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Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Varminter

Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Varminter » Do 22. Aug 2013, 10:21

mmeffects hat geschrieben:Verband kam ein 2 Zeiler zurück... "negativen Bescheid geben lassen..."
Einen der Verband Vertrauensanwälte angerufen (will keinen Namen öffentlich nennen) "grundsätzlich könnte man das ausstreiten" Klang aber nicht nach "nicht zulässig - dagegen werden wir so und so vorgehen..."
Ansonsten bot er mir an Akteneinsicht BH fordern+ dann ggf urgieren ~ 450 EUR Erfolgschance ungewiss
Amtsarzt ohne Verdacht sei grundsätzlich unzulässig würde aber teilweise von Behörden so gehandhabt. Alles in allem nur ne ziemlich schwammige Auskunft.
Hätte mir ehrlich gesagt als Verband Mitglied mehr erwartet. So langsam weiss ich nicht mehr was tun :(

Bitte nur konstruktive Antworten - KEIN Verband Bashing!!



Die Sache wird so liegen, dass sich einfach noch NIEMAND getraut hat, es auszuklagen, darum kann wohl auch kein Anwalt eine 100%ige Garantie geben.

Wie ich schon mal sagte:

wenn die IWOE - Geschäftsführung schlau wäre, würden SIE für dich die Kosten übernehmen, da hätte die IWOE einen sehr grossen Werbeeffekt, wenn dieses Problem positiv ausgeklagt wird.

Ich würde weitermachen... falls es schiefgeht, können wir ja für dich den Hut ein bisserl herum gehen lassen... :think:

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von mmeffects » Fr 23. Aug 2013, 10:14

Tja... die Klagerei wird sich wohl ne Zeit hinziehen. Würde ich grundsätzlich auch machen - mittlerweile hab ich die Faxen von der BH satt, mich als Schwerverbrecher hinzustellen lassen.
Nur wenn nichtmal von der Verband eine "vernünftige" Aussage kommt ... wie "nicht zulässig... um dagegen anzugehen müssen sie so und so agieren... ein Verband Anwalt setzt sich mit ihnen in Verbindug" oder so ähnlich, tu ich mir halt verdammt schwer. Hab weder Jus studiert, noch kann zwischen den Zeilen von Waffengesetz und Co lesen, was wie in irgendwelche Paragraphen rein interpretiert wird...
Wenn ich mich mit der BH anlege, muss ich 100% richtig vorgehen, nicht dass es am Ende noch wegen irgendwelchen Verfahrensfehlern zusätzliches Theater gibt.

Kann mir jemand hier weiterhelfen und zumindest einen ungefähren Verfahrensweg aufzeigen?
Nochmals BH anschreiben und denen den meinen aktuellen Wissensstand mitteilen (Amtsartzt unzullässig ohne knokreten verdacht... Hinweis auf das Urteil vom VWG aus 2011...) Und wieder um Stellungnahme/ Begründung bitten?
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Kapselpracker » Fr 23. Aug 2013, 17:52

mmeffects hat geschrieben:...
Nur wenn nichtmal von der Verband eine "vernünftige" Aussage kommt ... wie..

*lach*, tut jetzt nichts zur Sache, aber ich versuche schon seit einer Woche irgend eine Antwort von der Verband zu bekommen, nichts....
Ausser von einer Automatisch generierten Meldung von einen Antispamprogramm kam bisher nichts, auf die ich im übrigen auch (wie verlangt) reagiert habe.

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Bud Spencer

Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Bud Spencer » Fr 23. Aug 2013, 18:06

Die dampfplauderer pfeiffen auf mitgliederfragen. Im ernst wenn ein funktionär s. einen wp oder erweiterung haben will, werden alle hebel in bewegung gesetzt. Wenn ein mitglied vorgangsweisen erfragt kommt bestenfalls ein zweizeiler mit bekannten infos. Tolle sache :roll:
und bevor sich die Verband claquere mukieren. Ich spreche aus erfahrung.

Btw deren Bettelmail kam schnell. Über die neuen infos zu den änderungen im waffenrecht kam nix....naja

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von DD1 » Mo 2. Sep 2013, 20:37

Hallo Zusammen!

