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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 10:10
von gewo
RcL hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 10:05
TheCursedBaron hat geschrieben:
Mo 11. Nov 2019, 08:49
5) Eh schon bekannt: Mann kann auch nach der Übergangsfrist eine Waffe mit großen Magazinen (kein Altbestand) als Kat. A mit Magazinen anmelden, sofern man einen triftigen Grund hat.
Das stell ich mir schwierig vor, wie willst du 20+ Mags für eine FFW rechtfertigen? Auch die 10+ für HAs dürften nicht soo einfach sein, oder?

Aktuell hader ich wirklich mit der Regelung, hab ein AR-15 und eine Beretta und genau 2 Plätze (daran kann ich so schnell auch nix ändern, ein Unfall hat mich für die benötigten Listen außer Gefecht gesetzt).. Tausch ich die Beretta innerhalb eines Monats mit einer Glock samt großen Mags? Nehm ich lieber den .308 HA stattdessen? Einfach warten und das Zeug später kaufen, mit der Gefahr dass ich weder einen HA mit großem Mag, noch die Glock mit großem Mag ausreichend rechtfertigen kann, evtl. noch dazu mit einer möglichen zeitlichen Beschränkung der Kat A Ausnahme?

Zum Speiben....
leg die beretta auf depot
kauf die einen HA
dann solltest du ZWEI halbautomaten altbesitz-slots haben die dir auch erhalten bleiben
stell den antrag auf ausnahmegenehmigung am 15.12.2019
wennst dann deine neue WBK mit den altbesitz-eintraegen hast (irgendwann im april .... weil fuer die antraege bei den waffenbehoerden am 15.12. gebens jetzt schon die wartenummern aus) holst dir deine depot beretta zurueck und hast fuer alle zukunft zwei altbesitz plaetze HA kat A auf deiner WBK)

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 10:30
von kurtk
gewo hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 10:10

leg die beretta auf depot
kauf die einen HA
dann solltest du ZWEI halbautomaten altbesitz-slots haben die dir auch erhalten bleiben
stell den antrag auf ausnahmegenehmigung am 15.12.2019
wennst dann deine neue WBK mit den altbesitz-eintraegen hast (irgendwann im april .... weil fuer die antraege bei den waffenbehoerden am 15.12. gebens jetzt schon die wartenummern aus) holst dir deine depot beretta zurueck und hast fuer alle zukunft zwei altbesitz plaetze HA kat A auf deiner WBK)
Verstehe ich nicht, er Besitzt zwei B Waffen legt eine auf Depot kauft eine B Waffe meldet um holt sich die aus dem Depot dann sinds 2 A Waffen und 1 B Waffe und insgesamt 3 Plätze sprich 1 Platz gewonnen??
Das funktioniert oder hab ich dich falsch Verstanden?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 10:41
von TheCursedBaron
RcL hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 10:05

Das stell ich mir schwierig vor, wie willst du 20+ Mags für eine FFW rechtfertigen? Auch die 10+ für HAs dürften nicht soo einfach sein, oder?

Aktuell hader ich wirklich mit der Regelung, hab ein AR-15 und eine Beretta und genau 2 Plätze (daran kann ich so schnell auch nix ändern, ein Unfall hat mich für die benötigten Listen außer Gefecht gesetzt).. Tausch ich die Beretta innerhalb eines Monats mit einer Glock samt großen Mags? Nehm ich lieber den .308 HA stattdessen? Einfach warten und das Zeug später kaufen, mit der Gefahr dass ich weder einen HA mit großem Mag, noch die Glock mit großem Mag ausreichend rechtfertigen kann, evtl. noch dazu mit einer möglichen zeitlichen Beschränkung der Kat A Ausnahme?

Zum Speiben....
Jo, es is wirklich zum Speiben. Aber was ich mit dem Punkt nur meinte ist, dass es ja schon längere Zeit bekannt ist, dass man mit einem triftigen Grund (z.B. Spezielle Schießbewerbe mit großen Magazinen) eine Sondergenehmigung erwirken kann. Ich habs nur noch extra hier angeführt, weil die Damen auf der BH es auch explizit noch dazu gesagt haben.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 13:20
von Chris_82
Macht es Sinn jetzt noch um eine 11b Erweiterung mit Listen anzusuchen oder ist es besser bis 15.12. zu warten und das gleich in Einem mit der Magazin- und Sportschützengeschichte zu erledigen? Ich hatte gehofft doch noch relativ zeitnah an weitere Plätze zu kommen, wenn das jetzt wirklich bis April-Mai dauert bis die neuen WBKs ausgestellt werden ist das natürlich nicht so ideal.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 14:01
von Stoffel
gewo hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 10:10
RcL hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 10:05
TheCursedBaron hat geschrieben:
Mo 11. Nov 2019, 08:49
5) Eh schon bekannt: Mann kann auch nach der Übergangsfrist eine Waffe mit großen Magazinen (kein Altbestand) als Kat. A mit Magazinen anmelden, sofern man einen triftigen Grund hat.
Das stell ich mir schwierig vor, wie willst du 20+ Mags für eine FFW rechtfertigen? Auch die 10+ für HAs dürften nicht soo einfach sein, oder?

