mmeffects hat geschrieben:Verband kam ein 2 Zeiler zurück... "negativen Bescheid geben lassen..."
Einen der Verband Vertrauensanwälte angerufen (will keinen Namen öffentlich nennen) "grundsätzlich könnte man das ausstreiten" Klang aber nicht nach "nicht zulässig - dagegen werden wir so und so vorgehen..."
Ansonsten bot er mir an Akteneinsicht BH fordern+ dann ggf urgieren ~ 450 EUR Erfolgschance ungewiss
Amtsarzt ohne Verdacht sei grundsätzlich unzulässig würde aber teilweise von Behörden so gehandhabt. Alles in allem nur ne ziemlich schwammige Auskunft.
Hätte mir ehrlich gesagt als Verband Mitglied mehr erwartet. So langsam weiss ich nicht mehr was tun
Bitte nur konstruktive Antworten - KEIN Verband Bashing!!
Die Sache wird so liegen, dass sich einfach noch NIEMAND getraut hat, es auszuklagen, darum kann wohl auch kein Anwalt eine 100%ige Garantie geben.
Wie ich schon mal sagte:
wenn die IWOE - Geschäftsführung schlau wäre, würden SIE für dich die Kosten übernehmen, da hätte die IWOE einen sehr grossen Werbeeffekt, wenn dieses Problem positiv ausgeklagt wird.
Ich würde weitermachen... falls es schiefgeht, können wir ja für dich den Hut ein bisserl herum gehen lassen...
