Wetten werden angenommen

Ich habe mir gerade das ganze durchgelesen, Gold Plating erkenne ich da nicht.m_a_d hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 10:24Stellungnahme soeben abgegeben! Je mehr das machen, umso besser!
Ich bin zwar selber kein Sammler, aber ich finde Gold Plating ist ein No-Go. Nur weil einen diese sinnlose Verschärfung nicht betrifft, sollte man dennoch eine Stellungnahme abgeben bzw bereits veröffentlichten zustimmen. Die nächste Richtlinie und AT-Umsetzung betrifft einen dann vielleicht und dann ist man auch froh, wenn man Unterstützung zur Wahrung seiner Rechte bekommt
Dazu aus den Erläuterungen zum Entwurf:The_Governor hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 13:31Was heißt das jetzt konkret? Produktionsjahr z.B. steht doch auf keiner einzigen Waffe drauf oder ist das über die Seriennummer zurückzuführen?
Es gibt lt. Richtlinie amS eine weiter definierte Ausnahme für alte Waffen, die von dem aktuellen AT Entwurf deutlich enger formuliert wurde - eine Ausnahme für alle Waffen vor 1.1.1900 und "bedeutende Waffen" wär möglich gewesen, damit wäre auch technisch bedeutend relevant. Die Definition im Entwurf schränkt aber auf geschichtlich / historisch bedeutende Ereignisse im Zusammenhang mit konkreten Waffen ein, was praktisch eine wertlose Ausnahme ist - damit ist es deutlich strenger als von der Richtlinie gefordert, daher nannte ich das Gold Plating. Mich persönlich trifft das nicht, da ich kein Sammler bin - aber ich kenne den einen oder anderen Sammler alter Waffen und die haben geschätzt >90% ihrer Waffen aus dem Ausland und müssten danach jeden Neuzugang kennzeichnen und damit wertmäßig vernichten.Yukon hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 13:22Ich habe mir gerade das ganze durchgelesen, Gold Plating erkenne ich da nicht.m_a_d hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 10:24Stellungnahme soeben abgegeben! Je mehr das machen, umso besser!
Ich bin zwar selber kein Sammler, aber ich finde Gold Plating ist ein No-Go. Nur weil einen diese sinnlose Verschärfung nicht betrifft, sollte man dennoch eine Stellungnahme abgeben bzw bereits veröffentlichten zustimmen. Die nächste Richtlinie und AT-Umsetzung betrifft einen dann vielleicht und dann ist man auch froh, wenn man Unterstützung zur Wahrung seiner Rechte bekommt
Im Gegenteil, in den Erläuterungen ist klar festgehalten, dass Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, vom SchKG ausgenommen sind. Waffen, die ab 14.9.2018 bis zum Inkrafttreten inverkehrgebracht werden, sind ebenfalls ausgenommenen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
Problematisch wird es nur bei Waffen, die nach dem Inkrafttreten ins Bundesgebiet kommen, die werden dann entsprechend gekennzeichnet, das ist aber EU-konform.
Ok danke, dann muss ich mir die Richtlinie nocheinmal genauer durchlesen.m_a_d hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 13:41Es gibt lt. Richtlinie amS eine weiter definierte Ausnahme für alte Waffen, die von dem aktuellen AT Entwurf deutlich enger formuliert wurde - eine Ausnahme für alle Waffen vor 1.1.1900 und "bedeutende Waffen" wär möglich gewesen, damit wäre auch technisch bedeutend relevant. Die Definition im Entwurf schränkt aber auf geschichtlich / historisch bedeutende Ereignisse im Zusammenhang mit konkreten Waffen ein, was praktisch eine wertlose Ausnahme ist - damit ist es deutlich strenger als von der Richtlinie gefordert, daher nannte ich das Gold Plating. Mich persönlich trifft das nicht, da ich kein Sammler bin - aber ich kenne den einen oder anderen Sammler alter Waffen und die haben geschätzt >90% ihrer Waffen aus dem Ausland und müssten danach jeden Neuzugang kennzeichnen und damit wertmäßig vernichten.Yukon hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 13:22Ich habe mir gerade das ganze durchgelesen, Gold Plating erkenne ich da nicht.m_a_d hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 10:24Stellungnahme soeben abgegeben! Je mehr das machen, umso besser!
