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Schießen im eigenen Keller
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .223 Rem
- Beiträge: 230
- Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28
Schießen im eigenen Keller
Ich bin gerade über einen Artikel aus dem heutigen Sommer gestoßen: https://www.salzburg24.at/news/salzburg ... -161089339
Da stellt sich mir die Frage: Grundsätzlich ist ja meines Wissens nach das Schießen am eigenen Grundstück erlaubt - sicheren Kugelfang (zB. ein dem Kaliber angemessener und ausreichend groß dimensionierter Kugelfangkasten) und ggf Lärmschutz vorausgesetzt.
Habe ich das falsch in Erinnerung?
Anmerkung
Bitte nicht über die Frage diskutieren, ob das Schießen im eigenen Keller nun per se eine gute Idee ist oder nicht - darum solls hier nicht gehen, sondern lediglich um den rechtlichen Aspekt.
Da stellt sich mir die Frage: Grundsätzlich ist ja meines Wissens nach das Schießen am eigenen Grundstück erlaubt - sicheren Kugelfang (zB. ein dem Kaliber angemessener und ausreichend groß dimensionierter Kugelfangkasten) und ggf Lärmschutz vorausgesetzt.
Habe ich das falsch in Erinnerung?
Anmerkung
Bitte nicht über die Frage diskutieren, ob das Schießen im eigenen Keller nun per se eine gute Idee ist oder nicht - darum solls hier nicht gehen, sondern lediglich um den rechtlichen Aspekt.
LG,
Andi
Andi
- Flying Dog
- .50 BMG
- Beiträge: 585
- Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00
Re: Schießen im eigenen Keller
Ja, im EIGENEN Keller darfst du schießen.
Es besteht aber ein gewaltiger Unterschied, ob jemand im privat besessenen Einfamilienhaus im zugehörigen Keller (oder in einem abgetrennten, privat besessenen Weinkeller oder dergleichen) schießt, oder in einem KELLERABTEIL eines MEHRPARTEIENHAUSES - wie im genannten Artikel!
Ein ganz gewaltiger Unterschied sogar.
Es besteht aber ein gewaltiger Unterschied, ob jemand im privat besessenen Einfamilienhaus im zugehörigen Keller (oder in einem abgetrennten, privat besessenen Weinkeller oder dergleichen) schießt, oder in einem KELLERABTEIL eines MEHRPARTEIENHAUSES - wie im genannten Artikel!
Ein ganz gewaltiger Unterschied sogar.
Zuletzt geändert von Flying Dog am Fr 27. Dez 2024, 11:27, insgesamt 1-mal geändert.
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
Re: Schießen im eigenen Keller
Alkoholisiert in einem Parteienkeller auf ein Sofa schießen und 10 Einschusslöcher in den Wänden etc. hinterlassen ? Das Waffenverbot wundert dich ?
- Flying Dog
- .50 BMG
- Beiträge: 585
- Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00
Re: Schießen im eigenen Keller

Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
Re: Schießen im eigenen Keller
Es benötigt:
Eingefriedetes Grundstück
Zustimmung aller zur Benutzung berechtigten
Das wird bei einem Mehrparteienhaus nicht so einfach sein
Eingefriedetes Grundstück
Zustimmung aller zur Benutzung berechtigten
Das wird bei einem Mehrparteienhaus nicht so einfach sein
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- .50 BMG
- Beiträge: 1527
- Registriert: Mi 4. Aug 2021, 20:14
Re: Schießen im eigenen Keller
Dein Haus, dein Keller da kannst du Grundsätzlich drinnen rum ballern wie du willst.
Was eventuell dagegen sprechen könnte, Lärm der die Nachbarn stört oder eventuell ebenerdige Kellerfenster durch die das Geschoss nach draußen kann.
Ich kenne 1,2 Leute, die wohnen abseits, die schießen mit der Pistole/Revolver nur zu Hause im Keller. Haben sich auch dahingehend eingerichtet mit Absaugung und Kugelfang.
Was eventuell dagegen sprechen könnte, Lärm der die Nachbarn stört oder eventuell ebenerdige Kellerfenster durch die das Geschoss nach draußen kann.
Ich kenne 1,2 Leute, die wohnen abseits, die schießen mit der Pistole/Revolver nur zu Hause im Keller. Haben sich auch dahingehend eingerichtet mit Absaugung und Kugelfang.
Re: Schießen im eigenen Keller
Streng genommen bedarf es für eine ortsfeste Anlage einer Gemehmigung (Widmung). Temporäre Kugelfänge (z.B. Kiste auf Rollen mit entsprechendem Auffangmaterial), anderes Thema.
Das Problem ist halt generell, dass derartige Tätigkeiten ev ein falsches Bild erzeugen können bei der Behörde. Im Grunde ist es ein Graubereich und das wird derzeit gerne einmal mit einem vorläufigen Waffenverbot beantwortet - auch wenn ich nicht der Meinung bin, dass das durchgeht.
Das Problem ist halt generell, dass derartige Tätigkeiten ev ein falsches Bild erzeugen können bei der Behörde. Im Grunde ist es ein Graubereich und das wird derzeit gerne einmal mit einem vorläufigen Waffenverbot beantwortet - auch wenn ich nicht der Meinung bin, dass das durchgeht.
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- .223 Rem
- Beiträge: 230
- Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28
Re: Schießen im eigenen Keller
Danke für die (zumeist) konstruktiven Antworten!
Ich gebe zu, dass ich (ausgehend von meiner eigenen Lebenssituation) nicht von einem Mehrparteienhaus ausgegangen bin. Aber ja: Beim zweiten mal Durchlesen macht das Sinn!
Ich gebe zu, dass ich (ausgehend von meiner eigenen Lebenssituation) nicht von einem Mehrparteienhaus ausgegangen bin. Aber ja: Beim zweiten mal Durchlesen macht das Sinn!

LG,
Andi
Andi
Re: Schießen im eigenen Keller
Schiesse auch 2-3 mal pro Woche mit meiner G44 im Keller meines Hauses.
Lärmbelästigung etwaiger Nachbarn fällt weg, da ich einen Schalldämpfer benutze.
Einzig Kugelfang ist noch ein Thema, da habe ich die optimale Version noch nicht gefunden.
Macht schon Spaß, nirgendwo hinfahren zu müssen, wenn ich dann allein zu Hause bin, 2 Minuten herrichten, 50 bis 100 Schuss auf bis zu 14 Meter, 2 Minuten abbauen, fertig.
Lärmbelästigung etwaiger Nachbarn fällt weg, da ich einen Schalldämpfer benutze.
Einzig Kugelfang ist noch ein Thema, da habe ich die optimale Version noch nicht gefunden.
Macht schon Spaß, nirgendwo hinfahren zu müssen, wenn ich dann allein zu Hause bin, 2 Minuten herrichten, 50 bis 100 Schuss auf bis zu 14 Meter, 2 Minuten abbauen, fertig.