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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rhodium
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von rhodium » Mo 31. Dez 2018, 10:04

@gewo
Sorry, das Zitat war von Papa Bär.

Zum Thema: Wenn AK-Typen (und ähnliche) Kategorie B werden, welche Voraussetzungen müssen sie dann im Detail erfüllen? Eigene Konstruktion oder einfach von die HA-Version von der gleichen Fabrik?

Interessant für Sammler wären da jedenfalls israel. Galil oder tschech. VZ58 (kein AK) und nicht irgendwelche chinesischen Typen.

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Floody
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Floody » Di 1. Jan 2019, 12:14

http://austriaarms.com/ verkauft ab sofort SP5K?

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AUG-andy
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von AUG-andy » Di 1. Jan 2019, 12:25

Floody hat geschrieben:http://austriaarms.com/ verkauft ab sofort SP5K?


Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Neuwaffe im Originalkoffer.

Exklusiv in Österreich: Heckler & Koch Zivilversion im Design des berühmten Vorbildes als halbautomatische Pistole, Kaliber 9 x 19 mm. Dies ist eine original HK Fertigung aus Oberndorf/Neckar, Deutschland - keine türkische MKE Lizenzfertigung. Mit Einstufungsbescheid als zivile, halbautomatische Pistole und gekürzter Gesamtlänge auf 57,8 cm sind die Kriterien des österreichischen Waffengesetzes zum Verkauf als Kategorie B-Waffe erfüllt.

Wenn es ab 1.1.2019 erlaubt ist warum nicht?
MfG
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Incite » Di 1. Jan 2019, 12:33

AUG-andy hat geschrieben:
Floody hat geschrieben:http://austriaarms.com/ verkauft ab sofort SP5K?


Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Neuwaffe im Originalkoffer.

Exklusiv in Österreich: Heckler & Koch Zivilversion im Design des berühmten Vorbildes als halbautomatische Pistole, Kaliber 9 x 19 mm. Dies ist eine original HK Fertigung aus Oberndorf/Neckar, Deutschland - keine türkische MKE Lizenzfertigung. Mit Einstufungsbescheid als zivile, halbautomatische Pistole und gekürzter Gesamtlänge auf 57,8 cm sind die Kriterien des österreichischen Waffengesetzes zum Verkauf als Kategorie B-Waffe erfüllt.

Wenn es ab 1.1.2019 erlaubt ist warum nicht?


Ich denke nicht, dass das etwas mit 1.1. zu tun hat sondern, dass er einen Einstufungsbescheid hat.

@Gewo: kriegst du das Teil auch oder ist das eine exklusivsache?

lg
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Di 1. Jan 2019, 12:41

Ich kann dazu nix sagen
Man wird das alles abwarten muessen

Genau genommen steht in der artikelbeschreibung ja nur dass dann wenn die Waffe einen einstufungsbescheid hat sie kat B sein kann

Ich kann mich ja mal schlau machen

Bisher war es aber meist so dass ich von meiner Behörde die Auskunft bekommen habe dass
- das beim bmlvs anzufragen ist
- die Waffe wohl zweifellos nicht kat B ist
- dafür aber die regionale Waffenbehörde des Sitzes des jeweiligen haendlers zuständig ist und man da nix machen kann
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Guardian
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Guardian » Di 1. Jan 2019, 13:08

Auch wenn ich nerve aber eben nach den von Austriaarms angegebenen Kriterien müsste die APC9 dann auch Kat. B sein, was ja anscheinend nicht der Fall ist.
Ist auch unter 60, egal ob Schaft ein- oder aisgeklappt.
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von bino71 » Di 1. Jan 2019, 14:30

ich verstehe nicht, warum Du nach Kriterien suchst?
Wenn die SP5K eingestuft worden ist und die APC9 nicht, dann ist die SP5K Kat B, die APC9 nachwievor Kat A.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Coolhand1980 » Mi 2. Jan 2019, 09:00

Wie wird sich das dann mit der neuen Minimallänge verhalten? Die MP5k ist da ja drunter.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von fast12 » Mi 2. Jan 2019, 09:17

Coolhand1980 hat geschrieben:Wie wird sich das dann mit der neuen Minimallänge verhalten? Die MP5k ist da ja drunter.


Die ist ja auch keine Langwaffe, sondern eine Pistole.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Coolhand1980 » Mi 2. Jan 2019, 09:28

Und das ist mit Klappschaft dann auch kein Problem nach den neuen Kriterien?

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von fast12 » Mi 2. Jan 2019, 09:51

Coolhand1980 hat geschrieben:Und das ist mit Klappschaft dann auch kein Problem nach den neuen Kriterien?


Mir wäre nicht bekannt dass sich hier etwas geändert hat.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Coolhand1980 » Mi 2. Jan 2019, 10:34

§17/1/11
Wenns vorher über 60cm war, eingeklappt aber unter 60cm, dann ists eine Kat A Waffe.
Nachdem diese hier aber 58cm ist, mit Schaft ausgeklappt, bleibts eine B Waffe. Mal abgesehen von den Magazinen...
Deswegen vermute ich, dass es da keine Einstufung gegeben hat, sondern einfach das neue WaffG angewendet wurde...
Das Problem einer zu kurzen HA Langwaffe hatten wir vorher ja nicht. B blieb B, egal wie lang.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Papa Bär » Mi 2. Jan 2019, 11:46

Wird noch recht spannend werden, vor allem dann, wenn die zuständige Behörde die Reissleine zieht.
Ich würde so etwas bevor nicht halbwegs Rechtssicherheit besteht, jedenfalls nicht kaufen (und vor allem nicht zu DEM Preis)
Wundert mich eh, wer bei diesen Preisen dort überhaupt was kauft, das Geld scheint da ja völlig abgeschafft zu sein
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von McMonkey » Mi 2. Jan 2019, 11:55

Ich, du, er, sie, das...Wir wollen das so. Preis und Sinnhaftigkeit liegt ja immer im Auge des Betrachters. Was für dich der Preis ist, ist für mich die Sinnhaftigkeit. Also, es ist für alle was dabei. Die Sinnhaftigkeit wird den Preis schon regeln ;)
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Mi 2. Jan 2019, 12:02

Coolhand1980 hat geschrieben:Nachdem diese hier aber 58cm ist, mit Schaft ausgeklappt, bleibts eine B Waffe. Mal abgesehen von den Magazinen...
Deswegen vermute ich, dass es da keine Einstufung gegeben hat, sondern einfach das neue WaffG angewendet wurde...


davon gehe ich auch aus
die frage ist halt wie das in der zukunft gehandhabt wird

bisher war es so dass eine abaenderung wie zb die kuerzung eines laufes niemals das wesen einer waffe aendern kann sondern eine umgehungshandlung ist

ich habe ende 2017 als testballon eine diesbezueglich rechtsansicht angefragt
eine waffe die vorher 55cm gesamtlaenge hatte (und damit zu kurz) wurde in identer ausfuehrung mit 62cm nicht als ausreichend lang sondern als "waffe die dem wesen nach zu kurz ist, daran aendert auch die umgehungshandlung der verlaengerung des laufes nichts" beauskunftet

evt hat sich das mit dem neuen gesetz ja geaendert
jeder rechtsansicht aus der vergangenheit ist mit einem neuen gesetz ja eigentlich gegenstandslos
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