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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Galland
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Galland » Sa 5. Jan 2019, 16:27

HowlingWolf hat geschrieben:2020 wird für mich wenn es so kommt vermutlich auch ein teures Jahr werden (M1A SOCOM 16)... :mrgreen:


Da kannst du dir sicher sein...

Eine Wunschliste

Stgw90 PE Upper als Zubehör (komplett als Überprüfte Gebrauchtwaffe 1550 Euro in der andern föderalen Alpenrepublik)

Stgw57 PE (400 Euro siehe oben)

SIG MCX (2349 Euro laut Frankonia)

DSA58 (Als Projekt Waffe für "Stg58 Verschnitt" 1750 Euro)

+ Natürlich Teile, Magazine,Munition, Import Export usw.

Ich brauch nen 2th Job :headslap:
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:at1:

TrkA
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von TrkA » Sa 5. Jan 2019, 17:06

Ich weiß schon gar nicht mehr welche Magazine ich noch besorgen soll, die Wunschliste ist schon so lang ..... :doh:

Gibts für FAL/DSA58 eigentlich 10 Schuss Mags ausser von DSA? Habe bis jetzt nur alte 20 Schuss FAL Magazine bei ZIB gefunden!

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Warnschuss
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Warnschuss » Mo 7. Jan 2019, 01:21

Beim FAL und dessen Magazinen kommt noch hinzu, dass es metrische und zöllige Ausführungen gibt.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Promo » Mo 7. Jan 2019, 19:02

Das L1A1 ist ein FN FAL Derivat welches nur als Halbautomat gebaut wurde. Lt. neuem WaffG kann ja auch ein VA nie zu einem HA heruntergebaut werden, daher wird es ein StG58 als KatB weiterhin nicht geben.
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von yoda » Mo 7. Jan 2019, 19:40

gewo hat geschrieben:
Muninn hat geschrieben:Heißt das ich kann nächstes Jahr endlich ein AK 47 (natürlich als HA) kaufen??


vermutlich ja
Ich wäre da mal nicht so voreilig, weil bei unserer Rechtslage ist es möglich dass die waffenrechtlich relevanten Teile dieser Dinger alleine schon Kriegsmaterial sind, das ist vollkommen anders als in Deutschland. Man wird da wirklich abwarten müssen was die diversen Hersteller/Importeure zusammenbringen. Leider ist das immer noch nicht alles eindeutig definiert, so dass man ohne nachfragen Rechtssicherheit hat...

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von hasgunz » Mo 7. Jan 2019, 20:36

yoda hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Muninn hat geschrieben:Heißt das ich kann nächstes Jahr endlich ein AK 47 (natürlich als HA) kaufen??


vermutlich ja
Ich wäre da mal nicht so voreilig, weil bei unserer Rechtslage ist es möglich dass die waffenrechtlich relevanten Teile dieser Dinger alleine schon Kriegsmaterial sind, das ist vollkommen anders als in Deutschland. Man wird da wirklich abwarten müssen was die diversen Hersteller/Importeure zusammenbringen. Leider ist das immer noch nicht alles eindeutig definiert, so dass man ohne nachfragen Rechtssicherheit hat...

Ich will mich hier nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen, aber schau mal die H&K SP5k an und vergleiche den Verschluss und den Lauf mit dem einer MP5k *hust* *hust*
SP89, SP5k & MP5k Lauf und Verschluss sind austauschbar untereinander

LG
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von yoda » Mo 7. Jan 2019, 21:11

Vielleicht hat man diesen Schwachsinn, dass Teile alleine schon KM sind, jetzt abgestellt, wer weiß.... Man wird sehen was in Zukunft auf den Markt kommt.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von burggraben » Di 8. Jan 2019, 00:21

Der Verschluss der SIG 516 müsste ebenfalls kompatibel sein? Da ist es anscheinend auch ok. Ich meine jetzt wirklich nur den Verschluss selber als Einzelteil ohne Verschlussträger. Dass der Piston-Träger nicht mit dem Impingement System kompatibel ist klar, aber meiner Meinung nach egal weil es ja um den Verschluss geht.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von LordHelmchen » Di 8. Jan 2019, 15:09

Ne Chance das das hier im Dez durchgeht?

https://www.cmmginc.com/product/pistol- ... kg-45-acp/
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von martin » Di 8. Jan 2019, 16:10

hasgunz hat geschrieben:Ich will mich hier nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen, aber schau mal die H&K SP5k an und vergleiche den Verschluss und den Lauf mit dem einer MP5k *hust* *hust*


den Vergleich den die deutsche Behörde mit einer ihr vorgelegten Waffe gemacht hat findet man hier auf Seite 4 ;-)

