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Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Yukon
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Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von Yukon » Di 7. Mai 2019, 07:48

Martin_Q hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 22:24
Ich darf also mit WP am Praterstern eine Pistole führen, verliere aber im Extremfall wegen eines mitgeführten Taschenmessers diese waffenrechtliche Erlaubnis?
Soll ich die Ersatzteilkartons aufbeißen?

So ein Schwachsinn!

Sicherlich krieg ich die Kartons auch anders auf (weswegen ich die Ausnahme "beruflich benötigt" eher skeptisch sehe)... nimmt aber deutlich mehr Zeit in Anspruch als ein Taschenmesser das immer im Holster am Gürtel hängt.
Naja, niemand hat behauptet, dass alle Gesetze und Verordnungen intelligent sind und die angesprochene Regelung gehört ohne Zweifel zu den eher ausgeprägt unintelligenten.
Eine Faustfeuerwaffe führen ist ok, aber ein Messer, uiiiii, das ist brandgefährlich.
Genau betrachtet gehört diese Regelung zu denen, bei deren Lektüre man nach kurzer Zeit eine massive knöcherne Stirnplatte wie ein Klingone bekommt, weil man sich dauernd mit der Hand aufs Hirn klatschen muss.
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Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von Martin_Q » Di 7. Mai 2019, 15:40

Yukon hat geschrieben:
Di 7. Mai 2019, 07:48
Naja, niemand hat behauptet, dass alle Gesetze und Verordnungen intelligent sind...
Eh nicht. Ich wollte auch nicht die Richtigkeit Ihrer Aussage anzweifeln sondern nur generell meinen Unmut über diesen Schwachsinn äußern.
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Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von Yukon » Di 7. Mai 2019, 17:58

Martin_Q hat geschrieben:
Di 7. Mai 2019, 15:40
Yukon hat geschrieben:
Di 7. Mai 2019, 07:48
Naja, niemand hat behauptet, dass alle Gesetze und Verordnungen intelligent sind...
Eh nicht. Ich wollte auch nicht die Richtigkeit Ihrer Aussage anzweifeln sondern nur generell meinen Unmut über diesen Schwachsinn äußern.
Können wir bitte per Du sein, sonst fühl ich mich noch älter, als ich eh schon bin :D
Und den Unmut unterstütze ich, ich denke mir öfters, dass eine Art Eignungsprüfung notwendig wäre, ob diverse Mitglieder der Gesetzgebung und der Verwaltung halbwegs dafür geeignet sind.....
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Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von Martin_Q » Di 7. Mai 2019, 22:42

Yukon hat geschrieben:
Di 7. Mai 2019, 17:58
Können wir bitte per Du sein, sonst fühl ich mich noch älter, als ich eh schon bin :D
Gerne. Ich hingegen wünsche mir manchmal daß ich so alt werde wie ich mich fühle :D
Yukon hat geschrieben:
Di 7. Mai 2019, 17:58
Und den Unmut unterstütze ich, ich denke mir öfters, dass eine Art Eignungsprüfung notwendig wäre, ob diverse Mitglieder der Gesetzgebung und der Verwaltung halbwegs dafür geeignet sind.....
Da gebe ich Dir recht. Wenn es auch so eine Art Psychotest für Parlamentarier geben würde, dann wär' das Parlament eher übersichtlich besetzt...
Und von der Verwaltung red' ich besser erst gar nicht.
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