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Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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zeroflow
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von zeroflow » Di 29. Mai 2018, 14:01

Erstmal Aussagen sammeln

krone.at:
Der Streit eskalierte endgültig, als der vermeintliche Parksünder die direkte Aussprache in dem Büroraum suchte. An dieser Stelle zückte der Mitarbeiter eine Gaspistole und zielte auf seinen Kontrahenten. „Er hat gesagt: ,Dich hol ich mir.‘ Ich fühlte mich bedroht“


Heute.at:
Schließlich riss der Pkw-Besitzer die Türe zum Kassenbereich auf und wollte hineinstürmen. Daraufhin zückte der Angestellte eine Gaspistole und zielte auf den Kunden.


vienna.at:
Beide Varianten sagten dem 36-Jährigen nicht zu, er begann zu streiten, weil er sein Auto trotzdem wollte. Als der Lenker die Tür zum Kassenbereich aufriss, zückte der Mitarbeiter eine Gaspistole und zielte auf seinen Kontrahenten. Dieser wich zurück.


oe24.at:
Der Wiener verlor schließlich die Nerven, wollte dem Mitarbeiter an die Gurgel, versuchte, in den Kassen­bereich zu stürmen, und riss die Türe auf.


Das bei OE24 klingt zwar sehr bedrohend, allerdings macht das meines Erachtens nach keinen Sinn dass er ihm zuerst an die Gurgel will und DANN den Kassenbereich stürmen will.

Alles in allem bildet sich bei diesen Berichten für mich das Gesamtbild das sich der Mitarbeiter sicherlich bedroht gefühlt hat.
Im Video sieht man ganz klar dass der Kunde eine sehr aggressive Gestik an den Tag legt und dann probiert in den Kassenbereich zu gehen.

Was mich hier eher stört ist dass das Mitarbeiter nachdem er die Waffe gezogen hat den Kassenbereich verlässt und anscheinend auf den Kunden zugeht.

Ich traue ich nicht dazu etwas zu sagen da es sowohl Grunde dafür (MA fürchtet sich aufgrund des Kundenverhaltens um seine Gesundheit/Leben) als auch dagegen (Kunde war nur verbal aggressiv) gibt.
Genau diese Frage ist ja unter anderem der Grund warum Anwälte so hohe Stundensätze haben...

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wolfgangf
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von wolfgangf » Di 29. Mai 2018, 14:19

Na ok, aber man erkennt ganz eindeutig, dass der den Angestellen beschimpft und um die Ecke ins Büro stürmen will.
Wer sich da nicht bedroht fühlt, muss wahrscheinlich Karatemeister sein...

Mjoelnir
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von Mjoelnir » Di 29. Mai 2018, 14:31

Gaspistolen sind gefährlich.
Für den der sie zieht.

Zum Fall Eingangs hier:

1. Regel als Waffenpassbesitzer im Verkehr: Steig' nie wegen einem Streit aus dem Auto aus und wenn man muss, dann bleib cool und freundlich, auch wenn man Berufsfahrer ist und täglich 20 mal aussteigen "müsste". Lasst einen Mitfahrer immer mifilmen, was die Gegner können, können wir auch. Sich im Strassenverkehr Problemen auszusetzen hat sich noch nie ausgezahlt.
Aggressivität im Strassenverkehr ist auch eine Unzuverlässigkeit bei Schusswaffen und hat oftmals ein Waffenverbot zur Folge...auch ganz ohne WP und Waffe ziehen! Ich kenne 2 Fälle.

Viele WBK Besitzer haben keine Ahnung was es bedeutet eine Waffe zu tragen und vor allem ab wann es ein meldepflichtiger Waffengebrauch ist - nämlich sobald man die Waffe aus dem Holster zieht!

Es ist anstrengend eine Waffe zu tragen, man hat irgendwie ständig Bedenken die Waffe kann gesehen werden und achtet deswegen penibelst auf das "printing", also das "Erahnen" einer Waffe unter der Kleidung.
Man achtet viel mehr auf das 4 Farben Prinzip von Jeff Cooper, um Gefahren bereits im Ansatz zu entdecken und ihnen AKTIV AUS DEM WEG zu gehen.

