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Online ZWR
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Online ZWR
und was machen die Überprüfer dann, wenn eine im ZWR bereits registrierte Langwaffe inzwischen schon wieder verkauft wurde ???
derzeit braucht der Verkäufer ja nix zu melden, bzw. einen Kaufvertrag
ist ja auch blöd, wenn jemand über 20 Stück lt. Papier hat, in Wirklichkeit wegen zwischenzeitigen Verkauf oder Tausch weniger als die 20 Stück.
derzeit braucht der Verkäufer ja nix zu melden, bzw. einen Kaufvertrag
ist ja auch blöd, wenn jemand über 20 Stück lt. Papier hat, in Wirklichkeit wegen zwischenzeitigen Verkauf oder Tausch weniger als die 20 Stück.
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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Re: Online ZWR
spareribs hat geschrieben:und was machen die Überprüfer dann, wenn eine im ZWR bereits registrierte Langwaffe inzwischen schon wieder verkauft wurde ???
derzeit braucht der Verkäufer ja nix zu melden, bzw. einen Kaufvertrag
ist ja auch blöd, wenn jemand über 20 Stück lt. Papier hat, in Wirklichkeit wegen zwischenzeitigen Verkauf oder Tausch weniger als die 20 Stück.
Nix, dann sagst dem Beamten du hast die Waffen alle verkauft, demzufolge kann er auch nix überprüfen.
Re: Online ZWR
ja schön, die Behörde dreht dir aber daraus einen strick. bin froh, dass ich bei der einen C-Waffe die das betrifft
1. einen Kaufvertrag
2. eine Käufer den ich kenne und jederzeit auch erreichen kann
3. eine meldebestätigung des Käufers
habe, denn z.B. die für mich zuständige Beamtin in der Sicherheitsdirektion Wien ist fest davon überzeugt, dass die C-Waffen ausgetragen werden. O-Ton "ist genau wie bei den B-Waffen, nur dass die Waffenhändler das machen dürfen".
Passieren kann eh nichts, aber ärgerlich ist es trotzdem, da Rennerei, Argumentatierei etc.
mfg stefan
1. einen Kaufvertrag
2. eine Käufer den ich kenne und jederzeit auch erreichen kann
3. eine meldebestätigung des Käufers
habe, denn z.B. die für mich zuständige Beamtin in der Sicherheitsdirektion Wien ist fest davon überzeugt, dass die C-Waffen ausgetragen werden. O-Ton "ist genau wie bei den B-Waffen, nur dass die Waffenhändler das machen dürfen".
Passieren kann eh nichts, aber ärgerlich ist es trotzdem, da Rennerei, Argumentatierei etc.
mfg stefan
- wallenstein
- Supporter .30-06
- Beiträge: 238
- Registriert: Sa 31. Dez 2011, 17:49
- Wohnort: Wien
Re: Online ZWR
Werde mir dann für die nächste Kontrolle - gottseidank erst so in ca 3 Jahren - sicherheitshalber ein grooosses Buffet vorbereiten, denn wenns dann so 80 Stück mit Nummern und so kontrollieren müssen, werden´s wahrscheinlich vor Hunger spätestens am zweiten Tag grantig !
- Sidekix
- .50 BMG
- Beiträge: 1320
- Registriert: Mi 1. Sep 2010, 02:55
- Wohnort: östlich von Wien
- Kontaktdaten:
Re: Online ZWR
wallenstein hat geschrieben:Werde mir dann für die nächste Kontrolle - gottseidank erst so in ca 3 Jahren - sicherheitshalber ein grooosses Buffet vorbereiten, denn wenns dann so 80 Stück mit Nummern und so kontrollieren müssen, werden´s wahrscheinlich vor Hunger spätestens am zweiten Tag grantig !
sowas ähnliches hab ich ihnen beim letzten Mal schon angedeutet
da meine Langwaffen und Kurzwaffen alle in einem eigenen Raum stehen, sehens sies ja zwangsweise
hat sie aber noch nie interessiert...
hab ihnen mal Probeweise einen persischen G98 zum Nummernsuchen gegeben
hab gemeint i richt dann einen großen Kaffee her, sie werden ihm brauchen...