Aktuell hader ich wirklich mit der Regelung, hab ein AR-15 und eine Beretta und genau 2 Plätze (daran kann ich so schnell auch nix ändern, ein Unfall hat mich für die benötigten Listen außer Gefecht gesetzt).. Tausch ich die Beretta innerhalb eines Monats mit einer Glock samt großen Mags? Nehm ich lieber den .308 HA stattdessen? Einfach warten und das Zeug später kaufen, mit der Gefahr dass ich weder einen HA mit großem Mag, noch die Glock mit großem Mag ausreichend rechtfertigen kann, evtl. noch dazu mit einer möglichen zeitlichen Beschränkung der Kat A Ausnahme?

Zum Speiben....
leg die beretta auf depot
kauf die einen HA
dann solltest du ZWEI halbautomaten altbesitz-slots haben die dir auch erhalten bleiben
stell den antrag auf ausnahmegenehmigung am 15.12.2019
wennst dann deine neue WBK mit den altbesitz-eintraegen hast (irgendwann im april .... weil fuer die antraege bei den waffenbehoerden am 15.12. gebens jetzt schon die wartenummern aus) holst dir deine depot beretta zurueck und hast fuer alle zukunft zwei altbesitz plaetze HA kat A auf deiner WBK)
Bekommt man den Kat. A Platz dazu oder wird ein Kat. B Platz zu Kat. A?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 14:03
von mastercrash
Chris_82 hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 13:20
Macht es Sinn jetzt noch um eine 11b Erweiterung mit Listen anzusuchen oder ist es besser bis 15.12. zu warten und das gleich in Einem mit der Magazin- und Sportschützengeschichte zu erledigen? Ich hatte gehofft doch noch relativ zeitnah an weitere Plätze zu kommen, wenn das jetzt wirklich bis April-Mai dauert bis die neuen WBKs ausgestellt werden ist das natürlich nicht so ideal.
Wenn du die Erweiterung zeitnah willst schon, wenn du sparen willst später.
Am 15.12. wird sich eh noch niemand wirklich auskennen, da vergeht dann erstmal Zeit, dann sind alle BHs und LPDs überlastet und dann haben wir 2021 bis die neue WBK da ist... Meine Prognose ;)

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 14:04
von mastercrash
Stoffel hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 14:01
Bekommt man den Kat. A Platz dazu oder wird ein Kat. B Platz zu Kat. A?
Das ist eine der wenigen Sachen die ganz klar ist. Steht so im Gesetz, steht so in den Erläuterungen und in den Bemerkungen auf Parlament.gv.at.

