Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526

Schießen im eigenen Keller

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Grerdinger
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 230
Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28

Schießen im eigenen Keller

Beitrag von Grerdinger » Fr 27. Dez 2024, 11:06

Ich bin gerade über einen Artikel aus dem heutigen Sommer gestoßen: https://www.salzburg24.at/news/salzburg ... -161089339

Da stellt sich mir die Frage: Grundsätzlich ist ja meines Wissens nach das Schießen am eigenen Grundstück erlaubt - sicheren Kugelfang (zB. ein dem Kaliber angemessener und ausreichend groß dimensionierter Kugelfangkasten) und ggf Lärmschutz vorausgesetzt.
Habe ich das falsch in Erinnerung?

Anmerkung
Bitte nicht über die Frage diskutieren, ob das Schießen im eigenen Keller nun per se eine gute Idee ist oder nicht - darum solls hier nicht gehen, sondern lediglich um den rechtlichen Aspekt.
LG,


Andi

Benutzeravatar
Flying Dog
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 585
Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00

Re: Schießen im eigenen Keller

Beitrag von Flying Dog » Fr 27. Dez 2024, 11:25

Ja, im EIGENEN Keller darfst du schießen.

Es besteht aber ein gewaltiger Unterschied, ob jemand im privat besessenen Einfamilienhaus im zugehörigen Keller (oder in einem abgetrennten, privat besessenen Weinkeller oder dergleichen) schießt, oder in einem KELLERABTEIL eines MEHRPARTEIENHAUSES - wie im genannten Artikel!
Ein ganz gewaltiger Unterschied sogar.
Zuletzt geändert von Flying Dog am Fr 27. Dez 2024, 11:27, insgesamt 1-mal geändert.
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.

(Nietzsche)

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5867
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Schießen im eigenen Keller

Beitrag von yoda » Fr 27. Dez 2024, 11:26

Alkoholisiert in einem Parteienkeller auf ein Sofa schießen und 10 Einschusslöcher in den Wänden etc. hinterlassen ? Das Waffenverbot wundert dich ?

Benutzeravatar
Flying Dog
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 585
Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00

Re: Schießen im eigenen Keller

Beitrag von Flying Dog » Fr 27. Dez 2024, 11:31

:lol:

Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.

(Nietzsche)

BR1
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 396
Registriert: Di 26. Mär 2019, 09:53

Re: Schießen im eigenen Keller

Beitrag von BR1 » Fr 27. Dez 2024, 11:47

Es benötigt:

Eingefriedetes Grundstück
Zustimmung aller zur Benutzung berechtigten

Das wird bei einem Mehrparteienhaus nicht so einfach sein

Laubmasta_reloaded
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1528
Registriert: Mi 4. Aug 2021, 20:14

Re: Schießen im eigenen Keller

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Fr 27. Dez 2024, 12:30

Dein Haus, dein Keller da kannst du Grundsätzlich drinnen rum ballern wie du willst.

Was eventuell dagegen sprechen könnte, Lärm der die Nachbarn stört oder eventuell ebenerdige Kellerfenster durch die das Geschoss nach draußen kann.

Ich kenne 1,2 Leute, die wohnen abseits, die schießen mit der Pistole/Revolver nur zu Hause im Keller. Haben sich auch dahingehend eingerichtet mit Absaugung und Kugelfang.

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1523
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Schießen im eigenen Keller

Beitrag von titan » Fr 27. Dez 2024, 20:47

Streng genommen bedarf es für eine ortsfeste Anlage einer Gemehmigung (Widmung). Temporäre Kugelfänge (z.B. Kiste auf Rollen mit entsprechendem Auffangmaterial), anderes Thema.

Das Problem ist halt generell, dass derartige Tätigkeiten ev ein falsches Bild erzeugen können bei der Behörde. Im Grunde ist es ein Graubereich und das wird derzeit gerne einmal mit einem vorläufigen Waffenverbot beantwortet - auch wenn ich nicht der Meinung bin, dass das durchgeht.

Grerdinger
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 230
Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28

Re: Schießen im eigenen Keller

Beitrag von Grerdinger » Fr 27. Dez 2024, 21:31

Danke für die (zumeist) konstruktiven Antworten!

Ich gebe zu, dass ich (ausgehend von meiner eigenen Lebenssituation) nicht von einem Mehrparteienhaus ausgegangen bin. Aber ja: Beim zweiten mal Durchlesen macht das Sinn! ;-)
LG,


Andi

Benutzeravatar
RR1000
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1900
Registriert: Do 26. Jul 2012, 23:58
Wohnort: Tirol

Re: Schießen im eigenen Keller

Beitrag von RR1000 » Fr 27. Dez 2024, 22:18

Schiesse auch 2-3 mal pro Woche mit meiner G44 im Keller meines Hauses.
Lärmbelästigung etwaiger Nachbarn fällt weg, da ich einen Schalldämpfer benutze.
Einzig Kugelfang ist noch ein Thema, da habe ich die optimale Version noch nicht gefunden.

Macht schon Spaß, nirgendwo hinfahren zu müssen, wenn ich dann allein zu Hause bin, 2 Minuten herrichten, 50 bis 100 Schuss auf bis zu 14 Meter, 2 Minuten abbauen, fertig.

Antworten