Was passiert, wenn man sich nicht unter Kontrolle hat und/oder ganz einfach dämlich ist, zeigt der Polizeireport auf Seite 1.
Zuletzt geändert von Mjoelnir am Di 29. Mai 2018, 14:35, insgesamt 3-mal geändert.

gewo
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von gewo » Di 29. Mai 2018, 14:32

wolfgangf hat geschrieben:Na ok, aber man erkennt ganz eindeutig, dass der den Angestellen beschimpft und um die Ecke ins Büro stürmen will.
Wer sich da nicht bedroht fühlt, muss wahrscheinlich Karatemeister sein...


tuer zusperren
ist das gelindere mittel
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von gewo » Di 29. Mai 2018, 14:45

Mjoelnir hat geschrieben:Gaspistolen sind gefährlich.
Für den der sie zieht.
Zum Fall Eingangs hier:
1. Regel als Waffenpassbesitzer im Verkehr: Steig' nie wegen einem Streit aus dem Auto aus und wenn man muss, dann bleib cool und freundlich, auch wenn man Berufsfahrer ist und täglich 20 mal aussteigen "müsste". Es zahlt sich NIE aus.

bin voll bei dir
"WER ist aus dem auto ausgestiegen" ist vor gericht normalerweise der hauptentscheidungspunkt wenn es darum geht wer schuld ist
Mjoelnir hat geschrieben:Viele WBK Besitzer haben keine Ahnung was es bedeutet eine Waffe zu tragen und vor allem ab wann es ein meldepflichtiger Waffengebrauch ist - nämlich sobald man die Waffe aus dem Holster zieht!

hast du dafuer eine quelle?
ich kenn aus dem behoerdlichen bereich
fuer einen privaten waffenbesitzer kenne ich diese regelungen in oesterreich nicht
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Markus_H
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von Markus_H » Di 29. Mai 2018, 14:46

Edit: Gewo war schneller

bino71
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von bino71 » Di 29. Mai 2018, 18:26

wolfgangf hat geschrieben:Na ok, aber man erkennt ganz eindeutig, dass der den Angestellen beschimpft und um die Ecke ins Büro stürmen will.
Wer sich da nicht bedroht fühlt, muss wahrscheinlich Karatemeister sein...

Hab mir das Video angeschaut. Für mich noch weit weg von einer Bedrohung, um die Pistole zu ziehen.

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von gewo » Di 29. Mai 2018, 18:44

bino71 hat geschrieben:
wolfgangf hat geschrieben:Na ok, aber man erkennt ganz eindeutig, dass der den Angestellen beschimpft und um die Ecke ins Büro stürmen will.
Wer sich da nicht bedroht fühlt, muss wahrscheinlich Karatemeister sein...

Hab mir das Video angeschaut. Für mich noch weit weg von einer Bedrohung, um die Pistole zu ziehen.


das ist doch recht unstrittig denke ich

der springt auf, zieht die (gas)waffe und GEHT RAUS zum "randalierenden" kunden
als er die tuere aufgerissen hat war der kunde fast noch zu sehen im fenster
nicht der kunde hat die tuer aufgerissen, sondern er
er begibt sich aktiv in eine "gefaehrliche" situation

genau das gegenteil davon was noetig waere um eine drohung mit (gas)pistole gegen den "angreifer" zu rechtfertigen

ohne video waere er jedenfalls besser dran ...
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mitmart
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von mitmart » Di 29. Mai 2018, 18:58

gewo hat geschrieben:
als er die tuere aufgerissen hat war der kunde fast noch zu sehen im fenster
nicht der kunde hat die tuer aufgerissen, sondern er
er begibt sich aktiv in eine "gefaehrliche" situation
.

