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Gemeinsame Verwahrung Kat. A

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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tousibaer
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Re: Gemeinsame Verwahrung Kat. A

Beitrag von tousibaer » Mo 9. Sep 2024, 10:26

Mal unabhängig von der Rechtslage:
Gibt es einen Grund die Art der Verwahrung (die derzeit ja rechtskonform sein dürfte) zu ändern?

Diesmal hatte der überprüfende Beamte (der aber wohl nicht der Sachbearbeiter ist) diese Meinung. Wenn in 5 Jahren jemand mit einer anderen Meinung kommt (oder der SB wechselt) was ist dann?

Grüße

Simon80
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Re: Gemeinsame Verwahrung Kat. A

Beitrag von Simon80 » Mo 9. Sep 2024, 10:40

tousibaer hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 10:26
Mal unabhängig von der Rechtslage:
Gibt es einen Grund die Art der Verwahrung (die derzeit ja rechtskonform sein dürfte) zu ändern?

Diesmal hatte der überprüfende Beamte (der aber wohl nicht der Sachbearbeiter ist) diese Meinung. Wenn in 5 Jahren jemand mit einer anderen Meinung kommt (oder der SB wechselt) was ist dann?

Grüße
Wir sind gerade erst eingezogen und meine Waffen sind noch gar nicht übersiedelt.
Hatten vorher auch den Hauptwohnsitz an verschiedenen Adressen etc. da war gemeinsam Verwahren sowieso kein Thema.

Daher war mein Gedanke das jetzt im Haus vereinfachen zu können bzw. einfach kein Risiko zu haben z.B. falls dann bei einer Kontrolle mal ein Magazin zu wenig bei ihr im Schrank ist und bei mir eins zu viel weil man sich beim Wegräumen verzählt hat.

Aber ja wie gesagt ich werd bei der Behörde mal anfragen, interessiert mich sowieso was sie dazu sagen.

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Re: Gemeinsame Verwahrung Kat. A

Beitrag von tousibaer » Mo 9. Sep 2024, 11:12

Eine schriftliche Auskunft von der (künftig) zuständigen Waffenbehörde ist sicher viel wert.
Halte die Daumen das sie im Sinne eurer Pläne ausfällt!

Grüße

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Re: Gemeinsame Verwahrung Kat. A

Beitrag von Promo » Mo 9. Sep 2024, 14:39

titan hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 07:08
Die gemeinsame Verwahrung - als vom Gesetzgeber ermöglichte Vereinfachung - ist allein eine zwischen Ehepartnern, nicht der Kinder und Eltern.
Das ist falsch, hatten wir Länge mal Breite bereits in anderen Threads. Die dazugehörige Judikatur spricht ausdrücklich von ebenfalls zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohnern. Es ist daher weder eine Ehe noch eine familiäre Zugehörigkeit gefordert. Habe das betreffende Urteil hier zitiert: viewtopic.php?p=794795#p794795

Ad Frage des Threaderstellers: soweit mir bekannt wurden bei Verwahrungskontrollen in der Vergangenheit die gemeinsame Verwahrung von Vorderschaftrepetierflinten akzeptiert, wenn die gemeinsam lebenden Personen beide entsprechende Berechtigungen hatten. Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass dies auch für andere Ziffern gelten wird; es ist dabei jedenfalls zu beachten, dass die betreffenden Ziffern bei beiden Personen "freigeschaltet" sein müssen (etwa eine Person die eine Berechtigung nur für Z 7 hat darf nicht gemeinsam mit Person die nur für Z8 Berechtigung hat verwahren; haben beide ausschließlich Z7 dann sollte nach meinem Verständnis eine gemeinsame Verwahrung zulässig sein).
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Re: Gemeinsame Verwahrung Kat. A

Beitrag von Promo » Mo 9. Sep 2024, 14:47

Trijikon hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 06:12
Ich hätte das gleiche Problem mal 3 (Frau und Sohn)
Wir verwahren allerdings immer getrennt alleine schon mal wegen der ansonsten entstehenden Stückzahl Überschreitung.
Eine "Stückzahlüberschreitung" gibt es nach meiner Erfahrung dabei nicht. Andernfalls würde das die "gemeinsame Verwahrung" ad absurdum führen, da man immer nur die Hälfte der eigenen Plätze (bzw. im Summe maximal die "kleinere Plätzeanzahl") belegen könnte. Ich kenne Fälle, wo der Sohn seine 5 Kat.B gemeinsam mit den 200 Kat.B des Vaters verwahrt und sogar vertretungsweise die Verwahrungskontrolle durchgeführt hat. Vielleicht aber auch hier nochmals vorher mit der Behörde Rücksprache halten.
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