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/130607FbZ155SelbstladepistoleSC5SD.pdf;jsessionid=C0344EF9CDED218FCE9C869019F3A3FF.live2302?__blob=publicationFile&v=1

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Di 8. Jan 2019, 20:22

martin hat geschrieben:
hasgunz hat geschrieben:Ich will mich hier nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen, aber schau mal die H&K SP5k an und vergleiche den Verschluss und den Lauf mit dem einer MP5k *hust* *hust*


den Vergleich den die deutsche Behörde mit einer ihr vorgelegten Waffe gemacht hat findet man hier auf Seite 4 ;-)

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/130607FbZ155SelbstladepistoleSC5SD.pdf;jsessionid=C0344EF9CDED218FCE9C869019F3A3FF.live2302?__blob=publicationFile&v=1


DER link geht:
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=2

das problem ist halt dass die deutschen NUR danach pruefen ob mit haushaltsueblichen mittel ein umbau auf serienfeuer moeglich ist

die frage der kompatibilitaet mit serienfeuerwaffen aehnlicher modelle wird von den deutschen grundsaetzlich nicht gestellt, ist in oesterreich aber von relevanz
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von hasgunz » Di 8. Jan 2019, 21:49

gewo hat geschrieben:
hasgunz hat geschrieben:Ich will mich hier nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen, aber schau mal die H&K SP5k an und vergleiche den Verschluss und den Lauf mit dem einer MP5k *hust* *hust*

DER link geht:
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=2

das problem ist halt dass die deutschen NUR danach pruefen ob mit haushaltsueblichen mittel ein umbau auf serienfeuer moeglich ist

die frage der kompatibilitaet mit serienfeuerwaffen aehnlicher modelle wird von den deutschen grundsaetzlich nicht gestellt, ist in oesterreich aber von relevanz

Eben, und davon bin ich auch ausgegangen.
Darum hat es mich gewundert dass das Ding "einfach so" durchgeflutscht ist.

LG
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von titan » Mi 9. Jan 2019, 08:01

Das ist nicht zwangsläufig so. Das Luxdefence L1A1 wurde ganz erheblich umgestaltet mit neuen Teilen. Im Grunde ist die Kat A Regelung mit Umbau und Herabstufung der Kategorie nach wie vor uneinheitlich in der EU, da die Ausgangslage, ob ursprünglich Kat A oder nicht, unterschiedlich ist. Lasst euch daher nicht verrückt machen.
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von martin » Mi 9. Jan 2019, 10:11

Aus dem von mir verlinkten Dokument geht auf Seite 4 eindeutig hervor, dass sich Lauf und Verschluss von SP5k und MP5k wesentlich unterscheiden, andernfalls wäre das auf Kategorie B in Österreich nicht möglich, da ist sicher nix durchgeflutscht.

Nach den deutschen Vorschriften darf ein militärischer Verschluss in der zivilen Waffe nicht einbaubar bzw. verwendbar sein, andernfalls wäre es in Deutschland keine zivile Waffe mehr. Hier muss also ein wesentlicher Unterschied bestehen der auch überprüft wird. Sollte in Deutschland der Lauf mit der Militärwaffe kompatibel sein wie das z.B. beim Niedermeier SLK34 (Steyr MP34) der Fall ist muss dieser aber fest verstiftet sein damit er nicht einfach herausgenommen werden kann.

Fakt ist, dass scheinbar genug Halbautomaten die in Deutschland zivil erhältlich sind, (z.B. das NK33 vom Niedermeier aus München) bei denen sowohl Lauf (nicht verstiftet) als auch Verschluss "anders" ausgeführt sind. Es wird in den diversen Bescheiden der deutschen Behörde auch klar angegeben.

Den Affenzirkus mit Verschluss und Lauf gibt es ja in anderen Ländern auch, daher ist es verständlich wenn ein Hersteller das von Haus aus neu konstruiert. (z.B. SIG Patrol)

Übrigens, der verstiftete Lauf des Interordnance R94 Repetierers wäre mit einer AK kompatibel. ;) :mrgreen:

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von yoda » Mi 9. Jan 2019, 10:23

martin hat geschrieben:Übrigens, der verstiftete Lauf des Interordnance R94 Repetierers wäre mit einer AK kompatibel. ;) :mrgreen:
Das stimmt nicht ganz, weil die Gasentnahmebohrung fehlt, der Lauf ist also in einer AKM funktionslos, bzw. würde er die AKM zum Repetiergewehr machen. Abgesehen davon ist er mit Übermaß eingepresst, also ohne spezielle Vorrichtung ist er nicht entfernbar, man benötigt da gut und gerne 1 Tonne Druck, wenn nicht mehr, und das ohne das Gehäuse zu beschädigen.

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