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Waffenraum - Tür, Empfehlungen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?
Ihr könntet auch alle C Waffen an die Wand hängen und nur die B Waffen jeder in den eigenen Schrank eventuell wäre, damit es schöner aussieht, auch eine Vitrine möglich (?) stellen. Dann brauchst auch keinen größeren Schrank kaufen und hast trotzdem kein Platzproblem mehr.
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Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?
wenn er gegenüber meiner familie begehrlichkeiten erkennen lässt mach i eahm min 454er a dritts aug!Alaskan454 hat geschrieben: ↑Do 14. Mai 2020, 15:43Wenn der nur die Kanonen mit nimmt und die "Alte" dafür da lässt, wäre ich aber schon angefressen![]()
Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?
Oder damit an die Wand:Jiggler hat geschrieben: ↑Do 14. Mai 2020, 19:15Ihr könntet auch alle C Waffen an die Wand hängen und nur die B Waffen jeder in den eigenen Schrank eventuell wäre, damit es schöner aussieht, auch eine Vitrine möglich (?) stellen. Dann brauchst auch keinen größeren Schrank kaufen und hast trotzdem kein Platzproblem mehr.
https://www.norlyx.se/lockable-firearm- ... eapon-rack
Bin aber kein Freund davon Waffen offen an die Wand zu montierten. (Staubfänger)
Besser vom Tischler eine ordentliche Vitrine...
Will keiner hören: "Is jo eh leer..."
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Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?
Ich habe hier 6 kleine Freunde und die können alle schneller laufen als DuAlaskan454 hat geschrieben: ↑Do 14. Mai 2020, 21:19"Wir werden euch hier nicht einfach raus spazieren lassen!"
"Wer ist wir?"
"Smith,Wesson & ich!"![]()

Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?
Die VwGH Judikatur wurde unvollständig wiedergegeben. Er hat in der Erkenntnis vom 22. April 1981 (2978/80) ausgefüht, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine "überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen" sind. Das ist kohärent zu dem Urteil des VwGH vom 22. Juni 1976 (1055, 1056/76 sowie 3590/80 vom 29. April 1981), wonach an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen sind.
Edit: der Post von doc steel ist vollkommener Blödsinn, den Kasper soll er bitte woanders spielen, aber nicht im Rechtsbereich. Eine bestehende Bunkertür sollte jedenfalls ausreichen und müsste nicht durch eine Tresortür ersetzt werden. Die Mehrkosten für eine beidseitig sperrbare Tresortür liegen bei rd. 30% Mehrpreis. Je nach Hersteller wird man daher brutto rd. 4000 Euro rechnen müssen in der Luxusversion. Kann sich ab einer gewissen Menge an Waffen auch schon platzmäßig lohnen, und wenn ich die Menge an Tresoren rechne, die ich für dieses Geld bekomme, dann besitzt sowas durchwegs seinen Reiz. Beidseitig sperrbar lohnt sich aber nur, wenn man sich darin selbst einsperren können will.
Edit: der Post von doc steel ist vollkommener Blödsinn, den Kasper soll er bitte woanders spielen, aber nicht im Rechtsbereich. Eine bestehende Bunkertür sollte jedenfalls ausreichen und müsste nicht durch eine Tresortür ersetzt werden. Die Mehrkosten für eine beidseitig sperrbare Tresortür liegen bei rd. 30% Mehrpreis. Je nach Hersteller wird man daher brutto rd. 4000 Euro rechnen müssen in der Luxusversion. Kann sich ab einer gewissen Menge an Waffen auch schon platzmäßig lohnen, und wenn ich die Menge an Tresoren rechne, die ich für dieses Geld bekomme, dann besitzt sowas durchwegs seinen Reiz. Beidseitig sperrbar lohnt sich aber nur, wenn man sich darin selbst einsperren können will.
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Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?
Klassische Sicherheitstüre aus dem Wohnbereich (Eingangstüre oder dergl.) würde nicht reichen?
