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Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Papa Bär
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Papa Bär » Di 17. Dez 2019, 18:09

Ich seh grad keinen Grund, warum ich meinen Kat. B HA zu einem Kat. A machen sollte.
die HiCaps kann ich auf beh. genehmigten Scheissständen trotzdem auch verwenden...so what?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

bino71
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von bino71 » Di 17. Dez 2019, 18:15

Aber melden mußt es ja trotzdem innerhalb der 2 Jahre.

@Jiggler: Übergangsregelung 2 Jahre.

Ich werde 2 auf Kat A, 3 auf Kat B. So habe ich die Flexibilität und in 4,5 Jahren muß ich sowieso eine neue WBK beantragen.

Baxter
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Baxter » Di 17. Dez 2019, 18:25

Jiggler hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 17:57
Darf man, bevor man eine Meldung gemacht hat seinen Altbestand anstecken, zumindest am genehmigten Schießstand oder gar nicht?

Sonst muss ich mir noch 10er Magazine kaufen, bevor ich mein AR überhaupt das erste Mal testen kann.
In den kommenden 2 Jahren ist das bisher besessene auch weiterhin legal. Nur neue "HiCap" Magazine kannst legal nicht kaufen.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Papa Bär » Di 17. Dez 2019, 18:26

bino71 hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 18:15
Aber melden mußt es ja trotzdem innerhalb der 2 Jahre.
Wir werden sehen, vor dem 12.12.2021 kann ich mir nicht vorstellen in der Hinsicht (eigentlich in jeglicher) auch nur irgend einen Finger krumm zumachen.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von bino71 » Di 17. Dez 2019, 20:03

Baxter hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 18:25
Jiggler hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 17:57
Darf man, bevor man eine Meldung gemacht hat seinen Altbestand anstecken, zumindest am genehmigten Schießstand oder gar nicht?

Sonst muss ich mir noch 10er Magazine kaufen, bevor ich mein AR überhaupt das erste Mal testen kann.
In den kommenden 2 Jahren ist das bisher besessene auch weiterhin legal. Nur neue "HiCap" Magazine kannst legal nicht kaufen.
Vergessen sollte man halt nicht, falls man in den kommenden 2 Jahren eine Verwahrungsüberprüfung hat, daß man die +20/+10 Magazine richtig verwahrt (Tresor, verschlossene Kiste,... siehe dazu Info von Verband).

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von spareribs » Di 17. Dez 2019, 20:09

Ja, aber nur, wenn du die Mags vor den 2 Jahren meldest .......sonst weiß kein Schwein, das du welche hast....also nicht
unnötig schwitzen ....
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Baxter » Di 17. Dez 2019, 20:35

bino71 hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 20:03
Baxter hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 18:25
Jiggler hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 17:57
Darf man, bevor man eine Meldung gemacht hat seinen Altbestand anstecken, zumindest am genehmigten Schießstand oder gar nicht?

Sonst muss ich mir noch 10er Magazine kaufen, bevor ich mein AR überhaupt das erste Mal testen kann.
In den kommenden 2 Jahren ist das bisher besessene auch weiterhin legal. Nur neue "HiCap" Magazine kannst legal nicht kaufen.
Vergessen sollte man halt nicht, falls man in den kommenden 2 Jahren eine Verwahrungsüberprüfung hat, daß man die +20/+10 Magazine richtig verwahrt (Tresor, verschlossene Kiste,... siehe dazu Info von Verband).
Laut schriftlicher Auskunft meiner BH sind die Magazine nicht besonders zu verwahren.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von bino71 » Di 17. Dez 2019, 20:51

Ich glaube zur Zeit der Verband mehr und mag meine WBK net wegen so einer Kleinigkeit verlieren.
Die BH sagen was sie wollen und jede hat eine andere Meinung.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Baxter » Di 17. Dez 2019, 21:25

bino71 hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 20:51
Ich glaube zur Zeit der Verband mehr und mag meine WBK net wegen so einer Kleinigkeit verlieren.
Die BH sagen was sie wollen und jede hat eine andere Meinung.
Genauso wie die Verband (zitiert auch nur die Aussage einer anderen BH). Bevor da nicht eine klare Verordnung oder ein Runderlass kommt mach ich mir in den kommenden 2 Jahren wenig Sorgen.

Aber jeder wie er möchte, der sichere Weg ist die Verwahrung im Tresor.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Oicw » Mi 18. Dez 2019, 07:05

Der Besitz des Magazins ohne Meldung ist derzeit (nach Übergangsfrist) nur eine Verwaltungsstrafe. Weiteres wird bis jetzt keine besondere Verwahrung vorgesehen 🙄 Quelle: BMI schrieb an LPD

Verwaltungsdelikt dürfte es deshalb sein, weil viele sowas vergessen im Keller rumliegen haben von nem Altwarenhändler.
Zuletzt geändert von Oicw am Mi 18. Dez 2019, 07:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Parallaxe » Mi 18. Dez 2019, 07:09

Oicw hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 07:05
Der Besitz des Magazins ohne Meldung ist derzeit nur eine Verwaltungsstrafe.
Jetzt schon? Das klingt unlogisch, angesichts einer Übergangsfrist von 2 Jahren, innerhalb derer man einen Altbestand nachmelden kann.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Oicw » Mi 18. Dez 2019, 07:11

Jetzt noch nicht, nach der Übergangsfrist!
Es ist halt doch ein unterschied ob du mit illegaler Waffe erwischt wirst oder nur ein Magazin daheim rumkugelt seit 20 Jahren.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Baxter » Mi 18. Dez 2019, 07:19

Parallaxe hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 07:09
Oicw hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 07:05
Der Besitz des Magazins ohne Meldung ist derzeit nur eine Verwaltungsstrafe.
Jetzt schon? Das klingt unlogisch, angesichts einer Übergangsfrist von 2 Jahren, innerhalb derer man einen Altbestand nachmelden kann.
Der unrechtmäßige Besitz, also ohne Bewilligung nach Ablauf der 2 Jahre
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Parallaxe » Mi 18. Dez 2019, 07:20

Aso, eh. Danke

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Parallaxe » Mi 18. Dez 2019, 07:23

Weils mir grad wieder einfällt, eine Verständnisfrage: "Waffenbesitzer" heißt es im Gesetz deswegen, weil es nicht drum geht, wer das Teil gekauft oder sonst irgendwie als Eigentum hat, sondern weils darauf ankommt, eine Waffe in Händen zu halten, right? Wenn ich am Schießstand meine Waffe einem Mitschützen leihe, besitzt er die Waffe, solange er sie hat, oder?

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