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Konfusion über "Altbestand"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich seh grad keinen Grund, warum ich meinen Kat. B HA zu einem Kat. A machen sollte.
die HiCaps kann ich auf beh. genehmigten Scheissständen trotzdem auch verwenden...so what?
die HiCaps kann ich auf beh. genehmigten Scheissständen trotzdem auch verwenden...so what?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Aber melden mußt es ja trotzdem innerhalb der 2 Jahre.
@Jiggler: Übergangsregelung 2 Jahre.
Ich werde 2 auf Kat A, 3 auf Kat B. So habe ich die Flexibilität und in 4,5 Jahren muß ich sowieso eine neue WBK beantragen.
@Jiggler: Übergangsregelung 2 Jahre.
Ich werde 2 auf Kat A, 3 auf Kat B. So habe ich die Flexibilität und in 4,5 Jahren muß ich sowieso eine neue WBK beantragen.
Re: Konfusion über "Altbestand"
In den kommenden 2 Jahren ist das bisher besessene auch weiterhin legal. Nur neue "HiCap" Magazine kannst legal nicht kaufen.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wir werden sehen, vor dem 12.12.2021 kann ich mir nicht vorstellen in der Hinsicht (eigentlich in jeglicher) auch nur irgend einen Finger krumm zumachen.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Vergessen sollte man halt nicht, falls man in den kommenden 2 Jahren eine Verwahrungsüberprüfung hat, daß man die +20/+10 Magazine richtig verwahrt (Tresor, verschlossene Kiste,... siehe dazu Info von Verband).
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ja, aber nur, wenn du die Mags vor den 2 Jahren meldest .......sonst weiß kein Schwein, das du welche hast....also nicht
unnötig schwitzen ....
unnötig schwitzen ....
Re: Konfusion über "Altbestand"
Laut schriftlicher Auskunft meiner BH sind die Magazine nicht besonders zu verwahren.bino71 hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 20:03Vergessen sollte man halt nicht, falls man in den kommenden 2 Jahren eine Verwahrungsüberprüfung hat, daß man die +20/+10 Magazine richtig verwahrt (Tresor, verschlossene Kiste,... siehe dazu Info von Verband).
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich glaube zur Zeit der Verband mehr und mag meine WBK net wegen so einer Kleinigkeit verlieren.
Die BH sagen was sie wollen und jede hat eine andere Meinung.
Die BH sagen was sie wollen und jede hat eine andere Meinung.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Genauso wie die Verband (zitiert auch nur die Aussage einer anderen BH). Bevor da nicht eine klare Verordnung oder ein Runderlass kommt mach ich mir in den kommenden 2 Jahren wenig Sorgen.
Aber jeder wie er möchte, der sichere Weg ist die Verwahrung im Tresor.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon
Re: Konfusion über "Altbestand"
Der Besitz des Magazins ohne Meldung ist derzeit (nach Übergangsfrist) nur eine Verwaltungsstrafe. Weiteres wird bis jetzt keine besondere Verwahrung vorgesehen
Quelle: BMI schrieb an LPD
Verwaltungsdelikt dürfte es deshalb sein, weil viele sowas vergessen im Keller rumliegen haben von nem Altwarenhändler.

Verwaltungsdelikt dürfte es deshalb sein, weil viele sowas vergessen im Keller rumliegen haben von nem Altwarenhändler.
Zuletzt geändert von Oicw am Mi 18. Dez 2019, 07:12, insgesamt 1-mal geändert.
Tikka T3X Tac A1 .308 / Brünn 98k 8x57IS / Umarex S16 12G / Desert Eagle .50 AE / G45 MOS FS / M4 Phantom II .223 REM 

Re: Konfusion über "Altbestand"
Jetzt noch nicht, nach der Übergangsfrist!
Es ist halt doch ein unterschied ob du mit illegaler Waffe erwischt wirst oder nur ein Magazin daheim rumkugelt seit 20 Jahren.
Es ist halt doch ein unterschied ob du mit illegaler Waffe erwischt wirst oder nur ein Magazin daheim rumkugelt seit 20 Jahren.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Der unrechtmäßige Besitz, also ohne Bewilligung nach Ablauf der 2 Jahre
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Aso, eh. Danke
Re: Konfusion über "Altbestand"
Weils mir grad wieder einfällt, eine Verständnisfrage: "Waffenbesitzer" heißt es im Gesetz deswegen, weil es nicht drum geht, wer das Teil gekauft oder sonst irgendwie als Eigentum hat, sondern weils darauf ankommt, eine Waffe in Händen zu halten, right? Wenn ich am Schießstand meine Waffe einem Mitschützen leihe, besitzt er die Waffe, solange er sie hat, oder?