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von gewo » So 13. Jan 2013, 16:26
hi
@diverse PNs:
das thema transport und fuehren ist nicht nur im gesetz sondern auch in erlaessen und verordnungen geregelt und es gibt auch eine menge OGH entscheidungen dazu
de polizist hat schlichtweg nicht recht
nirgendwo steht zum thema vorgeladene magazine irgendetwas
ich konnte zumindestens bisher nichts dazu finden
alles was zu finde ist ist die mehrfache betonung darauf dass in die waffe eingefuehrte geladene magazin keinesfalls mehr "nur" transport sein kann
bei einem derart umfassend geregelten und vielfach judiziertem thema darf man wohl erst recht davon ausgehen dass etwas was nicht ausdruecklich verboten ist eben schlichtweg erlaubt ist
richtig ist aber dass nicht jeder beamte ueberall alle gesetze kennen kann
wir hatten da ja schon vielfach die "interessantesten" erkenntnisse was da einfach so angenommen wird manchmal
auch bei meiner eigenen verwahrungsueberpruefung (als privater LWB) war der beamte der meinung ich darf meine waffe nicht geladen im safe verwahren
ich hab ihn in dem glauben gelassen, es war mir einfach zu muehsam, ich musste weg, soll doch bitte der naechste mit ihm streiten...
richtig ist natuerlich dass ich meine waffe in meiner wohnung nicht nur geladen verwahren sondern auch fuehren darf
am rande erwaehnt:
ich empfehle, wenn es bei den waffenfuehrerscheinkursen zu fragen dieser art kommt, allerdings schon die gesetze ned unbedingt auszureizen. man muss ja ned unbedingt der sein wegen dem es dann ein OGH urteil gibt welches alles neu definiert
eine kombination aus
- waffe zb im auto im geschlossenem waffenkoffer in handreichweite am beifahrersitz
und
- darin die waffe und dabei die nicht in die waffe eingefuehrten vorgeladener magazine
sollte man sich schon gut ueberlegen
das ist zwar ned ausdreucklich verboten aber es ist durchaus eine kombination aus der eine unmittelbare verwendungsbereitschaft konstruiert werden koennte
wer aus welchem grund auch immer die vorgeladenen magazine mit der waffe gemeinsam transportiert - auch ich mache das fallweise wenn es dafuer (platz)gruende gibt - sollte meiner empfehlung nach - die tasche dann lieber runter in den beifahrerfussraum, den ruecksitz oder in den kofferraum geben ...
das vermeidet missverstaendnisse...
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