Also ich weis nicht ob du ein anderes Video siehst wie ich, ich sehe das die Tür schon offen ist und sie sich bei 0:28 bewegt ohne das sie der Mitarbeiter berührt. Besser wäre gewesen statt in die Lade zu greifen die Tür zuzutreten. Du siehst während die Tür sich öffnet eine andere Person am Fenster beachte das T-Shirt.

ohne video waere er jedenfalls besser dran ...

mit dem was du auf dem Video siehst als Zeugenaussage wäre er sicher noch schlechter dran ;)

Polaris
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von Polaris » Di 29. Mai 2018, 19:30

gewo hat geschrieben:hast du dafuer eine quelle?
ich kenn aus dem behoerdlichen bereich
fuer einen privaten waffenbesitzer kenne ich diese regelungen in oesterreich nicht



Das bloße ziehen der Schusswaffe ist noch kein Waffengebrauch im Sinne des waffgg

Mich würde interessieren, was ein meldepflichtiger Waffengebrauch für zivile sein soll?

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von gewo » Di 29. Mai 2018, 19:49

Polaris hat geschrieben:Das bloße ziehen der Schusswaffe ist noch kein Waffengebrauch im Sinne des waffgg


ja wie gesagt
jeder der kann nimmt davon abstand

aber ich denke alleine das "ziehen" = drohen mit einer waffe wird wohl fuer sich genommen bereist ein delikt sein
und wenns nicht das gelindeste mittel war ...... viel erfolg ...
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von Glock1768 » Di 29. Mai 2018, 19:51

vorallem bei dieser extremen rechtsauslegung und rechtssprechung (die armen täter) hast leider so oder so keine guten karten
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von wolfgangf » Di 29. Mai 2018, 20:52

gewo hat geschrieben:der springt auf, zieht die (gas)waffe und GEHT RAUS zum "randalierenden" kunden
als er die tuere aufgerissen hat war der kunde fast noch zu sehen im fenster
nicht der kunde hat die tuer aufgerissen, sondern er
er begibt sich aktiv in eine "gefaehrliche" situation

genau das gegenteil davon was noetig waere um eine drohung mit (gas)pistole gegen den "angreifer" zu rechtfertigen

ohne video waere er jedenfalls besser dran ...


Wie schon mitmart schreibt, das ist ein anderer Kunde. Der Betroffene kommt sehr wohl um die Ecke und versucht offenbar durch die offene bzw. halb offene Tür in das Büro zu kommen. Zumindest legt das die Bewegung der Tür nahe.
Natürlich wäre es klüger gewesen, wenn das Büro versperrt gewesen wäre. Wars aber nicht.
Und so war das für mich ganz eindeutig eine Bedrohung. Oder was hätte der "Kunde" wohl im Büro gewollt? Um ein Glas Wasser bitten?

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von gewo » Di 29. Mai 2018, 21:28

wolfgangf hat geschrieben:.... Der Betroffene kommt sehr wohl um die Ecke und versucht offenbar durch die offene bzw. halb offene Tür in das Büro zu kommen. Zumindest legt das die Bewegung der Tür nahe.
Natürlich wäre es klüger gewesen, wenn das Büro versperrt gewesen wäre. Wars aber nicht.
Und so war das für mich ganz eindeutig eine Bedrohung. Oder was hätte der "Kunde" wohl im Büro gewollt? Um ein Glas Wasser bitten?


wenn ich mir das nicht gut genug angesehen hab .... sorry

trotzdem denke ich dass die vermutung dass jemand eine halboffene bzw zumindestens nicht abgeschlossene türe zu durchschreiten versucht bei weitem nicht ausreichend ist um eine waffe ins spiel zu bringen

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von bino71 » Di 29. Mai 2018, 21:32

Dann wäre schon Bedrohung, als der Portier aufspringt und sich gegenüber dem Kunden im Wortgefecht aufbaut.

Was wir machen ist Dampfplaudern und wie BigBen schreibt:
Das kann niemand seriös beurteilen solange er nicht selbst dabei war bzw. alle Fakten kennt...somit erübrigen sich solche Fragen eigentlich.

Das Gericht wird es klären.

Aber ich finde die verschiedenen Sichtweisen und Ansichten der Foren-User sehr interessant.

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