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neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Weil die Jäger angesprochen wurden. Glaubt jemand ernsthaft, dass es da nicht eine spezielle Lösung nur für Jäger geben wird und die Sportschützen wieder durch die Finger schauen werden, weil die IV der Jäger das Null interessiert?
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Ich habe mir gerade das ganze durchgelesen, Gold Plating erkenne ich da nicht.m_a_d hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 10:24Stellungnahme soeben abgegeben! Je mehr das machen, umso besser!
Ich bin zwar selber kein Sammler, aber ich finde Gold Plating ist ein No-Go. Nur weil einen diese sinnlose Verschärfung nicht betrifft, sollte man dennoch eine Stellungnahme abgeben bzw bereits veröffentlichten zustimmen. Die nächste Richtlinie und AT-Umsetzung betrifft einen dann vielleicht und dann ist man auch froh, wenn man Unterstützung zur Wahrung seiner Rechte bekommt
Im Gegenteil, in den Erläuterungen ist klar festgehalten, dass Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, vom SchKG ausgenommen sind. Waffen, die ab 14.9.2018 bis zum Inkrafttreten inverkehrgebracht werden, sind ebenfalls ausgenommenen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
Problematisch wird es nur bei Waffen, die nach dem Inkrafttreten ins Bundesgebiet kommen, die werden dann entsprechend gekennzeichnet, das ist aber EU-konform.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Was heißt das jetzt konkret? Produktionsjahr z.B. steht doch auf keiner einzigen Waffe drauf oder ist das über die Seriennummer zurückzuführen?
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Dazu aus den Erläuterungen zum Entwurf:The_Governor hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 13:31Was heißt das jetzt konkret? Produktionsjahr z.B. steht doch auf keiner einzigen Waffe drauf oder ist das über die Seriennummer zurückzuführen?
"Manche Hersteller bringen eine Herstellungsnummer an einer Schusswaffe oder an einem wesentlichen Bestandteil von Schusswaffen an, aus der das Herstellungsjahr für einen Waffenbesitzer nicht direkt ablesbar ist. Hierfür werden etwa unterschiedliche Ziffernabfolgen verwendet, die die Hersteller bei Bedarf aufschlüsseln und den Waffenbesitzer oder auch gegebenenfalls ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes über das Herstellungsjahr informieren können. Um eine Nachverfolgung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen vornehmen zu können, soll es daher ausreichen, wenn aus der Herstellungsnummer das Herstellungsjahr ableitbar ist oder der Zeitpunkt des Beschusses aus dem Beschusszeichen ableitbar ist und somit auch nähere Rückschlüsse auf das Herstellungsjahr gezogen werden können. Auch im Falle der Einfuhr aus Drittstaaten muss auf der Schusswaffe und auf wesentlichen Bestandteilen das Herstellungsjahr direkt ablesbar oder zumindest ableitbar sein. Andernfalls ist unverzüglich nach der Einfuhr eine entsprechende Kennzeichnung gemäß Abs. 1 bis 3 vorzunehmen. Wenn der einschlägige Gewerbetreibende oder die Privatperson im Falle der Einfuhr das Herstellungsjahr jedoch nicht kennt, kann diesbezüglich auch keine Kennzeichnungspflicht bestehen, weil dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden kann, Unmögliches von den Rechtsunterworfenen zu verlangen."
Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 812900.pdf
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Es gibt lt. Richtlinie amS eine weiter definierte Ausnahme für alte Waffen, die von dem aktuellen AT Entwurf deutlich enger formuliert wurde - eine Ausnahme für alle Waffen vor 1.1.1900 und "bedeutende Waffen" wär möglich gewesen, damit wäre auch technisch bedeutend relevant. Die Definition im Entwurf schränkt aber auf geschichtlich / historisch bedeutende Ereignisse im Zusammenhang mit konkreten Waffen ein, was praktisch eine wertlose Ausnahme ist - damit ist es deutlich strenger als von der Richtlinie gefordert, daher nannte ich das Gold Plating. Mich persönlich trifft das nicht, da ich kein Sammler bin - aber ich kenne den einen oder anderen Sammler alter Waffen und die haben geschätzt >90% ihrer Waffen aus dem Ausland und müssten danach jeden Neuzugang kennzeichnen und damit wertmäßig vernichten.Yukon hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 13:22Ich habe mir gerade das ganze durchgelesen, Gold Plating erkenne ich da nicht.m_a_d hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 10:24Stellungnahme soeben abgegeben! Je mehr das machen, umso besser!
