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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 20:48
von edi
Eine uniformierte Polizeistreife besteht im Normalfall aus zwei Polizisten, manchmal ist auch ein junger "einzuschulender" Beamte dabei.

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 21:14
von Lexman1
Als ich noch in Wien wohnte, kam auch nur einer. Da dauerte das Prozedere inkl Übergabe von Kopien meiner Bewerbe keine 10min. Lief alles entspannt, ruhig und sehr höflich ab.

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 21:30
von McMonkey
spareribs hat geschrieben:
Mi 27. Mai 2020, 19:24
Zu Zweit immer und der 3. Ist eben der Rookie....also der "Lehrhaxn" , der Einschuler...
Bei mir ist das seit 4 Überprüfungszyklen immer eine „one man show“. Also da ist nix in Stein gemeisselt. (Wien)

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 22:09
von Alaskan454
Ich würde sagen so lange es weniger wie 4 Beamte sind und sie keine Sturmhaube tragen & Wega oder Cobra auf der Uniform stehen haben ist die Chance das die Verwahrungskontrolle "entspannt" abläuft eher als hoch anzusehen. :mrgreen:


Spass beiseite ich glaube die haben da genügend Spielraum bei der Anzahl der kontrollierenden Beamten und die aktuelle Personal-, & Einsatzsituation wird vermutlich auch eine Rolle spielen dabei.

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 22:13
von gewo
McMonkey hat geschrieben:
Mi 27. Mai 2020, 21:30
spareribs hat geschrieben:
Mi 27. Mai 2020, 19:24
Zu Zweit immer und der 3. Ist eben der Rookie....also der "Lehrhaxn" , der Einschuler...
Bei mir ist das seit 4 Überprüfungszyklen immer eine „one man show“. Also da ist nix in Stein gemeisselt. (Wien)
in vielen rayonen machen die selben beamten diese verwahrungskontrollen die auch die geldstrafen eintreiben wenn sie nicht bezahlt werden

aber wie du richtig sagts
kann total unterschiedlich sein

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Do 28. Mai 2020, 19:30
von k20D
Danke für den Bericht!
k20d

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 08:48
von spareribs
Einspruch stattgegeben, die Kontrolle bei mir ist in Wien ....allerdings vor ca. 25 Jahren kam auch nur ein Kriminaler in Zivil ...

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 14:12
von Sidekix
also bei mir warens fast immer zu zweit
(1x nur einer, weil Ersatz, da die beauftragte Partie keine Zeit hatte und sie nur eine gewisse Zeitspanne zur Überprüfung haben)

immer freundlich, nie Probleme
;-)

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 19:10
von Chrissi
Kann mir jemand sagen wie ich meine Magazine eigentlich verwahren muss. Ich besitze nur Magazine und sollte bald meine Magazin WBK erhalten. Muss ich jetzt für die Teile einen Safe kaufen?

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 19:19
von Prometheus
Ist eine Magazinkontrolle überhaupt rechtens?

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 19:52
von eriochromcyanin
Prometheus hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 19:19
Ist eine Magazinkontrolle überhaupt rechtens?
§ 4 der 2. WaffV
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß der Betroffene die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (§ 3 Abs. 2) sicher verwahrt.
Chrissi hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 19:10
Kann mir jemand sagen wie ich meine Magazine eigentlich verwahren muss. Ich besitze nur Magazine und sollte bald meine Magazin WBK erhalten. Muss ich jetzt für die Teile einen Safe kaufen?
Du musst sie "sorgfältig" verwahren (§ 8 Abs. 1 Z 2 WaffG).

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 20:59
von Prometheus
eriochromcyanin hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 19:52
Prometheus hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 19:19
Ist eine Magazinkontrolle überhaupt rechtens?
§ 4 der 2. WaffV
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß der Betroffene die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (§ 3 Abs. 2) sicher verwahrt.
Ja klar wennst dir etwas zuschulden kommen lassen hast dürfens das natürlich aber das hat nichts mit der 5 Jahres Überprüfung zu tun.

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 21:03
von Jiggler
Ich denke mit so einem an der Wand verschraubten Teil bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite

Bild

Die andere Frage ist, ob überhaupt wer zum überprüfen kommt, wenn man nur Magazine hat?

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 21:12
von edi
sobald man eine WBK oder einen WP besitzt wird die periodische Überprüfung (5 Jahre) nach dem WaffG von der Behörde veranlasst, egal ob du eine Waffe besitzt oder nicht!