Ist beidseitig versperrbar und entspricht dem Sicherheitsstandard.
Kostentechnisch sicher günstiger als eine Tresortüre.
Ist beidseitig versperrbar und entspricht dem Sicherheitsstandard.
Kostentechnisch sicher günstiger als eine Tresortüre.
Numquam retro
.22 / 9mm / .38 Spec / .357 Mag / .45 LC / .454 Cas / .460 S&W / .223 / .308 / .338
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Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?
22. April 1981 "... Mitbewohner ..."Promo hat geschrieben: ↑Fr 15. Mai 2020, 09:36Die VwGH Judikatur wurde unvollständig wiedergegeben. Er hat in der Erkenntnis vom 22. April 1981 (2978/80) ausgefüht, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine "überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen" sind. Das ist kohärent zu dem Urteil des VwGH vom 22. Juni 1976 (1055, 1056/76 sowie 3590/80 vom 29. April 1981), wonach an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen sind.
29. April 1981 "... Ehepartner ...."
fuer mich klingt das nach einer Einschränkung des Personenkreises im neueren Erkenntnis von vorher "Mitbewohner" auf nunmehr nur mehr "Ehegatte"
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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- burggraben
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Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?
Das wäre jetzt aber echt interessant ob hier Mitbewohner gilt. Bis jetzt war die vorherrschende Meinung zur gemeinsamen Verwahrung im Forum eindeutig Ehepartner ja, aber Freundin/Mitbewohner mit WBK nein. Das er ein Erkenntnis gibt dass sich auf Mitbewohner bezieht lese ich zum Ersten mal.
Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?
Das was Gewo sagt ist korrekt !! Hab das gleiche von meinem "Menschen" der BH bekommen !! Ist auch mein Wissensstand und ich hab mich sehr damit befasst um keine Probleme zu bekommen.burggraben hat geschrieben: ↑Fr 15. Mai 2020, 15:43Das wäre jetzt aber echt interessant ob hier Mitbewohner gilt. Bis jetzt war die vorherrschende Meinung zur gemeinsamen Verwahrung im Forum eindeutig Ehepartner ja, aber Freundin/Mitbewohner mit WBK nein. Das er ein Erkenntnis gibt dass sich auf Mitbewohner bezieht lese ich zum Ersten mal.
Gruß
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
DonPapa
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Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?
Nach meinem Verständnis geht die Entscheidung vom 29.04.1981 vor.DonPapa hat geschrieben: ↑Fr 15. Mai 2020, 16:00Das was Gewo sagt ist korrekt !! Hab das gleiche von meinem "Menschen" der BH bekommen !! Ist auch mein Wissensstand und ich hab mich sehr damit befasst um keine Probleme zu bekommen.burggraben hat geschrieben: ↑Fr 15. Mai 2020, 15:43Das wäre jetzt aber echt interessant ob hier Mitbewohner gilt. Bis jetzt war die vorherrschende Meinung zur gemeinsamen Verwahrung im Forum eindeutig Ehepartner ja, aber Freundin/Mitbewohner mit WBK nein. Das er ein Erkenntnis gibt dass sich auf Mitbewohner bezieht lese ich zum Ersten mal.
Aber eine Bitte:
Nur weil ein "Mensch" auf irgendeiner BH irgendetwas sagt, muss es nicht mit der Realität zu tun haben. Oft siehts der Bearbeiter der gleichen BH ein Zimmer weiter wieder völlig anders... Insofern sind schriftliche Aussagen eines Bearbeiters einer BH nur in diesem Verwaltungsbereich einigermaßen verbindlich anzusehen. Mündliche Aussagen sind generell wertlos.
Will keiner hören: "Is jo eh leer..."
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Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?
