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Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Das ist mir hier im Forum untergekommen und der Poster hat es als Mythos bezeichnet, dass ein geladenes Magazin, das nicht in der Waffe steckt, bereits den Schritt vom Transport zum Führen bedeutet. Auf die schnelle habe ich nix dazu gefunden, vielleicht hat wer belastbares Wissen dazu? Also, darf man auf dem Weg zum Stand mit WBK ein bereits geladenes Magazin oder Clip oder ähnliches dabei haben?
- Chefkoch41
- Iron Chef
- Beiträge: 2980
- Registriert: Mi 2. Nov 2011, 23:19
- Wohnort: Vindobona
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Sicha.... Nur nicht angesteckt...
Buckle up Bonehead. 'Cause you're goin' for a ride!
- MeanMachine
- .50 BMG
- Beiträge: 1558
- Registriert: Di 18. Sep 2012, 14:39
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Mun im Magazin (nicht an der waffe) ist kein führen. Zumindest meinem Gesetzesverständnis nach.
Hab meistens ein paar Magazine fertig, will ja nicht kostbare standzeit mit stopfen verbringen.
Und eines bleibt immer befüllt bei der heimfahrt, aber halt nicht angesteckt. Will mir nicht von jemandem mit einem nassen Fetzen oder einem spitzen Stein meine Waffe wegnehmen lassen...
Hab meistens ein paar Magazine fertig, will ja nicht kostbare standzeit mit stopfen verbringen.
Und eines bleibt immer befüllt bei der heimfahrt, aber halt nicht angesteckt. Will mir nicht von jemandem mit einem nassen Fetzen oder einem spitzen Stein meine Waffe wegnehmen lassen...

ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Ein der Waffe beiliegendes, gefülltes Magazin begründet keine geladene Waffe.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Im sinne des WaffG ist alles ab halbgeladen geladen. Alles andere ist nicht geladen und somit beim Transport erlaubt.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Danke für die raschen und kompetenten Antworten.
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Sobald der Aufwand die Waffe zu Laden minimal ist, geht man von führen aus. Geladenes Magazin = führen!!
Ich transportiere meine Glock im waffenkoffer mit Vorhängeschloss und Mun. In einer abgeschlossenen Handkasse.
Ich transportiere meine Glock im waffenkoffer mit Vorhängeschloss und Mun. In einer abgeschlossenen Handkasse.
- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4509
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Elmo12 hat geschrieben:Ich transportiere meine Glock im waffenkoffer mit Vorhängeschloss und Mun. In einer abgeschlossenen Handkasse.

▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Elmo12 hat geschrieben:Sobald der Aufwand die Waffe zu Laden minimal ist, geht man von führen aus. Geladenes Magazin = führen!!
hi
wie kommst denn auf den schmarrn?
wer erzaehlt denn sowas?
ein magazin ist KEIN waffenrechtlich relevantes teil
ob ich die murmeln im pappkarton transportieren in dem ich sie kaufe oder im magazin ist voellig egal
und die "definition" fuehren orientiert sich ueberhaupt NICHT am ladezustand sondern an der zugriffsbereitschaft auf die waffe
auch der transport einer ungeladenen waffe (zb in einer bauchtasche) ohne magazine oder munition ist "fuehren"
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
gewo hat geschrieben:und die "definition" fuehren orientiert sich ueberhaupt NICHT am ladezustand
Mit der Aussage wäre ich aber vorsichtig...weil wenn ich die Glock im geschlossenen Behältnis wie z.B. Glockkoffer mit angestecktem, geladenem Magazin oder gar durchgeladen durch die Gegend trage, dann ist das meiner Rechtsauffassung nach auch kein Transportieren mehr.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
BigBen hat geschrieben:gewo hat geschrieben:und die "definition" fuehren orientiert sich ueberhaupt NICHT am ladezustand
Mit der Aussage wäre ich aber vorsichtig...weil wenn ich die Glock im geschlossenen Behältnis wie z.B. Glockkoffer mit angestecktem, geladenem Magazin oder gar durchgeladen durch die Gegend trage, dann ist das meiner Rechtsauffassung nach auch kein Transportieren mehr.
hi
du hast recht, aber es war umgekehrt herum gemeint
nur deshalb weil eine waffe ungeladen ist, ist sie nicht automatisch auch "nicht" gefuehrt
von daher ist der ladezustand egal
auch ohne nur eine einzige patrone mit zu haben kann man waffen "fuehren" wenn man sei zugriffsbereit transportiert
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Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
gewo hat geschrieben:Elmo12 hat geschrieben:Sobald der Aufwand die Waffe zu Laden minimal ist, geht man von führen aus. Geladenes Magazin = führen!!
hi
wie kommst denn auf den schmarrn?
wer erzaehlt denn sowas?
ein magazin ist KEIN waffenrechtlich relevantes teil
ob ich die murmeln im pappkarton transportieren in dem ich sie kaufe oder im magazin ist voellig egal
und die "definition" fuehren orientiert sich ueberhaupt NICHT am ladezustand sondern an der zugriffsbereitschaft auf die waffe
auch der transport einer ungeladenen waffe (zb in einer bauchtasche) ohne magazine oder munition ist "fuehren"
Auskunft der sicherheitsdirektion, des Waffenhändlers und der bh in graz
Die sind der Auffassung, dass wenn ich die Waffe transportiere in einem Zustand wo sie schnell schussbereit ist (geladenes Magazin daneben liegen habe) dann ist das für sie führen.
