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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Das_Frettchen
- .50 BMG
- Beiträge: 581
- Registriert: Mi 8. Sep 2010, 19:36
- Wohnort: ÖsterReich
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Und was passiert wenn die Frist der Nachmeldung vorbei ist also nach 2014? Wird man dann angezeigt wegen "illegalen" Waffenbesitz oder wie?
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Das_Frettchen hat geschrieben:Und was passiert wenn die Frist der Nachmeldung vorbei ist also nach 2014? Wird man dann angezeigt wegen "illegalen" Waffenbesitz oder wie?
hallo
ich bin ned der gesetzgeber
wobei ... waer eine nette idee ... ich haette haufenweise gute ideen fuer verwaltungsvereinfachungen im waffenrecht .....

aber ich vermute sehr:
abnahme der illegalen waffen
waffenverbot bis zum abschluss des verwaltungsverfahrens
danach vermutlich fuer einige jahre waffenrechtliche unzuverlaessigkeit
und zusaetzlich eine geldstrafe
obs die illegalen knarren einziehen oder ned ..?
weiss ned
moeglicherweise ja
ist aber alles kaffeesudleserei ...
kann dir wohl aus heutiger sicht niemand sicher sagen
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- josephiner
- .50 BMG
- Beiträge: 1269
- Registriert: Mo 31. Jan 2011, 23:32
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Gewo der Gesetzgeber......ich bin dafür 

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Kann ein Waffenhändler dazu verpflichtet werden die Meldungen entgegennehmen zu müssen?
Und wenn nicht, dann sollens alle das nicht machen und der ganze Schmarrn wird nichts.
sponsi
Und wenn nicht, dann sollens alle das nicht machen und der ganze Schmarrn wird nichts.
sponsi
- 22 lr - 7,65 mm Browning - 9 mm Luger - 357 Mag - 10 mm Auto - 45 ACP - 45 WinMag - 6,5x55 - 7x57 - 30 Carbine - 7,5x54 French - 7,5x55 Swiss - 308 Win - 7,62x54R - 8x50R - 8x56R - 8x57IS - 12/76 Mag -
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
sponsi hat geschrieben:Kann ein Waffenhändler dazu verpflichtet werden die Meldungen entgegennehmen zu müssen?
Und wenn nicht, dann sollens alle das nicht machen und der ganze Schmarrn wird nichts.
sponsi
hallo
nein, kann er nicht
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Es gibt ja eh die Regelung, dass, wenn man im Besitz einer illegalen Waffe ist, man diesen Umstand, bevor eine Behörde anderwertig davon Kenntnis erlangt, straffrei der Behörde mitteilen kann und diese Waffe dann ganz legal Besitzen kann (sofern keine Kat-A).
§ 50 Abs. 3: hat geschrieben:Nach Abs. 1 und Abs. 1a ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig, bevor eine zur Strafverfolgung
berufene Behörde (§ 151 Abs. 3 des Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974) von seinem
Verschulden erfahren hat, die Waffen oder sonstigen Gegenstände der Behörde (§ 48) abliefert.
§ 50 Abs. 4: hat geschrieben:Gemäß Abs. 3 abgelieferte Waffen oder Gegenstände gelten als verfallen. Sie sind dem
Betroffenen jedoch wieder auszufolgen, sofern dieser innerhalb von sechs Monaten die
Erlangung der für den Besitz dieser Waffen oder Gegenstände erforderlichen behördlichen
Bewilligung nachweist. § 43 Abs. 3 gilt mit der Maßgabe, dass keine Entschädigung gebührt,
wenn sie dem zustehen würde, der das tatbestandsmäßige Verhalten verwirklicht hat oder an
diesem beteiligt war.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- Undertaker
- .50 BMG
- Beiträge: 625
- Registriert: Mi 24. Aug 2011, 12:19
- Wohnort: Über der Donau
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Hat vielleicht jemand Ahnung, ob der Besitzer eigentlich eine Registrierungsbestätigung bekommen wird?
Ist da was dran, dass es ohne erfolgte ZWR-Registrierung einfach keine Munition für die entsprechende Waffe legal zu kaufen geben wird? Kann das Gerücht entkräftet werden?
Dankschön
Ist da was dran, dass es ohne erfolgte ZWR-Registrierung einfach keine Munition für die entsprechende Waffe legal zu kaufen geben wird? Kann das Gerücht entkräftet werden?
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Grüße vom Undertaker
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Stickhead hat geschrieben:Es gibt ja eh die Regelung, dass, wenn man im Besitz einer illegalen Waffe ist, man diesen Umstand, bevor eine Behörde anderwertig davon Kenntnis erlangt, straffrei der Behörde mitteilen kann und diese Waffe dann ganz legal Besitzen kann (sofern keine Kat-A).
hi
ja, wie?
und KM darf man besitzen?
die wuerde man nach selbstanzeige also wieder ausgefolgt erhalten?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Undertaker hat geschrieben:Hat vielleicht jemand Ahnung, ob der Besitzer eigentlich eine Registrierungsbestätigung bekommen wird?
Ist da was dran, dass es ohne erfolgte ZWR-Registrierung einfach keine Munition für die entsprechende Waffe legal zu kaufen geben wird?
hallo
in beiden faellen lautet die antwort ja
im zweiten fall dann wenn es um faustfeuerwaffenkaliber geht
langwaffenkaliber bleiben wohl wie bisher "quasi" frei (zumindestens TM)
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
gewo hat geschrieben:Undertaker hat geschrieben:Hat vielleicht jemand Ahnung, ob der Besitzer eigentlich eine Registrierungsbestätigung bekommen wird?
Ist da was dran, dass es ohne erfolgte ZWR-Registrierung einfach keine Munition für die entsprechende Waffe legal zu kaufen geben wird?
hallo
in beiden faellen lautet die antwort ja
im zweiten fall dann wenn es um faustfeuerwaffenkaliber geht
langwaffenkaliber bleiben wohl wie bisher "quasi" frei (zumindestens TM)
kapier ich jetzt nicht ganz.