Ich bin zwar selber kein Sammler, aber ich finde Gold Plating ist ein No-Go. Nur weil einen diese sinnlose Verschärfung nicht betrifft, sollte man dennoch eine Stellungnahme abgeben bzw bereits veröffentlichten zustimmen. Die nächste Richtlinie und AT-Umsetzung betrifft einen dann vielleicht und dann ist man auch froh, wenn man Unterstützung zur Wahrung seiner Rechte bekommt
Im Gegenteil, in den Erläuterungen ist klar festgehalten, dass Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, vom SchKG ausgenommen sind. Waffen, die ab 14.9.2018 bis zum Inkrafttreten inverkehrgebracht werden, sind ebenfalls ausgenommenen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
Problematisch wird es nur bei Waffen, die nach dem Inkrafttreten ins Bundesgebiet kommen, die werden dann entsprechend gekennzeichnet, das ist aber EU-konform.
Aber vielleicht verstehe ich die Einschränkung auch zu eng, ich bin ja kein Jurist.
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dvc & AA
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Ein Punkt, der gravierend sein könnte, ist mir aufgefallen:
§ 1 Abs.2 SchKG hält fest, dass "Wesentliche Bestandteile von Schusswaffen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse oder andere diesen entsprechende wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, soweit es sich um Einzelteile handelt" kennzeichnungspflichtig sind.
§2 Abs.2 WaffG hält aber fest, dass Rahmen und Gehäuse nur dann waffenrechtlich relevant sind, wenn sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet sind.
Das widerspricht sich und führt potentiell zu Schwierigkeiten.
Ein weiterer Punkt sind die Ausnahmen: das SchKG nimmt Waffen, die vor 1900 gefertigt wurden, von der Kennzeichnungspflicht aus, weil, laut Erläuterungen, diese "Schusswaffen der Kategorie B, die vor dem 1. Jänner 1900 erzeugt wurden, nicht in die von der Behörde festgelegte Anzahl an erlaubten Schusswaffen einzurechnen sind."
Das gleiche gilt jedoch auch für Replikas, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, das fehlt jedoch völlig.
§ 1 Abs.2 SchKG hält fest, dass "Wesentliche Bestandteile von Schusswaffen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse oder andere diesen entsprechende wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, soweit es sich um Einzelteile handelt" kennzeichnungspflichtig sind.
§2 Abs.2 WaffG hält aber fest, dass Rahmen und Gehäuse nur dann waffenrechtlich relevant sind, wenn sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet sind.
Das widerspricht sich und führt potentiell zu Schwierigkeiten.
Ein weiterer Punkt sind die Ausnahmen: das SchKG nimmt Waffen, die vor 1900 gefertigt wurden, von der Kennzeichnungspflicht aus, weil, laut Erläuterungen, diese "Schusswaffen der Kategorie B, die vor dem 1. Jänner 1900 erzeugt wurden, nicht in die von der Behörde festgelegte Anzahl an erlaubten Schusswaffen einzurechnen sind."
Das gleiche gilt jedoch auch für Replikas, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, das fehlt jedoch völlig.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Ok danke, dann muss ich mir die Richtlinie nocheinmal genauer durchlesen.m_a_d hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 13:41Es gibt lt. Richtlinie amS eine weiter definierte Ausnahme für alte Waffen, die von dem aktuellen AT Entwurf deutlich enger formuliert wurde - eine Ausnahme für alle Waffen vor 1.1.1900 und "bedeutende Waffen" wär möglich gewesen, damit wäre auch technisch bedeutend relevant. Die Definition im Entwurf schränkt aber auf geschichtlich / historisch bedeutende Ereignisse im Zusammenhang mit konkreten Waffen ein, was praktisch eine wertlose Ausnahme ist - damit ist es deutlich strenger als von der Richtlinie gefordert, daher nannte ich das Gold Plating. Mich persönlich trifft das nicht, da ich kein Sammler bin - aber ich kenne den einen oder anderen Sammler alter Waffen und die haben geschätzt >90% ihrer Waffen aus dem Ausland und müssten danach jeden Neuzugang kennzeichnen und damit wertmäßig vernichten.Yukon hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 13:22Ich habe mir gerade das ganze durchgelesen, Gold Plating erkenne ich da nicht.m_a_d hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 10:24Stellungnahme soeben abgegeben! Je mehr das machen, umso besser!
Ich bin zwar selber kein Sammler, aber ich finde Gold Plating ist ein No-Go. Nur weil einen diese sinnlose Verschärfung nicht betrifft, sollte man dennoch eine Stellungnahme abgeben bzw bereits veröffentlichten zustimmen. Die nächste Richtlinie und AT-Umsetzung betrifft einen dann vielleicht und dann ist man auch froh, wenn man Unterstützung zur Wahrung seiner Rechte bekommt
Im Gegenteil, in den Erläuterungen ist klar festgehalten, dass Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, vom SchKG ausgenommen sind. Waffen, die ab 14.9.2018 bis zum Inkrafttreten inverkehrgebracht werden, sind ebenfalls ausgenommenen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
Problematisch wird es nur bei Waffen, die nach dem Inkrafttreten ins Bundesgebiet kommen, die werden dann entsprechend gekennzeichnet, das ist aber EU-konform.
