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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
@gewo
Sorry, das Zitat war von Papa Bär.
Zum Thema: Wenn AK-Typen (und ähnliche) Kategorie B werden, welche Voraussetzungen müssen sie dann im Detail erfüllen? Eigene Konstruktion oder einfach von die HA-Version von der gleichen Fabrik?
Interessant für Sammler wären da jedenfalls israel. Galil oder tschech. VZ58 (kein AK) und nicht irgendwelche chinesischen Typen.
Sorry, das Zitat war von Papa Bär.
Zum Thema: Wenn AK-Typen (und ähnliche) Kategorie B werden, welche Voraussetzungen müssen sie dann im Detail erfüllen? Eigene Konstruktion oder einfach von die HA-Version von der gleichen Fabrik?
Interessant für Sammler wären da jedenfalls israel. Galil oder tschech. VZ58 (kein AK) und nicht irgendwelche chinesischen Typen.
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
http://austriaarms.com/ verkauft ab sofort SP5K?
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Floody hat geschrieben:http://austriaarms.com/ verkauft ab sofort SP5K?
Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm
Neuwaffe im Originalkoffer.
Exklusiv in Österreich: Heckler & Koch Zivilversion im Design des berühmten Vorbildes als halbautomatische Pistole, Kaliber 9 x 19 mm. Dies ist eine original HK Fertigung aus Oberndorf/Neckar, Deutschland - keine türkische MKE Lizenzfertigung. Mit Einstufungsbescheid als zivile, halbautomatische Pistole und gekürzter Gesamtlänge auf 57,8 cm sind die Kriterien des österreichischen Waffengesetzes zum Verkauf als Kategorie B-Waffe erfüllt.
Wenn es ab 1.1.2019 erlaubt ist warum nicht?
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
AUG-andy hat geschrieben:Floody hat geschrieben:http://austriaarms.com/ verkauft ab sofort SP5K?
Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm
Neuwaffe im Originalkoffer.
Exklusiv in Österreich: Heckler & Koch Zivilversion im Design des berühmten Vorbildes als halbautomatische Pistole, Kaliber 9 x 19 mm. Dies ist eine original HK Fertigung aus Oberndorf/Neckar, Deutschland - keine türkische MKE Lizenzfertigung. Mit Einstufungsbescheid als zivile, halbautomatische Pistole und gekürzter Gesamtlänge auf 57,8 cm sind die Kriterien des österreichischen Waffengesetzes zum Verkauf als Kategorie B-Waffe erfüllt.
Wenn es ab 1.1.2019 erlaubt ist warum nicht?
Ich denke nicht, dass das etwas mit 1.1. zu tun hat sondern, dass er einen Einstufungsbescheid hat.
@Gewo: kriegst du das Teil auch oder ist das eine exklusivsache?
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Ich kann dazu nix sagen
Man wird das alles abwarten muessen
Genau genommen steht in der artikelbeschreibung ja nur dass dann wenn die Waffe einen einstufungsbescheid hat sie kat B sein kann
Ich kann mich ja mal schlau machen
Bisher war es aber meist so dass ich von meiner Behörde die Auskunft bekommen habe dass
- das beim bmlvs anzufragen ist
- die Waffe wohl zweifellos nicht kat B ist
- dafür aber die regionale Waffenbehörde des Sitzes des jeweiligen haendlers zuständig ist und man da nix machen kann
Man wird das alles abwarten muessen
Genau genommen steht in der artikelbeschreibung ja nur dass dann wenn die Waffe einen einstufungsbescheid hat sie kat B sein kann
Ich kann mich ja mal schlau machen
Bisher war es aber meist so dass ich von meiner Behörde die Auskunft bekommen habe dass
- das beim bmlvs anzufragen ist
- die Waffe wohl zweifellos nicht kat B ist
- dafür aber die regionale Waffenbehörde des Sitzes des jeweiligen haendlers zuständig ist und man da nix machen kann
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Auch wenn ich nerve aber eben nach den von Austriaarms angegebenen Kriterien müsste die APC9 dann auch Kat. B sein, was ja anscheinend nicht der Fall ist.
Ist auch unter 60, egal ob Schaft ein- oder aisgeklappt.
Ist auch unter 60, egal ob Schaft ein- oder aisgeklappt.
