Seite 4 von 5

Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Verfasst: Sa 11. Mär 2023, 14:00
von Alaskan454
FdH22 hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 13:51

Ein wenig Duft von einer läufigen Hündin u. schon gehört dein Rucksack mir! :idea: :idea: :lol:
Das ganze Vorhaben scheitert ja schon an seinen Dimensionen. ;)

Mein Hund ist letzte Woche 7 Monate alt geworden und hat aktuell eine Widerrist- bzw Schulterhöhe von 75cm und den möchte ich ehrlich gesagt nicht im Rucksack herum schleppen..... :lol:

Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Verfasst: Sa 11. Mär 2023, 14:21
von burggraben
Rein aus der Praxis betrachtet, was die physische Sicherheit der Waffe anbelangt, hast eh Recht. Aber ich traue mich halt nur nicht zu sagen, ob das ein Gericht genauso sieht.

Deine Alarmidee find ich gut. Das ist nie verkehrt, auch für die persönliche Sicherheit, nicht nur die der Waffe.

Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Verfasst: Sa 11. Mär 2023, 14:44
von Herakles
Eine andere Praxis ist z.b. den Lauf bei einer Pistole, oder den Verschlusskopf bei einer Langwaffe auszubauen und mit sich in der Handtasche, Rucksack, Hosensack oder in der Jacke mitzuführen. Dabei bleibt der Rest der Waffe im Kofferraum des Autos eingeschlossen.

Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Verfasst: Sa 11. Mär 2023, 18:44
von FdH22
Herakles hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 14:44
Eine andere Praxis ist z.b. den Lauf bei einer Pistole, oder den Verschlusskopf bei einer Langwaffe auszubauen und mit sich in der Handtasche, Rucksack, Hosensack oder in der Jacke mitzuführen. Dabei bleibt der Rest der Waffe im Kofferraum des Autos eingeschlossen.
Eine interessante Idee.
Jetzt wäre ich allerdings neugierig was Juristen dazu sagen. :o

Noch interessanter wäre die Frage wie ein Richter urteilen würde, wenn die restlichen Teile der Waffe gestohlen werden u. du nur den Lauf od. Verschlusskopf vorweisen kannst. :dance:

Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Verfasst: So 12. Mär 2023, 21:40
von L0weraustrian
burggraben hat geschrieben:
Fr 10. Mär 2023, 21:23
1 - Übernachten bedeutet Schlafen. Während dem Schlafen tut man nicht transportieren, also muss verwahrt werden. Da ist ein Hotelsafe oder der eigene Safe am Heizkörper angekettet sicher rechtskonformer, also der Rucksack neben dem Bett wo du schläfst und keine Aufsicht halten kannst.
Dazu hat mir vor einigen Wochen meine Behörde folgendermaßen mündlich geantwortet:

am besten Unterbringung in einer Geldkassette und diese im Hotelsafe unterbringen

Auf meine Frage ob ein mittels Zahlenschloss versperrtes Bag, welches mittels Fahrrad-Zahlenschloss an einem fixen Gegenstand wie Heizkörper befestigt ist, detto erlaubt ist - da es für den Hotelsafe normalerweise einen Generalschlüssel gibt - als ausreichend gesichert gilt wurde mit ja beantwortet.

Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Verfasst: So 12. Mär 2023, 21:48
von AUG-andy
L0weraustrian hat geschrieben:
So 12. Mär 2023, 21:40
burggraben hat geschrieben:
Fr 10. Mär 2023, 21:23
1 - Übernachten bedeutet Schlafen. Während dem Schlafen tut man nicht transportieren, also muss verwahrt werden. Da ist ein Hotelsafe oder der eigene Safe am Heizkörper angekettet sicher rechtskonformer, also der Rucksack neben dem Bett wo du schläfst und keine Aufsicht halten kannst.
Dazu hat mir vor einigen Wochen meine Behörde folgendermaßen mündlich geantwortet:

am besten Unterbringung in einer Geldkassette und diese im Hotelsafe unterbringen

Auf meine Frage ob ein mittels Zahlenschloss versperrtes Bag, welches mittels Fahrrad-Zahlenschloss an einem fixen Gegenstand wie Heizkörper befestigt ist, detto erlaubt ist - da es für den Hotelsafe normalerweise einen Generalschlüssel gibt - als ausreichend gesichert gilt wurde mit ja beantwortet.
Auf eine mündliche Aussage würde ich mich nicht verlassen in Österreich.
Schriftlich sieht die Sache wesentlich besser aus falls dir was passiert.

Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 15:16
von Vicco
Herakles hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 14:44
Eine andere Praxis ist z.b. den Lauf bei einer Pistole, oder den Verschlusskopf bei einer Langwaffe auszubauen und mit sich in der Handtasche, Rucksack, Hosensack oder in der Jacke mitzuführen. Dabei bleibt der Rest der Waffe im Kofferraum des Autos eingeschlossen.
Ist der Lauf einer Pistole denn nicht ein waffenrelevanter Teil und das Herumtragen würde dann als Führen gelten und ist somit Waffenpass pflichtig?

Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 15:22
von Herakles
Vicco hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 15:16
Herakles hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 14:44
Eine andere Praxis ist z.b. den Lauf bei einer Pistole, oder den Verschlusskopf bei einer Langwaffe auszubauen und mit sich in der Handtasche, Rucksack, Hosensack oder in der Jacke mitzuführen. Dabei bleibt der Rest der Waffe im Kofferraum des Autos eingeschlossen.
Ist der Lauf einer Pistole denn nicht ein waffenrelevanter Teil und das Herumtragen würde dann als Führen gelten und ist somit Waffenpass pflichtig?
Man muss schon ganz besondere Fähigkeiten haben wenn man mit einem nackten Pistolenlauf oder einem Verschusskopf alleine gezielt einen Schuss in eine Richtung abgeben kann oder dergleichen und das ohne Munition :-). Das halbautomatische Nachladen würde mich dann auch interessieren. :at1: :dance: :doh:
----Sarkasmus OFF
Es ist im übrigen wichtig das man der Waffe gerade ein waffenrelevantes Teil entnimmt. :roll:

Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 15:23
von gewo
Vicco hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 15:16
Herakles hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 14:44
Eine andere Praxis ist z.b. den Lauf bei einer Pistole, oder den Verschlusskopf bei einer Langwaffe auszubauen und mit sich in der Handtasche, Rucksack, Hosensack oder in der Jacke mitzuführen. Dabei bleibt der Rest der Waffe im Kofferraum des Autos eingeschlossen.
Ist der Lauf einer Pistole denn nicht ein waffenrelevanter Teil und das Herumtragen würde dann als Führen gelten und ist somit Waffenpass pflichtig?

Schusswaffen
§ 2.
(1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen
1.
der Kategorie A (§§ 17 und 18);
2.
der Kategorie B (§§ 19 bis 23);
3.
der Kategorie C (§§ 30 bis 35).
(2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.

Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 15:26
von Herakles
" verwendungsfähig "

....sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsma.....

Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 17:04
von maggus
und jetzt stellt euch mal vor ihr habt eure Pistole nach den Schießstand besuch im Rucksack und seit nur mal schnell einkaufen... und dann sowas...
https://www.krone.at/2955783

Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 15:02
von Yoshi
maggus hat geschrieben:
Mi 15. Mär 2023, 17:04
und jetzt stellt euch mal vor ihr habt eure Pistole nach den Schießstand besuch im Rucksack und seit nur mal schnell einkaufen... und dann sowas...
https://www.krone.at/2955783
Ja drum: Direkter Weg zur Verwahrungsstelle (nach Hause).

Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 15:18
von AUG-andy
Yoshi hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 15:02
maggus hat geschrieben:
Mi 15. Mär 2023, 17:04
und jetzt stellt euch mal vor ihr habt eure Pistole nach den Schießstand besuch im Rucksack und seit nur mal schnell einkaufen... und dann sowas...
https://www.krone.at/2955783
Ja drum: Direkter Weg zur Verwahrungsstelle (nach Hause).
Tanken und Pinkeln mit Rucksack ist aber erlaubt.
Windeln sind noch nicht Pflicht. :lol:

Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 19:29
von Alex87
AUG-andy hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 15:18
Yoshi hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 15:02
maggus hat geschrieben:
Mi 15. Mär 2023, 17:04
und jetzt stellt euch mal vor ihr habt eure Pistole nach den Schießstand besuch im Rucksack und seit nur mal schnell einkaufen... und dann sowas...
https://www.krone.at/2955783
Ja drum: Direkter Weg zur Verwahrungsstelle (nach Hause).
Tanken und Pinkeln mit Rucksack ist aber erlaubt.
Windeln sind noch nicht Pflicht. :lol:
Danach würdest dir aber wünschen, Windel getragen zu haben :lol:

Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 19:46
von spareribs
A deppate 18 Jährige....das ist leider Schicksal , genau wie wenn dich a Blitz trifft ...