Teile müssen zerlegt sein … sollten nicht so „gelagert“ sein, dass sie „zusammenfallen können“ … ein griffstück und ein lower ist (derzeit noch) ein freier gegenstand … kannst soviele haben wie du willst, intessiert die Polizei bei der Kontrolle nicht.
Vielleicht ist es irgendwann anders, aber derzeit ist dies eindeutig im Gesetz so geregelt …
Und auch vor dem 14.12.19 konntest du die „alten WS“ jederzeit mit einem Griffstück zu einer weiteren platzüberschreitenden waffe zusammensetzen … hat sich damals jemand auch derart in die Hosen gemacht?
Nein … zerlegt lagern … fertig!
Nach dem derzeitigen gesetzesstand
Vielleicht ist es irgendwann anders, aber derzeit ist dies eindeutig im Gesetz so geregelt …
Und auch vor dem 14.12.19 konntest du die „alten WS“ jederzeit mit einem Griffstück zu einer weiteren platzüberschreitenden waffe zusammensetzen … hat sich damals jemand auch derart in die Hosen gemacht?
Nein … zerlegt lagern … fertig!
Nach dem derzeitigen gesetzesstand
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das kann man pauschal nicht einfach so sagen. Grundsätzlich ist erlaubt, was nicht verboten ist.
Es gibt das Gesetz, darauf aufbauend im Normalfall die Rechtsmeinung/Erlässe des BMI und dann gibt es Gerichtsurteile die diese Rechtsmeinungen auch kippen oder eingrenzen können.
Die Frage ist daher, welche Auswirkung dieses Urteil in Folge noch haben wird.
Es gibt das Gesetz, darauf aufbauend im Normalfall die Rechtsmeinung/Erlässe des BMI und dann gibt es Gerichtsurteile die diese Rechtsmeinungen auch kippen oder eingrenzen können.
Die Frage ist daher, welche Auswirkung dieses Urteil in Folge noch haben wird.
- Glock1768
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
In einem rechtsstaat kann dies jedoch nur für die zukunft schlagend werden und nicht für vergangenes …
Das waffg hat sich in vielen Dingen, wie der ausstellung von waffenpässen kaum verändert … das Zivilisten heute trotzdem keinen mehr bekommen ist leider die derzeitige auslegung und inoffizieller wille der politik … das gesetz hat sich in diesem punkt nicht geändert … die bisher ausgestellten pässe für zivilisten verlieren durch eine andere rechtsansicht auch nicht ihre gültigkeit.
Kann sein, dass die praxis mit wechselsystemen im handel mit dem urteil mit diesem tag eine andere wird … die bereits verkauften wechselsysteme (auch mit griffstück in weiterer folge) und der zerlegten verwahrung zuhause waren bis jetzt praktischerweise auch rechtsansicht … deshalb wird vergangenes nicht illegal …
Kommen gesetzesänderungen, so muss für den bestand eine lösung gefunden werden.
Wie bei pumpguns, high cap magazinen, usw
Das waffg hat sich in vielen Dingen, wie der ausstellung von waffenpässen kaum verändert … das Zivilisten heute trotzdem keinen mehr bekommen ist leider die derzeitige auslegung und inoffizieller wille der politik … das gesetz hat sich in diesem punkt nicht geändert … die bisher ausgestellten pässe für zivilisten verlieren durch eine andere rechtsansicht auch nicht ihre gültigkeit.
Kann sein, dass die praxis mit wechselsystemen im handel mit dem urteil mit diesem tag eine andere wird … die bereits verkauften wechselsysteme (auch mit griffstück in weiterer folge) und der zerlegten verwahrung zuhause waren bis jetzt praktischerweise auch rechtsansicht … deshalb wird vergangenes nicht illegal …
Kommen gesetzesänderungen, so muss für den bestand eine lösung gefunden werden.
Wie bei pumpguns, high cap magazinen, usw
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ist es möglich, dass wenn man einen Platz frei hat, ein wechselsystem beim Händler als ganze Waffe ummelden kann? Oder kann das nur die zuständige Behörde?