Re: Online ZWR
Sidekix hat geschrieben:
hab ihnen mal Probeweise einen persischen G98 zum Nummernsuchen gegeben
das ist sicher kein problem
die schicken da dann sicher streifenbeamten mit ausreichenden kenntnissen in farsi ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Online ZWR
Stefan hat geschrieben:ja schön, die Behörde dreht dir aber daraus einen strick. bin froh, dass ich bei der einen C-Waffe die das betrifft
1. einen Kaufvertrag
2. eine Käufer den ich kenne und jederzeit auch erreichen kann
3. eine meldebestätigung des Käufers
habe, denn z.B. die für mich zuständige Beamtin in der Sicherheitsdirektion Wien ist fest davon überzeugt, dass die C-Waffen ausgetragen werden. O-Ton "ist genau wie bei den B-Waffen, nur dass die Waffenhändler das machen dürfen".
Passieren kann eh nichts, aber ärgerlich ist es trotzdem, da Rennerei, Argumentatierei etc.
mfg stefan
ist bei mir aber definitiv passiert - habe meinen Marlin UHR als Altbestand registriert und vor einiger Zeit verkauft - zwar war die Waffe noch längere Zeit drin - gestern nachgeschaut: der Eintrag is weg!
Re: Online ZWR
danke, gut zu wissen, dass es scheinbar doch irgendwie geht.
mfg stefan
mfg stefan
Re: Online ZWR
30-06 hat geschrieben:ist bei mir aber definitiv passiert - habe meinen Marlin UHR als Altbestand registriert und vor einiger Zeit verkauft - zwar war die Waffe noch längere Zeit drin - gestern nachgeschaut: der Eintrag is weg!
ja logisch
sobald der kaeufer sie auf sich umschreiben laesst ist sie von dir weg
aber
wenn der haender sie ned auf anhieb im ZWR finden kann, evt weil die nummer ned ganz vollstaendig ist odert es zwei verschiedene schreibweisen gibt (mit abstand, ohne abstand, mit bindestrich, ohne bindestrich ect) ...
oder er dich als person als vorbesitzer ned auf anhieb finden kann, weil evt dein zweiter vorname ned angegeben war oder eine falsche adresse als deine hauptmeldeadresse im melderegister aufscheint ....
dann wird er die waffe wohl einfach neu eingeben
was anderes ist ned moeglich
dann bleibt die eine identitaet der waffe bei dir stehen und
der neue besitzer hat sie ein zweites mal ins ZWR eingetragen mit seiner ummeldung ...
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Re: Online ZWR
gewo hat geschrieben:Sidekix hat geschrieben:
hab ihnen mal Probeweise einen persischen G98 zum Nummernsuchen gegeben
das ist sicher kein problem
die schicken da dann sicher streifenbeamten mit ausreichenden kenntnissen in farsi ....
oder sie schreiben die "nummer" vom visier ab....
Re: Online ZWR
ich bin auch irgendwie der meinung über kurz oder lang wird der staat uns legalen waffenbesitzern steuern pro waffe aufbrummen......
dafür ist das ZWR
dafür ist das ZWR
Re: Online ZWR
klausg73 hat geschrieben:ich bin auch irgendwie der meinung über kurz oder lang wird der staat uns legalen waffenbesitzern steuern pro waffe aufbrummen......
dafür ist das ZWR
dafuer ist das sytem - zumindestens zum jetztigen zeitpunkt - voellig ungeeignet
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Re: Online ZWR
gewo hat geschrieben:klausg73 hat geschrieben:ich bin auch irgendwie der meinung über kurz oder lang wird der staat uns legalen waffenbesitzern steuern pro waffe aufbrummen......
dafür ist das ZWR
dafuer ist das sytem - zumindestens zum jetztigen zeitpunkt - voellig ungeeignet
Warum glaubst du das , es werden ja fleissig Daten gesammelt.
Re: Online ZWR
klausg73 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:klausg73 hat geschrieben:ich bin auch irgendwie der meinung über kurz oder lang wird der staat uns legalen waffenbesitzern steuern pro waffe aufbrummen......
dafür ist das ZWR
dafuer ist das sytem - zumindestens zum jetztigen zeitpunkt - voellig ungeeignet
Warum glaubst du das , es werden ja fleissig Daten gesammelt.
unverwendbare daten
auf basis eines schlecht gewarteten melderegisters
waffen werden quasi systemimmanent doppelt und dreifach eingetragen
ein austragen von wAffen die man mal besessen hat ist echnisch nicht vorgesehen....
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