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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Das_Frettchen
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Das_Frettchen » Mi 30. Nov 2011, 18:04

Und was passiert wenn die Frist der Nachmeldung vorbei ist also nach 2014? Wird man dann angezeigt wegen "illegalen" Waffenbesitz oder wie?

gewo
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 30. Nov 2011, 18:08

Das_Frettchen hat geschrieben:Und was passiert wenn die Frist der Nachmeldung vorbei ist also nach 2014? Wird man dann angezeigt wegen "illegalen" Waffenbesitz oder wie?


hallo

ich bin ned der gesetzgeber
wobei ... waer eine nette idee ... ich haette haufenweise gute ideen fuer verwaltungsvereinfachungen im waffenrecht ..... ;-)

aber ich vermute sehr:
abnahme der illegalen waffen
waffenverbot bis zum abschluss des verwaltungsverfahrens
danach vermutlich fuer einige jahre waffenrechtliche unzuverlaessigkeit
und zusaetzlich eine geldstrafe

obs die illegalen knarren einziehen oder ned ..?
weiss ned
moeglicherweise ja

ist aber alles kaffeesudleserei ...
kann dir wohl aus heutiger sicht niemand sicher sagen
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von josephiner » Mi 30. Nov 2011, 20:06

Gewo der Gesetzgeber......ich bin dafür :clap:

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von sponsi » Mi 30. Nov 2011, 22:49

Kann ein Waffenhändler dazu verpflichtet werden die Meldungen entgegennehmen zu müssen?

Und wenn nicht, dann sollens alle das nicht machen und der ganze Schmarrn wird nichts.


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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 30. Nov 2011, 23:11

sponsi hat geschrieben:Kann ein Waffenhändler dazu verpflichtet werden die Meldungen entgegennehmen zu müssen?
Und wenn nicht, dann sollens alle das nicht machen und der ganze Schmarrn wird nichts.
sponsi


hallo

nein, kann er nicht
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Stickhead » Do 1. Dez 2011, 09:22

Es gibt ja eh die Regelung, dass, wenn man im Besitz einer illegalen Waffe ist, man diesen Umstand, bevor eine Behörde anderwertig davon Kenntnis erlangt, straffrei der Behörde mitteilen kann und diese Waffe dann ganz legal Besitzen kann (sofern keine Kat-A).

§ 50 Abs. 3: hat geschrieben:Nach Abs. 1 und Abs. 1a ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig, bevor eine zur Strafverfolgung
berufene Behörde (§ 151 Abs. 3 des Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974) von seinem
Verschulden erfahren hat, die Waffen oder sonstigen Gegenstände der Behörde (§ 48) abliefert.
§ 50 Abs. 4: hat geschrieben:Gemäß Abs. 3 abgelieferte Waffen oder Gegenstände gelten als verfallen. Sie sind dem
Betroffenen jedoch wieder auszufolgen, sofern dieser innerhalb von sechs Monaten die
Erlangung der für den Besitz dieser Waffen oder Gegenstände erforderlichen behördlichen
Bewilligung nachweist. § 43 Abs. 3 gilt mit der Maßgabe, dass keine Entschädigung gebührt,
wenn sie dem zustehen würde, der das tatbestandsmäßige Verhalten verwirklicht hat oder an
diesem beteiligt war.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Undertaker » Fr 6. Jan 2012, 15:28

Hat vielleicht jemand Ahnung, ob der Besitzer eigentlich eine Registrierungsbestätigung bekommen wird?
Ist da was dran, dass es ohne erfolgte ZWR-Registrierung einfach keine Munition für die entsprechende Waffe legal zu kaufen geben wird? Kann das Gerücht entkräftet werden?
Dankschön
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Fr 6. Jan 2012, 20:23

Stickhead hat geschrieben:Es gibt ja eh die Regelung, dass, wenn man im Besitz einer illegalen Waffe ist, man diesen Umstand, bevor eine Behörde anderwertig davon Kenntnis erlangt, straffrei der Behörde mitteilen kann und diese Waffe dann ganz legal Besitzen kann (sofern keine Kat-A).


hi

ja, wie?
und KM darf man besitzen?
die wuerde man nach selbstanzeige also wieder ausgefolgt erhalten?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Fr 6. Jan 2012, 20:24

Undertaker hat geschrieben:Hat vielleicht jemand Ahnung, ob der Besitzer eigentlich eine Registrierungsbestätigung bekommen wird?