Magnum mag man eben! 

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ein Gerichtsurteil hat befunden, dass eine Vorgangsweise nicht gesetzeskonform ist. Deswegen sind auch nicht alle (gleichen) Vorgangsweisen der Vergangenheit seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle so rechtlich OK, sondern genau das Gegenteil. Das Urteil entfaltet mE auch auf sämtliche gleichen/gleichartigen/vergleichbaren Fälle auch eine Wirkung. Um "Vergangenes" davon ausnehmen gibt es keine rechtliche Grundlage (vulgo Amnestiebestimmung). Ich sehe daher sehr wohl Reparaturbedarf durch die betreffenden Waffenbesitzer/Waffenhändler.
Leider schweigt sich BMI als auch LG über die exakte Fallkonstellation aus (wurde "bloß" falsch als WS gemeldet obwohl eine vollständige und zusammengebaute Waffe übergeben wurde, wurde tatsächlich eine zerlegte Waffe verkauft und überlassen, ...), und das sowohl bei diesem Urteil als auch welche Konstellationen das BMI zukünftig als unzulässig erachtet. Zuletzt ist natürlich auch nicht gesagt, dass in einem neuerlichen Rechtsfall mit besserer Rechtsvertretung möglicherweise auch ein Gericht zu einer gegenteiligen Auffassung gekommen wäre.
Persönliche Meinung: wenn jemand ein AR15 als Kat.B (und nicht als Zubehör gemeldet hat) sowie zwei AR15 Wechselsysteme (Upper mit Verschluss) und vielleicht auch noch einen weiteren AR15 Lower besitzt, würde ich mir weniger Gedanken machen als jemand, der zwei Glock 17 Kal. 9x19mm "Wechselsysteme" (ohne eine Glock 17 Basiswaffe) besitzt, und dann irgendwo im Schrank auch noch beide nummerngleiche Griffstücke rumliegen hat. Der erste Fall lässt sehr wohl den Rückschluss auf Wechselsystem im eigentlichen Sinne zu, während die zweite Konstellation als Umgehung einer Stückzahlbeschränkung ausgelegt werden kann. Aber wie zu Beginn dieses Absatzes geschrieben, ist bloß eine persönliche Meinung

A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Der Händler kann ankaufen, bearbeiten und wieder verkaufen.
Im Sinne des ZWR als auch was das Eigentum (Besitz) anbelangt. Ich denke dieser muss dazu aich einmal wechseln.
Damit das sauber ist muss berücksichtigt werden das hier Steuern anfallen, Arbeit/Kosten. Auch wird der Widerverkauf dann durch die Gewährleistung ein Thema das der Händler sich überlegen muss ob er für wenige Euros sich das antut.
Bei diesen ganzen Ketten an Ereignissen ist mir auch nicht klar ob dadurch etwaige Garantieansprüche dem Hersteller gegenüber wegfallen da diese eventuell nur für den Ersterwerb ausstellt.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Der Händler kann theoretisch die Art der Waffe im ZWR korrigieren. Ob er dir das macht ist halt eine andere Sache. Jedenfalls funktionieren sollte, dass er dir das Wechselsystem "abkauft" und dir danach eine komplette Waffe verkauft.
Wenn du einen guten Draht zur Behörde hast, dann ruf dort an und frag wie das aussieht wenn du dir ein zur Waffe passendes Griffstück kaufst und es dann als komplette Waffe geändert haben möchtest. Sollte auch kein Problem sein.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Von dem Urteil aus Eisenstadt wurde ja nur die "GEKÜRZTE URTEILSAUSFERTIGUNG" veröffentlicht. Was bedeutet das eigentlich genau?
Gibt es irgendwo eine "ungekürzte" Urteilsausfertigung? Falls ja - gibt es Erfahrungswerte auf welche Version (gekürzt oder ungekürzt) ein Richter in einem zukünftigen Verfahren Zugriff hätte?
