das hat absolut nichts mit dem SB zu tun, das schreibt das WaffG vor und ist für jeden beim Kauf/Verkauf von Kat. B Waffen bindend, egal was das eigene Amt dazu sagt.§28 WaffG hat geschrieben:(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
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Waffenverkauf von privat zu privat ?!
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- pointi2009
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Ja wurde mir auch so gesagt. Laut Auskunft sb ist mit der letzten gesetzänderung (zwr) nur noch der Käufer verpflichtet zu melden.
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- pointi2009
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
muss ehrlich zugeben, obs wegen dem ZWR anders ist, weiss ich nicht. Denn Kat B Neukauf von Privat kann ich ja selbst nicht melden, daher muss ich auch meinen Kauf bei meinem Amt einreichen. Ob der Verkäufer das jetzt nicht mehr muss, weiss ich nicht, denke aber, dass sich da nichts geändert hat.
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
hiDidensk hat geschrieben:Ja wurde mir auch so gesagt. Laut Auskunft sb ist mit der letzten gesetzänderung (zwr) nur noch der Käufer verpflichtet zu melden.
ich vermute ein missverstaendnis
das was du schreibst gilt fuer C+D
B muessen nach wie vor BEIDE melden
und zwar an die behoerde des KAUFERS
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Hallo,gewo hat geschrieben:hiDidensk hat geschrieben:Ja wurde mir auch so gesagt. Laut Auskunft sb ist mit der letzten gesetzänderung (zwr) nur noch der Käufer verpflichtet zu melden.
ich vermute ein missverstaendnis
das was du schreibst gilt fuer C+D
B muessen nach wie vor BEIDE melden
und zwar an die behoerde des KAUFERS
also ich hab genau wegen so einem Fall vorgestern mit meiner BH telefoniert und auch von dieser
die Aussage bekommen das es leider im Gesetzestext unglücklich formuliert wurde und es
nur noch nötig ist das es der Käufer meldet. Für die ganz ängstlichen wie mich kann ich auch noch an beide Behörden melden.
Wäre auch bei einem ZWR verständlich ,denn da Zentral die Daten verwendet werden braucht ja nur mehr eine Behörde die Änderung machen.
Grüße
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
hiGlock 1965 hat geschrieben:....genau wegen so einem Fall vorgestern mit meiner BH telefoniert und auch von dieser
die Aussage bekommen ...
das ist halt immer so eine sache mit den aussagen
es hat auch am anfang geheissen eine C/D waffe muss im ZWR sein damit man sie im EFWP eintragen lassen kann
hat sich dann als falsch rausgestellt
es hat auch anfang oktober noch geheissen dass der haendler auf den §28 meldungen keinerlei festlegungen betreffend platzbedarf einer waffe (ausnahme nach §23 2A) treffend darf weil er damit als beliehener beauftragter des amtes quasi einen sachverhalt prajudiziert
und seit einiger zeit ist es jetzt so dass wir sehr wohl den entsprechenden hinweis in die meldungen aufnehmen sollen
es moege jeder so machen wie er glaubt
ich persoenlich finde, es ist nicht unklar formuliert, es steht schlichtweg nicht drinnen dass der verkaeufer beim B-verkauf nicht mehr melden muss...
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass.gewo hat geschrieben:es hat auch anfang oktober noch geheissen dass der haendler auf den §28 meldungen keinerlei festlegungen betreffend platzbedarf einer waffe (ausnahme nach §23 2A) treffend darf weil er damit als beliehener beauftragter des amtes quasi einen sachverhalt prajudiziert
- josephiner
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Aber nicht wirklich oder? Ich hab extra wegen dem meine Flinten eintragen lassen müssen.gewo hat geschrieben:es hat auch am anfang geheissen eine C/D waffe muss im ZWR sein damit man sie im EFWP eintragen lassen kann
hat sich dann als falsch rausgestellt
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
hijosephiner hat geschrieben:Aber nicht wirklich oder? Ich hab extra wegen dem meine Flinten eintragen lassen müssen.gewo hat geschrieben:es hat auch am anfang geheissen eine C/D waffe muss im ZWR sein damit man sie im EFWP eintragen lassen kann
hat sich dann als falsch rausgestellt
doch
wuerde geaendert
gibt eine erlass dazu
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- josephiner
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Oh Mann oh Manngewo hat geschrieben:hijosephiner hat geschrieben:Aber nicht wirklich oder? Ich hab extra wegen dem meine Flinten eintragen lassen müssen.gewo hat geschrieben:es hat auch am anfang geheissen eine C/D waffe muss im ZWR sein damit man sie im EFWP eintragen lassen kann
hat sich dann als falsch rausgestellt
doch
wuerde geaendert
gibt eine erlass dazu

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
auf was muss man achten bei privatverkauf von kat.c waffen
muss die zu verkaufende waffe registriert sein ?
mfg
muss die zu verkaufende waffe registriert sein ?
mfg
- pointi2009
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
warum sollte die verk. Waffe registriert sein müssen? gilt ja die Frist bis 2014, um den Altbestand an C Waffen zu registrieren, wenn wer jetzt verkauft dann muss der Erwerber diese binnen Frist im ZWR eintragen lassen.
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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Exakt. Und die Suchfunktion bietet hierzu sicher genügend Informationen.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Wie schauts aus, wenn man nach 2014 eine unregistrierte Waffe (z.B. von nem alten Jäger der davon nix wusste) kaufen möchte?
Bzw. wie sieht es dann für den Verkäufer aus?
Bzw. wie sieht es dann für den Verkäufer aus?

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Wie soll was konkret ausschauen? Das Gesetz sagt klar was zu tun ist. Bei Kauf muss der Erwerber melden. Ob da vorher was gemeldet/nicht gemeldet wurde, ist komplett Powidl. Erwerber muss melden, Veräußerer muss gar nichts tun, außer von Volljährigkeit überzeugen.