Ich bin neu in diesem Forum und darf gleich über meinen WBK Antrag auf der BH Feldkirch berichten.
Das mit dem Amtsarzt ist wirklich eine sau...... Leider kann man das nicht umgehen. Bei meiner Anfrage, ob ein Facharzt Gutachten ausreichen würde ( wegen der langen Wartezeit ) wurde ich auf ein internes Rundschreiben hingewiesen, in dem stehen würde, das auch Dienstwaffen Inhaber zum Amtsarzt müssen.
Die Untersuchung war dann wirklich Lächerlich: Urinprobe, Sehtest, Blutdruck ( war bei mir hoch wegen dem Ärger ;-) ), mit geschlossenen Augen mit den Fingerspitzen auf die Nase treffen, einmal auf und ab gehen im Zimmer, diverse Fragen die auch schon beim Psychotest gefragt wurden. Das war's.
Und die Ärztin ist ziemlich unfreundlich und offenbar eine Waffengegnerin.
Die lange Wartezeit ist auch nur Schikane! Ich war dann beim Abteilungsleiter, der sehr zuvorkommend war und mir den Termin einen Monat vorverlegen konnte!
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Kapselpracker » Mo 2. Sep 2013, 20:52

Willkommen im Forum!
DD1 hat geschrieben:...wurde ich auf ein internes Rundschreiben hingewiesen, in dem stehen würde, das auch Dienstwaffen Inhaber zum Amtsarzt müssen...

Das sich das keiner einmal schriftlich geben lässt.

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von MaxP » Mo 2. Sep 2013, 20:56

zensiert
Zuletzt geändert von MaxP am Di 3. Sep 2013, 20:44, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von DD1 » Mo 2. Sep 2013, 21:12

Das Schreiben geben die leider nicht raus:-(
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Stickhead » Di 3. Sep 2013, 07:47

Das "interne" Schreiben ist wahrscheinlich die VwGH Entscheidung: viewtopic.php?p=147224#p147224
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von DD1 » Di 3. Sep 2013, 16:35

Komischerweise richtet sich die VwGH Entscheidung an Berufswaffenträger und nicht an Zivil Personen?
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Robert » Di 3. Sep 2013, 17:05

Wahrscheinlich weil Zivilpersonen ohnehin lt. Gesetz zum Psychodoc müssen und gar nie nicht zum Amtsarzt zusätzlich , wurde es vom VwGH gar nicht berücksichtigt.

Weil ausser den Vorarlberger BH´s ohnehin niemand solchen Amtsmissbrauch begeht.

Darum wahrscheinlich nur von DWT die Rede.
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Kapselpracker » Di 3. Sep 2013, 17:10

Die Beurteilung der Frage, ob solche Anhaltspunkte gegeben sind, hat die Behörde zunächst selbst (etwa auch im Wege einer Einvernahme des Antragstellers) vorzunehmen. Nur bei Vorliegen solcher Anhaltspunkte ist sie ermächtigt, zur näheren Beurteilung ein entsprechendes Sachverständigengutachten (etwa ein medizinisches Gutachten eines Amtsarztes) und das Gutachten iSd § 8 Abs 7 zweiter Satz WaffG einzuholen.

sorry, aber das ist doch eine Frechheit!
Das heißt jetzt wenn ich in Vorarlberg zum Amtsarzt geschickt werden nehmen die von Haus aus an das ich nach §8 Abs2 nicht Verlässlich bin.

§8 Abs. 2
(2) Ein Mensch ist keinesfalls verlässlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist oder
2. psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3. durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.


:tipphead: :tipphead: :tipphead:
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Noldi » Di 3. Sep 2013, 17:20

Genau "das" heißt es! Nachdem sie das Prozedere aber bei jedem "unabhängig" von einem Anfachtsverdacht machen, begehen die Vorarlberger Beamten Amtsmissbrauch. Mich wunderts dass die noch niemand angezeigt hat ... (natürlich mit einer sehr gut formulierten Anzeige, anhand der bisherigen VwGH Entscheidungen)

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Kapselpracker » Di 3. Sep 2013, 17:27

So etwas sollte mal jemand in die Zeitung bringen,
"..ein jeder der bei der BH vorstellig wird, wird von vorn herein als "Alkohol, Suchtkrank, Psychisch krank oder für Geistesschwach gehalten"..."
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Bud Spencer

Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Bud Spencer » Di 3. Sep 2013, 17:30

Kapselpracker hat geschrieben:So etwas sollte mal jemand in die Zeitung bringen,
"..ein jeder der bei der BH vorstellig wird, wird von vorn herein als "Alkohol, Suchtkrank, Psychisch krank oder für Geistesschwach gehalten"..."

Tja nur, dass die Zeitung dann auf den Zug aufspringt und selbiges wie in Vorarlberg für ALLE Österreicher fordern wird :roll:

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