Ist davon auszugehen, dass das BMI die "ungekürzte" Urteilsausfertigung hat und bei seiner geänderten Rechtsmeinung berücksicht hat?
Ich frage deswegen, weil wenn BMI und Richter in zukünftigen Verfahren eh nur die gekürzte Version sehen, ist es eigentlich egal wie das Urteil zustande gekommen ist. Selbst wenn es bei dem Urteil ursprünglich um eine ganze, zusammengebaute Waffe ging haben wir jetzt - "dank" des Interpretationsspielraumes - auch das Problem bei zerlegten Waffen.
Gibt es irgendwo eine "ungekürzte" Urteilsausfertigung? Falls ja - gibt es Erfahrungswerte auf welche Version (gekürzt oder ungekürzt) ein Richter in einem zukünftigen Verfahren Zugriff hätte?
Ist davon auszugehen, dass das BMI die "ungekürzte" Urteilsausfertigung hat und bei seiner geänderten Rechtsmeinung berücksicht hat?
Ich frage deswegen, weil wenn BMI und Richter in zukünftigen Verfahren eh nur die gekürzte Version sehen, ist es eigentlich egal wie das Urteil zustande gekommen ist. Selbst wenn es bei dem Urteil ursprünglich um eine ganze, zusammengebaute Waffe ging haben wir jetzt - "dank" des Interpretationsspielraumes - auch das Problem bei zerlegten Waffen.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Wie würde eurer Meinung nach folgende Konstellation aussehen?
Mitbewohner A: besitzt Kat. B AR15 + Wechselsystem Upper
Mitbewohner B: besitzt Nummerngleichen Lower zum Wechselsystem Upper von A
Nachdem A keine zwei kompletten Waffen hat dürfte in diesem Fall auch kein Problem bestehen, nachdem B lediglich einen freien Waffenteil besitzt kann es hier eigentlich kein Problem geben, oder übesehe ich etwas?
Mitbewohner A: besitzt Kat. B AR15 + Wechselsystem Upper
Mitbewohner B: besitzt Nummerngleichen Lower zum Wechselsystem Upper von A
Nachdem A keine zwei kompletten Waffen hat dürfte in diesem Fall auch kein Problem bestehen, nachdem B lediglich einen freien Waffenteil besitzt kann es hier eigentlich kein Problem geben, oder übesehe ich etwas?
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- .223 Rem
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- Registriert: Mo 20. Feb 2023, 14:19
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Wie schaut's mit privatem Verkauf aus?
- combatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3152
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
machma a Tauschbörse auf:
G44 Griffstück mit Nummer xxx gegen G44 Griffstück AAA...
Dann könnens brausen..
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Kommt drauf an ob nummern gleiche Griffstücke zum Verschluss wie bei Glocks unerlaubt sind, in den meisten fällen werden nummern gleiche Griff stücke auch wenn sie zuvor vom Händler bearbeitet bzw. zerlegt wurden mit verkauft.combatmiles hat geschrieben: ↑Sa 24. Aug 2024, 18:40machma a Tauschbörse auf:
G44 Griffstück mit Nummer xxx gegen G44 Griffstück AAA...
Dann könnens brausen..
Darum geht es doch oder?
Die frage stellt sich jetzt warum Griffstücke trotz Nummer Gleichheit ob sie zuvor vom Händler entsprechend zerlegt und bearbeitet wurden verboten sein sollten?, darum sind doch diese bearbeitet worden um es als WS Verkaufen zu können.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

- combatmiles
- .50 BMG
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- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
mein Griffstück wurde weder bearbeitet, gefärbt, entnummeriert noch sonstwas... also alles Legal, so wie die Flasche Römerquelle die ich heut gekauft habe..
Also alles safe mMn..
Aber für die die Angst haben: Griffstück andre Nummer als das WS und allesisngut, weilja nur Plastik...
Also alles safe mMn..
Aber für die die Angst haben: Griffstück andre Nummer als das WS und allesisngut, weilja nur Plastik...
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