angenommen, ich hab nur eine Glock 17 (registriert, eh kloa


Der Punkt ist, z.B. ich geh mit nem Bekannten an den Schiesstand, er bringt die Waffe mit, ich die Munition...
Magnum mag man eben! 

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Teal'c hat geschrieben:angenommen, ich hab nur eine Glock 17 (registriert, eh kloa). Will dann aber Munition in .357mag kaufen, angenommen ich hab keine Waffe mehr in dem Kaliber, das geht dann nicht mehr??
![]()
hi
stichwort: "registrierungsbescheinigung"
wir reden also ueber kat C
da darfst dzt zb bei einem UHR in .357 zwar die waffe kaufen
aber keine muni dazu
denn FFW muni ist WBK pflichtig
das wird sich aendern
ab verm. 1.7.2012 gibt es fuer dich auch ohne WBK - wenn du die waffe im ZWR registriert hast -ö die FFW muni IN DEM KALIBER deiner registrierten waffe
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
achso ist das. Na gut, dann triffts mich als WBK Besitzer eh nicht. 

Magnum mag man eben! 

- Undertaker
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- Registriert: Mi 24. Aug 2011, 12:19
- Wohnort: Über der Donau
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Undertaker hat geschrieben:Ist da was dran, dass es ohne erfolgte ZWR-Registrierung einfach keine Munition für die entsprechende Waffe legal zu kaufen geben wird? Kann das Gerücht entkräftet werden?
Ist nicht so klar rübergekommen

Mir ist halt da ein ziemlich fieses Gerücht zu Ohren gekommen: Nämlich das ausnahmslos Langwaffenmunition nur mehr über eine erfolgte Registrierung verkauft werden soll. D.h. dann kann man mit WP, WBK, Jagdschein herumwacheln was man will - Muni gibts nur wenn für die entsprechende Sorte auch eine entsprechende Waffe im ZWR registriert ist.
Danke an gewo der uns "Teilinformierten" so bereitwillig Auskunft gibt

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Grüße vom Undertaker
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- Beiträge: 93
- Registriert: Di 18. Okt 2011, 18:18
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
gewo hat geschrieben:ab verm. 1.7.2012 gibt es fuer dich auch ohne WBK - wenn du die waffe im ZWR registriert hast -ö die FFW muni IN DEM KALIBER deiner registrierten waffe
Was ist denn mit dem Erwerb von Vollmantelmunition für Kat. C Waffen? Bleibt der für Leute ohne WBK weiterhin verboten?
MfG
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Hab bisher nichts gegeteiliges gelesen. 