Ich bin zwar selber kein Sammler, aber ich finde Gold Plating ist ein No-Go. Nur weil einen diese sinnlose Verschärfung nicht betrifft, sollte man dennoch eine Stellungnahme abgeben bzw bereits veröffentlichten zustimmen. Die nächste Richtlinie und AT-Umsetzung betrifft einen dann vielleicht und dann ist man auch froh, wenn man Unterstützung zur Wahrung seiner Rechte bekommt
Im Gegenteil, in den Erläuterungen ist klar festgehalten, dass Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, vom SchKG ausgenommen sind. Waffen, die ab 14.9.2018 bis zum Inkrafttreten inverkehrgebracht werden, sind ebenfalls ausgenommenen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
Problematisch wird es nur bei Waffen, die nach dem Inkrafttreten ins Bundesgebiet kommen, die werden dann entsprechend gekennzeichnet, das ist aber EU-konform.
Aber vielleicht verstehe ich die Einschränkung auch zu eng, ich bin ja kein Jurist.
Zumindest bezüglich Kurzwaffen von HK weiß ich, dass sie zweistellige Codes anbringen (Buchstaben). Allerdings nur auf dem Verschluss. Aber wenn die Seriennummer überall gleich ist, dann ist das quasi ein Verweis zum Verschluss. Und im Rahmen gibt's auch einen zweistelligen Buchstabencode, ich weiß aber nicht, ob der dasselbe besagt; der ist nämlich bei meinem Exemplar anderslautend (1 Buchstabe = Jahr zurück), obwohl die Seriennummer auf Verschluss, Rahmen und Lauf ident ist.The_Governor hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 13:31Was heißt das jetzt konkret? Produktionsjahr z.B. steht doch auf keiner einzigen Waffe drauf oder ist das über die Seriennummer zurückzuführen?
Laut Erläuterungen gibt es nix rückwirkendes.
Mit CIP Konform meinst du diese CIP Gravur die am Lauf der Waffe zu finden ist? Wenn das ALLE Waffen die ich habe aufweisen...ändert sich für mich quasi nix?Yukon hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 14:24Laut Erläuterungen gibt es nix rückwirkendes.
Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, sind komplett ausgenommen.
Waffen, die zwischen 14.9.2018 und Inkrafttreten des SchKG inverkehrgebracht werden, sind ausgenommen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
Naja, "nichts" würde ich nicht behaupten, die ganze EU-Waffenrichtlinie ist ja ein fleischgewordener Beweis der Konzeptlosigkeit.
Die Erläuterungen sagen:Nordi hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 14:29Mit CIP Konform meinst du diese CIP Gravur die am Lauf der Waffe zu finden ist? Wenn das ALLE Waffen die ich habe aufweisen...ändert sich für mich quasi nix?Yukon hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 14:24Laut Erläuterungen gibt es nix rückwirkendes.
Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, sind komplett ausgenommen.
Waffen, die zwischen 14.9.2018 und Inkrafttreten des SchKG inverkehrgebracht werden, sind ausgenommen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
Ich gehe davon aus, dass jegliches Beschusszeichen, das in einem CIP-Mitgliedsland angebracht wurde, damit gemeint ist.Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Kennzeichnungsvorgaben für Schusswaffen und wesentliche Bestandteile, die zwischen dem 14. September 2018 und dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in das Bundesgebiet eingeführt, verbracht oder im Bundesgebiet hergestellt wurden, sollen daher als erfüllt gelten, sofern sie den Bestimmungen des C.I.P.-Übereinkommens entsprechen.
Aber welche Kennzeichnungen fehlen dem M1, die ein z.B. AR oder AUG haben? Seriennummern, auf das man alles mögliche Rückschließen kann, gibt es schon ewig.Yukon hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 14:40Naja, "nichts" würde ich nicht behaupten, die ganze EU-Waffenrichtlinie ist ja ein fleischgewordener Beweis der Konzeptlosigkeit.
Aber abgesehen davon, wenn das stimmt, wie vom User m_a_d eingeworfen, dass nicht nur historisch wertvolle, sondern auch technisch wertvolle Waffen von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen wären, was bei uns aber negiert wurde, ist das nicht nix.
Ich persönlich würde mir gerne noch ein paar schöne neue gravierte Perkussionsrevolver zulegen, nach dem Inkrafttreten der SchKG ist aber zu befürchten, dass die Gravur von jeder Menge Kennzeichnungstext verschandelt wird.
Das gleiche gilt auch für M1 Carbine, M14, M1, etc., die nach dem Inkrafttreten nach Österreich kommen.
Also in meinen Augen ist das nicht nix.