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Elmo12 hat geschrieben:Auskunft der sicherheitsdirektion, des Waffenhändlers und der bh in graz
Die sind der Auffassung, dass wenn ich die Waffe transportiere in einem Zustand wo sie schnell schussbereit ist (geladenes Magazin daneben liegen habe) dann ist das für sie führen.
hi
die auskunft ist - bis auf den fett markierten teil - und dem begriff "zugriffsbereit" statt "schussfertig" richtig
ich darf annehmen dass du den satzteil in klammer als "logisch" selbst dazugefuegt hast, oder?
doubleaction OG, Wien
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Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Ja, da hast du natürlich recht. Da sieht man dass du in den genauen Begriffen fitter bist. Das in Klammer war die Aussage des Polizisten, als Beispiel, für den Transport zum Schießstand.
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
hi
@diverse PNs:
das thema transport und fuehren ist nicht nur im gesetz sondern auch in erlaessen und verordnungen geregelt und es gibt auch eine menge OGH entscheidungen dazu
de polizist hat schlichtweg nicht recht
nirgendwo steht zum thema vorgeladene magazine irgendetwas
ich konnte zumindestens bisher nichts dazu finden
alles was zu finde ist ist die mehrfache betonung darauf dass in die waffe eingefuehrte geladene magazin keinesfalls mehr "nur" transport sein kann
bei einem derart umfassend geregelten und vielfach judiziertem thema darf man wohl erst recht davon ausgehen dass etwas was nicht ausdruecklich verboten ist eben schlichtweg erlaubt ist
richtig ist aber dass nicht jeder beamte ueberall alle gesetze kennen kann
wir hatten da ja schon vielfach die "interessantesten" erkenntnisse was da einfach so angenommen wird manchmal
auch bei meiner eigenen verwahrungsueberpruefung (als privater LWB) war der beamte der meinung ich darf meine waffe nicht geladen im safe verwahren
ich hab ihn in dem glauben gelassen, es war mir einfach zu muehsam, ich musste weg, soll doch bitte der naechste mit ihm streiten...
richtig ist natuerlich dass ich meine waffe in meiner wohnung nicht nur geladen verwahren sondern auch fuehren darf
am rande erwaehnt:
ich empfehle, wenn es bei den waffenfuehrerscheinkursen zu fragen dieser art kommt, allerdings schon die gesetze ned unbedingt auszureizen. man muss ja ned unbedingt der sein wegen dem es dann ein OGH urteil gibt welches alles neu definiert
eine kombination aus
- waffe zb im auto im geschlossenem waffenkoffer in handreichweite am beifahrersitz
und
- darin die waffe und dabei die nicht in die waffe eingefuehrten vorgeladener magazine
sollte man sich schon gut ueberlegen
das ist zwar ned ausdreucklich verboten aber es ist durchaus eine kombination aus der eine unmittelbare verwendungsbereitschaft konstruiert werden koennte
wer aus welchem grund auch immer die vorgeladenen magazine mit der waffe gemeinsam transportiert - auch ich mache das fallweise wenn es dafuer (platz)gruende gibt - sollte meiner empfehlung nach - die tasche dann lieber runter in den beifahrerfussraum, den ruecksitz oder in den kofferraum geben ...
das vermeidet missverstaendnisse...
@diverse PNs:
das thema transport und fuehren ist nicht nur im gesetz sondern auch in erlaessen und verordnungen geregelt und es gibt auch eine menge OGH entscheidungen dazu
de polizist hat schlichtweg nicht recht
nirgendwo steht zum thema vorgeladene magazine irgendetwas
ich konnte zumindestens bisher nichts dazu finden
alles was zu finde ist ist die mehrfache betonung darauf dass in die waffe eingefuehrte geladene magazin keinesfalls mehr "nur" transport sein kann
bei einem derart umfassend geregelten und vielfach judiziertem thema darf man wohl erst recht davon ausgehen dass etwas was nicht ausdruecklich verboten ist eben schlichtweg erlaubt ist
richtig ist aber dass nicht jeder beamte ueberall alle gesetze kennen kann
wir hatten da ja schon vielfach die "interessantesten" erkenntnisse was da einfach so angenommen wird manchmal
auch bei meiner eigenen verwahrungsueberpruefung (als privater LWB) war der beamte der meinung ich darf meine waffe nicht geladen im safe verwahren
ich hab ihn in dem glauben gelassen, es war mir einfach zu muehsam, ich musste weg, soll doch bitte der naechste mit ihm streiten...
richtig ist natuerlich dass ich meine waffe in meiner wohnung nicht nur geladen verwahren sondern auch fuehren darf
am rande erwaehnt:
ich empfehle, wenn es bei den waffenfuehrerscheinkursen zu fragen dieser art kommt, allerdings schon die gesetze ned unbedingt auszureizen. man muss ja ned unbedingt der sein wegen dem es dann ein OGH urteil gibt welches alles neu definiert
eine kombination aus
- waffe zb im auto im geschlossenem waffenkoffer in handreichweite am beifahrersitz
und
- darin die waffe und dabei die nicht in die waffe eingefuehrten vorgeladener magazine
sollte man sich schon gut ueberlegen
das ist zwar ned ausdreucklich verboten aber es ist durchaus eine kombination aus der eine unmittelbare verwendungsbereitschaft konstruiert werden koennte
wer aus welchem grund auch immer die vorgeladenen magazine mit der waffe gemeinsam transportiert - auch ich mache das fallweise wenn es dafuer (platz)gruende gibt - sollte meiner empfehlung nach - die tasche dann lieber runter in den beifahrerfussraum, den ruecksitz oder in den kofferraum geben ...
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