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Essen nach Schießübung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Essen nach Schießübung
Aber den Gitarrenkoffer mit aufs häusl nehmen schaut auch komisch aus... 

Re: Essen nach Schießübung
Meine Faustregel für Kat B im Auto ist: Ist das Auto permanent in Sichtweite und innerhalb weniger Sekunden erreichbar, bleibt die Waffe versteckt im verschlossenen Auto. Wenn nicht, nehme ich sie mit. Nachmachen auf eigene Gefahr!
Und bezüglich des Transportes: Von A nach B über C ist durchaus zulässig!
Aus dem Erlass des BMI:
Da war die Raststation weder A noch B nehme ich an - daher A nach B über C jedenfalls zulässig, solange der Umweg marginal bleibt.
Beispiel: Du fährst von Wien nach Linz und machst in Amstetten Pipi-Pause und isst dort dein Frühstück.
Und bezüglich des Transportes: Von A nach B über C ist durchaus zulässig!
Aus dem Erlass des BMI:
Unter welchen Umständen kann eine genehmigungspflichtige Schusswaffe als sorgfältig verwahrt betrachtet werden, wenn beispielshaft während des Besuches einer Raststätte der Urkundeninhaber kurzfristig den Tisch verlassen muss? Es scheint vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene Schusswaffe der Kategorie B kurzfristig im Lokal zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Kellnerin), die Aufsicht über den Pistolenkoffer übernimmt.
Da war die Raststation weder A noch B nehme ich an - daher A nach B über C jedenfalls zulässig, solange der Umweg marginal bleibt.

Beispiel: Du fährst von Wien nach Linz und machst in Amstetten Pipi-Pause und isst dort dein Frühstück.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Essen nach Schießübung
Ja aber in deinem Beispiel könnte das durchaus auch ein WP Inhaber sein...es steht nicht von welcher "Urkunde" die Rede ist!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Essen nach Schießübung
BigBen hat geschrieben:Ja aber in deinem Beispiel könnte das durchaus auch ein WP Inhaber sein...es steht nicht von welcher "Urkunde" die Rede ist!
boahhhh ... jetzt fang ned du auch damit an ...

ich kenn echt niemand der einen pass hat und die waffe fuehren darf und der trotzdem einem "PISTOLENKOFFER" mit hat in dem er die waffe verschliessen kann um sie bei der goettergattin im restaurant zurueck zu lassen ...
noch dazu ungeladen, also vorher im lokal entladen ...?
Zuletzt geändert von gewo am Do 18. Sep 2014, 14:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Essen nach Schießübung
Ich konnte einfach net anders 

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Essen nach Schießübung
gewo hat geschrieben:noch dazu ungeladen, also vorher im lokal entladen ...?
aber selbstverständlich, du wirst ihr ja hoffentlich ned die gun geladen aufn tisch legen ??
da gibts so handtascherl fia die wp-besitzer-gattin, mit vorhangschloss drauf, da kommts gach rein, völlig klar


modisch, und zugleich a super verwahrung wenn der wp-besitzer grad mal die waffe ned mitnehmen will, aufs häusel oder zum bezahlen bei der tanke

Re: Essen nach Schießübung
hi
"unload and show clear" kommt sicher gut im steirereck vor der nachspeise ...
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Re: Essen nach Schießübung
gewo hat geschrieben:hi
"unload and show clear" kommt sicher gut im steirereck vor der nachspeise ...
uns s leer abschlagen in richtung nächster massiver wand ned vergessen


Re: Essen nach Schießübung
Es seids a paar i-Tupferl-Reiter
WP-BesitzerIn: Nimmt sie geholstert mit aufs WC
WBK-BesitzerIn: Hat sie ungeladen im geschlossenen Behältnis und kann wie beschrieben vorgehen


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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Essen nach Schießübung
Stickhead hat geschrieben:Es seids a paar i-Tupferl-Reiter![]()
WP-BesitzerIn: Nimmt sie geholstert mit aufs WC
WBK-BesitzerIn: Hat sie ungeladen im geschlossenen Behältnis und kann wie beschrieben vorgehen
san die binnen-I jetzt dein ernst?

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Re: AW: Essen nach Schießübung
gewo hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Es seids a paar i-Tupferl-Reiter![]()
WP-BesitzerIn: Nimmt sie geholstert mit aufs WC
WBK-BesitzerIn: Hat sie ungeladen im geschlossenen Behältnis und kann wie beschrieben vorgehen
san die binnen-I jetzt dein ernst?
Hab i mir auch gedacht, den Gender Schwachsinn schreib ich nicht mal bei Androhung einer Strafe [emoji33] [emoji6]
Re: Essen nach Schießübung
Lossts euch a bissl pflanzen 
BTW: Bei manchen Fragen frag ich mich auch, ob das ernst gemeint ist

BTW: Bei manchen Fragen frag ich mich auch, ob das ernst gemeint ist


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
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- Wohnort: Niederösterreich
Re: Essen nach Schießübung
Optimal ist es ja, wenn man den Wirten gut kennt, z.B. weil es das Stammwirtshaus für die Schützenrunde ist, und man den Wirt vorher um Erlaubnis gefragt hat, ob es in Ordnung geht, dass man die Waffen dort bei sich hat. Dann braucht man sich keine Gedanken mehr zu machen über illegales Führen usw., denn dann wäre das Wirtshaus nicht bloß ein Umweg von A nach B, sondern B, egal wie die Umstände sind.
Re: Essen nach Schießübung
Es wäre meines Erachtens trotzdem C.
Als A bzw B würde ich nur Orte bezeichnen, bei denen die Waffe nicht vorläufig, sondern endgültig an einem zumindest regelmäßig zugänglichen Ort sicher verwahrt wird oder Orte an denen die Waffe ihrem Verwendungszweck gemäß verwendet wird. Ein Wirtshaus erfüllt keine der beiden Kriterien.
Das mit dem Führen stimmt!
Als A bzw B würde ich nur Orte bezeichnen, bei denen die Waffe nicht vorläufig, sondern endgültig an einem zumindest regelmäßig zugänglichen Ort sicher verwahrt wird oder Orte an denen die Waffe ihrem Verwendungszweck gemäß verwendet wird. Ein Wirtshaus erfüllt keine der beiden Kriterien.
Das mit dem Führen stimmt!

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Essen nach Schießübung
Stickhead hat geschrieben: Ein Wirtshaus erfüllt keine der beiden Kriterien.
hi
- bereithalten zur selbstverteidigung
- dem kollegen zeigen wie toll der neue beavertail ist, denn der will auch einen bestellen
- schauen ob ein anderes visier draufpasst
- mit einem kaeufer treffen der die waffe kaufen will
- usw
nach meinem rechtsverstaendnis muss die waffe in B nicht unbedingt dem verwendungszweck entsprechend genutz werden, sondern es reicht wenn die mitnahme nach B mit der waffe in einem zusammenhang stehen (siehe oben)
sollte das nicht ausreichend darfst die knarre ned mal mehr zum buechsenmacher mitnehmen zur reoperatur, weil die ist ja auch keine bestimmungemaesse verwendung ... oder zum optiker zum anpassen der schiessbrillen... usw .....
doubleaction OG, Wien
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