Nein nicht sagt !!!! Ich habe den Ausdruck bekommen !!! Auf Hörensagen gebe ich nichts. Dieser "Mensch" ist Jurist und dafür zuständig und sehr vorsichtig. Hab den Ausdruck von ihm bekommen.burner hat geschrieben: ↑Fr 15. Mai 2020, 16:06Nach meinem Verständnis geht die Entscheidung vom 29.04.1981 vor.DonPapa hat geschrieben: ↑Fr 15. Mai 2020, 16:00Das was Gewo sagt ist korrekt !! Hab das gleiche von meinem "Menschen" der BH bekommen !! Ist auch mein Wissensstand und ich hab mich sehr damit befasst um keine Probleme zu bekommen.burggraben hat geschrieben: ↑Fr 15. Mai 2020, 15:43
Das wäre jetzt aber echt interessant ob hier Mitbewohner gilt. Bis jetzt war die vorherrschende Meinung zur gemeinsamen Verwahrung im Forum eindeutig Ehepartner ja, aber Freundin/Mitbewohner mit WBK nein. Das er ein Erkenntnis gibt dass sich auf Mitbewohner bezieht lese ich zum Ersten mal.
Aber eine Bitte:
Nur weil ein "Mensch" auf irgendeiner BH irgendetwas sagt, muss es nicht mit der Realität zu tun haben. Oft siehts der Bearbeiter der gleichen BH ein Zimmer weiter wieder völlig anders... Insofern sind schriftliche Aussagen eines Bearbeiters einer BH nur in diesem Verwaltungsbereich einigermaßen verbindlich anzusehen. Mündliche Aussagen sind generell wertlos.
Gruß
DonPapa
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Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?
Lies doch bitte ganz genau. Es gibt ZWEI Urteile betreffend Ehepartner. Das erste Judikat datiert 22.06.1976. Ein zusätzliches Judikat gibt es vom 29.04.1981 betreffend Ehepartner.gewo hat geschrieben: ↑Fr 15. Mai 2020, 14:5122. April 1981 "... Mitbewohner ..."Promo hat geschrieben: ↑Fr 15. Mai 2020, 09:36Die VwGH Judikatur wurde unvollständig wiedergegeben. Er hat in der Erkenntnis vom 22. April 1981 (2978/80) ausgefüht, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine "überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen" sind. Das ist kohärent zu dem Urteil des VwGH vom 22. Juni 1976 (1055, 1056/76 sowie 3590/80 vom 29. April 1981), wonach an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen sind.
29. April 1981 "... Ehepartner ...."
fuer mich klingt das nach einer Einschränkung des Personenkreises im neueren Erkenntnis von vorher "Mitbewohner" auf nunmehr nur mehr "Ehegatte"
Das Judikat betreffend Mitbewohner datiert 22.04.1981.
Rein von der Theorie: es entspräche nicht der ständigen Rechtspraxis, dass der VwGH nachdem er zugunsten von Mitbewohnern ein Judikat ausgesprochen hat, dies 7 Tage danach wieder rein zugunsten von Ehepartnern einschränkt.
Aus der Praxis: lies doch selbst die Urteile, dann siehst du, dass er am 29.04.1981 nicht gleichzeitig das Urteil vom 22.04.1981 aufgehoben/verändert/modifiziert hat.
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Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?
Grundsätzlich ja, wird aber wie immer von der jeweiligen BH bzw. dem Sachbearbeiter abhängig sein.
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Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?
UPDATE:
Also ich hab Gestern mit meinem SB gesprochen und er meinte " Wenn die 2 anderen Personen ihn ihrem Haus auch eine WBK haben dann spricht nichts gegen die gemeinsame Verwahrung der Waffen in einem Schrank oder Waffenraum."
Jedoch habe ich noch nicht nach einer schriftlichen Bestätigung dieser Aussage gebeten, das werde ich aber noch nachholen.
Also ich hab Gestern mit meinem SB gesprochen und er meinte " Wenn die 2 anderen Personen ihn ihrem Haus auch eine WBK haben dann spricht nichts gegen die gemeinsame Verwahrung der Waffen in einem Schrank oder Waffenraum."
Jedoch habe ich noch nicht nach einer schriftlichen Bestätigung dieser Aussage gebeten, das werde ich aber noch nachholen.
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