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Essen nach Schießübung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von IT Guy » Di 16. Sep 2014, 09:24

Aber den Gitarrenkoffer mit aufs häusl nehmen schaut auch komisch aus... ;-)

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Stickhead
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Stickhead » Do 18. Sep 2014, 13:54

Meine Faustregel für Kat B im Auto ist: Ist das Auto permanent in Sichtweite und innerhalb weniger Sekunden erreichbar, bleibt die Waffe versteckt im verschlossenen Auto. Wenn nicht, nehme ich sie mit. Nachmachen auf eigene Gefahr!


Und bezüglich des Transportes: Von A nach B über C ist durchaus zulässig!

Aus dem Erlass des BMI:
Unter welchen Umständen kann eine genehmigungspflichtige Schusswaffe als sorgfältig verwahrt betrachtet werden, wenn beispielshaft während des Besuches einer Raststätte der Urkundeninhaber kurzfristig den Tisch verlassen muss? Es scheint vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene Schusswaffe der Kategorie B kurzfristig im Lokal zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Kellnerin), die Aufsicht über den Pistolenkoffer übernimmt.


Da war die Raststation weder A noch B nehme ich an - daher A nach B über C jedenfalls zulässig, solange der Umweg marginal bleibt. :idea:

Beispiel: Du fährst von Wien nach Linz und machst in Amstetten Pipi-Pause und isst dort dein Frühstück.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von BigBen » Do 18. Sep 2014, 14:43

Ja aber in deinem Beispiel könnte das durchaus auch ein WP Inhaber sein...es steht nicht von welcher "Urkunde" die Rede ist!
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von gewo » Do 18. Sep 2014, 14:44

BigBen hat geschrieben:Ja aber in deinem Beispiel könnte das durchaus auch ein WP Inhaber sein...es steht nicht von welcher "Urkunde" die Rede ist!



boahhhh ... jetzt fang ned du auch damit an ... ;-)

ich kenn echt niemand der einen pass hat und die waffe fuehren darf und der trotzdem einem "PISTOLENKOFFER" mit hat in dem er die waffe verschliessen kann um sie bei der goettergattin im restaurant zurueck zu lassen ...

noch dazu ungeladen, also vorher im lokal entladen ...?
Zuletzt geändert von gewo am Do 18. Sep 2014, 14:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von BigBen » Do 18. Sep 2014, 14:45

Ich konnte einfach net anders :-D
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Hellboy » Do 18. Sep 2014, 15:18

gewo hat geschrieben:noch dazu ungeladen, also vorher im lokal entladen ...?


aber selbstverständlich, du wirst ihr ja hoffentlich ned die gun geladen aufn tisch legen ??

da gibts so handtascherl fia die wp-besitzer-gattin, mit vorhangschloss drauf, da kommts gach rein, völlig klar :lol:

Bild
modisch, und zugleich a super verwahrung wenn der wp-besitzer grad mal die waffe ned mitnehmen will, aufs häusel oder zum bezahlen bei der tanke :lol:

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von gewo » Do 18. Sep 2014, 15:23

hi

"unload and show clear" kommt sicher gut im steirereck vor der nachspeise ...
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Hellboy » Do 18. Sep 2014, 15:29

gewo hat geschrieben:hi

"unload and show clear" kommt sicher gut im steirereck vor der nachspeise ...


uns s leer abschlagen in richtung nächster massiver wand ned vergessen ;) dann verstehns die am übernächsten tisch auch noch, dassd a knarre führst, mit derst ned moi aufs klo kannst :lol:

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Stickhead » Do 18. Sep 2014, 16:50

Es seids a paar i-Tupferl-Reiter :lol:

WP-BesitzerIn: Nimmt sie geholstert mit aufs WC
WBK-BesitzerIn: Hat sie ungeladen im geschlossenen Behältnis und kann wie beschrieben vorgehen

:hand:
Bild

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von gewo » Do 18. Sep 2014, 16:51

Stickhead hat geschrieben:Es seids a paar i-Tupferl-Reiter :lol:
WP-BesitzerIn: Nimmt sie geholstert mit aufs WC
WBK-BesitzerIn: Hat sie ungeladen im geschlossenen Behältnis und kann wie beschrieben vorgehen
:hand:


san die binnen-I jetzt dein ernst?
;-)
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Re: AW: Essen nach Schießübung

Beitrag von RR1000 » Do 18. Sep 2014, 16:56

gewo hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Es seids a paar i-Tupferl-Reiter :lol:
WP-BesitzerIn: Nimmt sie geholstert mit aufs WC
WBK-BesitzerIn: Hat sie ungeladen im geschlossenen Behältnis und kann wie beschrieben vorgehen
:hand:


san die binnen-I jetzt dein ernst?
;-)

Hab i mir auch gedacht, den Gender Schwachsinn schreib ich nicht mal bei Androhung einer Strafe [emoji33] [emoji6]

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Stickhead » Do 18. Sep 2014, 16:58

Lossts euch a bissl pflanzen :lol:

BTW: Bei manchen Fragen frag ich mich auch, ob das ernst gemeint ist :lol:
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Warnschuss » Fr 19. Sep 2014, 16:09

Optimal ist es ja, wenn man den Wirten gut kennt, z.B. weil es das Stammwirtshaus für die Schützenrunde ist, und man den Wirt vorher um Erlaubnis gefragt hat, ob es in Ordnung geht, dass man die Waffen dort bei sich hat. Dann braucht man sich keine Gedanken mehr zu machen über illegales Führen usw., denn dann wäre das Wirtshaus nicht bloß ein Umweg von A nach B, sondern B, egal wie die Umstände sind.

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Stickhead » Fr 19. Sep 2014, 16:28

Es wäre meines Erachtens trotzdem C.

Als A bzw B würde ich nur Orte bezeichnen, bei denen die Waffe nicht vorläufig, sondern endgültig an einem zumindest regelmäßig zugänglichen Ort sicher verwahrt wird oder Orte an denen die Waffe ihrem Verwendungszweck gemäß verwendet wird. Ein Wirtshaus erfüllt keine der beiden Kriterien.

Das mit dem Führen stimmt!
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von gewo » Fr 19. Sep 2014, 17:47

Stickhead hat geschrieben: Ein Wirtshaus erfüllt keine der beiden Kriterien.


hi

- bereithalten zur selbstverteidigung
- dem kollegen zeigen wie toll der neue beavertail ist, denn der will auch einen bestellen
- schauen ob ein anderes visier draufpasst
- mit einem kaeufer treffen der die waffe kaufen will
- usw

nach meinem rechtsverstaendnis muss die waffe in B nicht unbedingt dem verwendungszweck entsprechend genutz werden, sondern es reicht wenn die mitnahme nach B mit der waffe in einem zusammenhang stehen (siehe oben)

sollte das nicht ausreichend darfst die knarre ned mal mehr zum buechsenmacher mitnehmen zur reoperatur, weil die ist ja auch keine bestimmungemaesse verwendung ... oder zum optiker zum anpassen der schiessbrillen... usw .....
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