Aber vielleicht verstehe ich die Einschränkung auch zu eng, ich bin ja kein Jurist.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Zumindest bezüglich Kurzwaffen von HK weiß ich, dass sie zweistellige Codes anbringen (Buchstaben). Allerdings nur auf dem Verschluss. Aber wenn die Seriennummer überall gleich ist, dann ist das quasi ein Verweis zum Verschluss. Und im Rahmen gibt's auch einen zweistelligen Buchstabencode, ich weiß aber nicht, ob der dasselbe besagt; der ist nämlich bei meinem Exemplar anderslautend (1 Buchstabe = Jahr zurück), obwohl die Seriennummer auf Verschluss, Rahmen und Lauf ident ist.The_Governor hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 13:31Was heißt das jetzt konkret? Produktionsjahr z.B. steht doch auf keiner einzigen Waffe drauf oder ist das über die Seriennummer zurückzuführen?
Jedenfalls "lustig", dass schon wieder ein Unterschied im derzeitigen Wortlaut zum WaffG besteht, nämlich bezüglich "wesentlicher Bestandteil". Im WaffG muss er gasdruckbelastet sein. Im SchKG hingegen nicht, da muss er ein Einzelteil sein (was auch immer das wieder sein soll).
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Gilt das auch rückwirkend? Oder nur bei Veräußerung?
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Laut Erläuterungen gibt es nix rückwirkendes.
Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, sind komplett ausgenommen.
Waffen, die zwischen 14.9.2018 und Inkrafttreten des SchKG inverkehrgebracht werden, sind ausgenommen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Also viel Aufregung um nichts?
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Mit CIP Konform meinst du diese CIP Gravur die am Lauf der Waffe zu finden ist? Wenn das ALLE Waffen die ich habe aufweisen...ändert sich für mich quasi nix?Yukon hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 14:24Laut Erläuterungen gibt es nix rückwirkendes.
Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, sind komplett ausgenommen.
Waffen, die zwischen 14.9.2018 und Inkrafttreten des SchKG inverkehrgebracht werden, sind ausgenommen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
Byebye Austria
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Naja, "nichts" würde ich nicht behaupten, die ganze EU-Waffenrichtlinie ist ja ein fleischgewordener Beweis der Konzeptlosigkeit.
Aber abgesehen davon, wenn das stimmt, wie vom User m_a_d eingeworfen, dass nicht nur historisch wertvolle, sondern auch technisch wertvolle Waffen von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen wären, was bei uns aber negiert wurde, ist das nicht nix.
Ich persönlich würde mir gerne noch ein paar schöne neue gravierte Perkussionsrevolver zulegen, nach dem Inkrafttreten der SchKG ist aber zu befürchten, dass die Gravur von jeder Menge Kennzeichnungstext verschandelt wird.
Das gleiche gilt auch für M1 Carbine, M14, M1, etc., die nach dem Inkrafttreten nach Österreich kommen.
Also in meinen Augen ist das nicht nix.
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Grün = Mod
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Die Erläuterungen sagen:Nordi hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 14:29Mit CIP Konform meinst du diese CIP Gravur die am Lauf der Waffe zu finden ist? Wenn das ALLE Waffen die ich habe aufweisen...ändert sich für mich quasi nix?Yukon hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 14:24Laut Erläuterungen gibt es nix rückwirkendes.
Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, sind komplett ausgenommen.
Waffen, die zwischen 14.9.2018 und Inkrafttreten des SchKG inverkehrgebracht werden, sind ausgenommen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
Ich gehe davon aus, dass jegliches Beschusszeichen, das in einem CIP-Mitgliedsland angebracht wurde, damit gemeint ist.Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Kennzeichnungsvorgaben für Schusswaffen und wesentliche Bestandteile, die zwischen dem 14. September 2018 und dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in das Bundesgebiet eingeführt, verbracht oder im Bundesgebiet hergestellt wurden, sollen daher als erfüllt gelten, sofern sie den Bestimmungen des C.I.P.-Übereinkommens entsprechen.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Aber welche Kennzeichnungen fehlen dem M1, die ein z.B. AR oder AUG haben? Seriennummern, auf das man alles mögliche Rückschließen kann, gibt es schon ewig.Yukon hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 14:40Naja, "nichts" würde ich nicht behaupten, die ganze EU-Waffenrichtlinie ist ja ein fleischgewordener Beweis der Konzeptlosigkeit.
Aber abgesehen davon, wenn das stimmt, wie vom User m_a_d eingeworfen, dass nicht nur historisch wertvolle, sondern auch technisch wertvolle Waffen von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen wären, was bei uns aber negiert wurde, ist das nicht nix.
Ich persönlich würde mir gerne noch ein paar schöne neue gravierte Perkussionsrevolver zulegen, nach dem Inkrafttreten der SchKG ist aber zu befürchten, dass die Gravur von jeder Menge Kennzeichnungstext verschandelt wird.
Das gleiche gilt auch für M1 Carbine, M14, M1, etc., die nach dem Inkrafttreten nach Österreich kommen.
Also in meinen Augen ist das nicht nix.