Glock17, AUG Z A3 SE, Benelli M4
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
ich verstehe nicht, warum Du nach Kriterien suchst?
Wenn die SP5K eingestuft worden ist und die APC9 nicht, dann ist die SP5K Kat B, die APC9 nachwievor Kat A.
Wenn die SP5K eingestuft worden ist und die APC9 nicht, dann ist die SP5K Kat B, die APC9 nachwievor Kat A.
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- .50 BMG
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- Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Wie wird sich das dann mit der neuen Minimallänge verhalten? Die MP5k ist da ja drunter.
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Coolhand1980 hat geschrieben:Wie wird sich das dann mit der neuen Minimallänge verhalten? Die MP5k ist da ja drunter.
Die ist ja auch keine Langwaffe, sondern eine Pistole.
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Und das ist mit Klappschaft dann auch kein Problem nach den neuen Kriterien?
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Coolhand1980 hat geschrieben:Und das ist mit Klappschaft dann auch kein Problem nach den neuen Kriterien?
Mir wäre nicht bekannt dass sich hier etwas geändert hat.
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
§17/1/11
Wenns vorher über 60cm war, eingeklappt aber unter 60cm, dann ists eine Kat A Waffe.
Nachdem diese hier aber 58cm ist, mit Schaft ausgeklappt, bleibts eine B Waffe. Mal abgesehen von den Magazinen...
Deswegen vermute ich, dass es da keine Einstufung gegeben hat, sondern einfach das neue WaffG angewendet wurde...
Das Problem einer zu kurzen HA Langwaffe hatten wir vorher ja nicht. B blieb B, egal wie lang.
Wenns vorher über 60cm war, eingeklappt aber unter 60cm, dann ists eine Kat A Waffe.
Nachdem diese hier aber 58cm ist, mit Schaft ausgeklappt, bleibts eine B Waffe. Mal abgesehen von den Magazinen...
Deswegen vermute ich, dass es da keine Einstufung gegeben hat, sondern einfach das neue WaffG angewendet wurde...
Das Problem einer zu kurzen HA Langwaffe hatten wir vorher ja nicht. B blieb B, egal wie lang.
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Wird noch recht spannend werden, vor allem dann, wenn die zuständige Behörde die Reissleine zieht.
Ich würde so etwas bevor nicht halbwegs Rechtssicherheit besteht, jedenfalls nicht kaufen (und vor allem nicht zu DEM Preis)
Wundert mich eh, wer bei diesen Preisen dort überhaupt was kauft, das Geld scheint da ja völlig abgeschafft zu sein
Ich würde so etwas bevor nicht halbwegs Rechtssicherheit besteht, jedenfalls nicht kaufen (und vor allem nicht zu DEM Preis)
Wundert mich eh, wer bei diesen Preisen dort überhaupt was kauft, das Geld scheint da ja völlig abgeschafft zu sein
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Ich, du, er, sie, das...Wir wollen das so. Preis und Sinnhaftigkeit liegt ja immer im Auge des Betrachters. Was für dich der Preis ist, ist für mich die Sinnhaftigkeit. Also, es ist für alle was dabei. Die Sinnhaftigkeit wird den Preis schon regeln 

Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Coolhand1980 hat geschrieben:Nachdem diese hier aber 58cm ist, mit Schaft ausgeklappt, bleibts eine B Waffe. Mal abgesehen von den Magazinen...
Deswegen vermute ich, dass es da keine Einstufung gegeben hat, sondern einfach das neue WaffG angewendet wurde...
davon gehe ich auch aus
die frage ist halt wie das in der zukunft gehandhabt wird
bisher war es so dass eine abaenderung wie zb die kuerzung eines laufes niemals das wesen einer waffe aendern kann sondern eine umgehungshandlung ist
ich habe ende 2017 als testballon eine diesbezueglich rechtsansicht angefragt
eine waffe die vorher 55cm gesamtlaenge hatte (und damit zu kurz) wurde in identer ausfuehrung mit 62cm nicht als ausreichend lang sondern als "waffe die dem wesen nach zu kurz ist, daran aendert auch die umgehungshandlung der verlaengerung des laufes nichts" beauskunftet
evt hat sich das mit dem neuen gesetz ja geaendert
jeder rechtsansicht aus der vergangenheit ist mit einem neuen gesetz ja eigentlich gegenstandslos
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