Ist da was dran, dass es ohne erfolgte ZWR-Registrierung einfach keine Munition für die entsprechende Waffe legal zu kaufen geben wird?


hallo

in beiden faellen lautet die antwort ja

im zweiten fall dann wenn es um faustfeuerwaffenkaliber geht

langwaffenkaliber bleiben wohl wie bisher "quasi" frei (zumindestens TM)
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Teal'c » Fr 6. Jan 2012, 20:38

gewo hat geschrieben:
Undertaker hat geschrieben:Hat vielleicht jemand Ahnung, ob der Besitzer eigentlich eine Registrierungsbestätigung bekommen wird?

Ist da was dran, dass es ohne erfolgte ZWR-Registrierung einfach keine Munition für die entsprechende Waffe legal zu kaufen geben wird?


hallo

in beiden faellen lautet die antwort ja

im zweiten fall dann wenn es um faustfeuerwaffenkaliber geht

langwaffenkaliber bleiben wohl wie bisher "quasi" frei (zumindestens TM)

kapier ich jetzt nicht ganz. :oops:

angenommen, ich hab nur eine Glock 17 (registriert, eh kloa ;) ). Will dann aber Munition in .357mag kaufen, angenommen ich hab keine Waffe mehr in dem Kaliber, das geht dann nicht mehr?? :think:
Der Punkt ist, z.B. ich geh mit nem Bekannten an den Schiesstand, er bringt die Waffe mit, ich die Munition...
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Fr 6. Jan 2012, 21:06

Teal'c hat geschrieben:angenommen, ich hab nur eine Glock 17 (registriert, eh kloa ;) ). Will dann aber Munition in .357mag kaufen, angenommen ich hab keine Waffe mehr in dem Kaliber, das geht dann nicht mehr?? :think:



hi

stichwort: "registrierungsbescheinigung"

wir reden also ueber kat C

da darfst dzt zb bei einem UHR in .357 zwar die waffe kaufen
aber keine muni dazu

denn FFW muni ist WBK pflichtig

das wird sich aendern
ab verm. 1.7.2012 gibt es fuer dich auch ohne WBK - wenn du die waffe im ZWR registriert hast -ö die FFW muni IN DEM KALIBER deiner registrierten waffe
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Teal'c » Fr 6. Jan 2012, 21:37

achso ist das. Na gut, dann triffts mich als WBK Besitzer eh nicht. :)
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Undertaker » Sa 7. Jan 2012, 12:12

Undertaker hat geschrieben:Ist da was dran, dass es ohne erfolgte ZWR-Registrierung einfach keine Munition für die entsprechende Waffe legal zu kaufen geben wird? Kann das Gerücht entkräftet werden?

Ist nicht so klar rübergekommen :oops:
Mir ist halt da ein ziemlich fieses Gerücht zu Ohren gekommen: Nämlich das ausnahmslos Langwaffenmunition nur mehr über eine erfolgte Registrierung verkauft werden soll. D.h. dann kann man mit WP, WBK, Jagdschein herumwacheln was man will - Muni gibts nur wenn für die entsprechende Sorte auch eine entsprechende Waffe im ZWR registriert ist.
Danke an gewo der uns "Teilinformierten" so bereitwillig Auskunft gibt :clap:
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Bienenmann » Sa 7. Jan 2012, 12:57

gewo hat geschrieben:ab verm. 1.7.2012 gibt es fuer dich auch ohne WBK - wenn du die waffe im ZWR registriert hast -ö die FFW muni IN DEM KALIBER deiner registrierten waffe


Was ist denn mit dem Erwerb von Vollmantelmunition für Kat. C Waffen? Bleibt der für Leute ohne WBK weiterhin verboten?

MfG

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Michel » Sa 7. Jan 2012, 14:33

Hab bisher nichts gegeteiliges gelesen. :think:

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