Die Kat A werden von den Kat B abgezogen...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 14:21
von Chris_82
mastercrash hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 14:03
Wenn du die Erweiterung zeitnah willst schon, wenn du sparen willst später.
Am 15.12. wird sich eh noch niemand wirklich auskennen, da vergeht dann erstmal Zeit, dann sind alle BHs und LPDs überlastet und dann haben wir 2021 bis die neue WBK da ist... Meine Prognose ;)
Ja, sehe ich ähnlich.
Der finanzielle Aufwand für die neue WBK ist bei dem Hobby verschmerzbar. Bevor ich ein halbes bis Dreivierteljahr auf neue Plätze warte erledige ich das lieber jetzt noch und hoffe dass die Erweiterung dann nicht in der neuen Antragsflut untergeht.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 14:24
von mastercrash
Chris_82 hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 14:21
mastercrash hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 14:03
Wenn du die Erweiterung zeitnah willst schon, wenn du sparen willst später.
Am 15.12. wird sich eh noch niemand wirklich auskennen, da vergeht dann erstmal Zeit, dann sind alle BHs und LPDs überlastet und dann haben wir 2021 bis die neue WBK da ist... Meine Prognose ;)
Ja, sehe ich ähnlich.
Der finanzielle Aufwand für die neue WBK ist bei dem Hobby verschmerzbar. Bevor ich ein halbes bis Dreivierteljahr auf neue Plätze warte erledige ich das lieber jetzt noch und hoffe dass die Erweiterung dann nicht in der neuen Antragsflut untergeht.
Die Anträge müssten eh (ungefähr) in der Reihenfolge abgearbeitet werden wie sie einlangen.
Außerdem sind die Beamten dann froh, noch ein paar Fälle abzuarbeiten wo sie Rechtssicherheit haben ;) Die werden dann eh zuerst genommen. Außerdem wenn jetzt bald den Antrag stellst ist die Erweiterung eh durch bevor überhaupt auch nur Ansatzweise die ersten neuen WBKs ausgestellt werden...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 18:59
von hape
Ich habe auch schon überlegt, ob ich eine Waffe auf Depot lege und dann den Antrag auf Erweiterung stelle und mir vor dem 14.12 noch einen HA kaufen.
Nur wie läuft das bei der Bearbeitung der Erweiterung?
Jetzt habe ich meine Waffen mehrmals bei Wettkämpfen für die benötigten Liste eingesetzt und zusätzliche Listen in bestimmten Kalibern mit Leihwaffen gesammelt für die ich die Erweiterung beantrage. In Wien muss mann alle eingetragenen Waffen für Wettkämpfe verwenden und dann noch Ergebnisse mit Leihwaffen sammeln. Konkret ich lege die .22 aufs Depot und kauf mir dann eine HA. Zwischendurch gebe ich den Antrag ab. Dieser wird dann bearbeitet und der Sachbearbeiter sieht dann im ZWR nach was ich habe und findet keine .22 Pistole mehr, dafür aber einen HA mit dem ich nie einen Bewerb geschossen habe. Was geschieht nun? Wird der Antrag abgelehnt oder sieht der Sachbearbeiter den historischen Verlauf im ZWR und welche Schlüsse zieht sie/er?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 20:41
von RcL
gewo hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 10:10
RcL hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 10:05
TheCursedBaron hat geschrieben:
Mo 11. Nov 2019, 08:49
5) Eh schon bekannt: Mann kann auch nach der Übergangsfrist eine Waffe mit großen Magazinen (kein Altbestand) als Kat. A mit Magazinen anmelden, sofern man einen triftigen Grund hat.
Das stell ich mir schwierig vor, wie willst du 20+ Mags für eine FFW rechtfertigen? Auch die 10+ für HAs dürften nicht soo einfach sein, oder?

Aktuell hader ich wirklich mit der Regelung, hab ein AR-15 und eine Beretta und genau 2 Plätze (daran kann ich so schnell auch nix ändern, ein Unfall hat mich für die benötigten Listen außer Gefecht gesetzt).. Tausch ich die Beretta innerhalb eines Monats mit einer Glock samt großen Mags? Nehm ich lieber den .308 HA stattdessen? Einfach warten und das Zeug später kaufen, mit der Gefahr dass ich weder einen HA mit großem Mag, noch die Glock mit großem Mag ausreichend rechtfertigen kann, evtl. noch dazu mit einer möglichen zeitlichen Beschränkung der Kat A Ausnahme?

Zum Speiben....
leg die beretta auf depot
kauf die einen HA
dann solltest du ZWEI halbautomaten altbesitz-slots haben die dir auch erhalten bleiben
stell den antrag auf ausnahmegenehmigung am 15.12.2019
wennst dann deine neue WBK mit den altbesitz-eintraegen hast (irgendwann im april .... weil fuer die antraege bei den waffenbehoerden am 15.12. gebens jetzt schon die wartenummern aus) holst dir deine depot beretta zurueck und hast fuer alle zukunft zwei altbesitz plaetze HA kat A auf deiner WBK)
Das ist der Plan. Was mich halt wurmt, ist die Tatsache, dass ich dann keinen Altbestandsplatz für FFW habe und eine brauchbare Rechtfertigung für eine Kat A FFW wahrscheinlich kaum durchzubringen ist.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 20:45
von gearrillero
Aber jetzt mal Annahme ich sammel Magazine und hab keine Waffen....jetzt bekomm ich die WBK kauf mir ein AR...hab AR-Magazine
=> muss ich sie Kat A melden
Pistole...detto...oder???

Sprich jeder der Magazine hat und dann ein FFW wafür die Kapazität überschritten wird = Kat A

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 21:11
von RcL
gearrillero hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 20:45
Aber jetzt mal Annahme ich sammel Magazine und hab keine Waffen....jetzt bekomm ich die WBK kauf mir ein AR...hab AR-Magazine
=> muss ich sie Kat A melden
Pistole...detto...oder???

Sprich jeder der Magazine hat und dann ein FFW wafür die Kapazität überschritten wird = Kat A
Die Waffe wird keine Kat A, nein.... Die bleibt Kat B.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 01:34
von Emil
Konnte jemand in der Zwischenzeit Informationen zur neuen 60 cm Regelung bekommen, konkret wie die Worte "ohne Funktionseinbuße" zu verstehen sind?
11.von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Fällt ein 10" AR 15 Gewehr mit Klappschaft Adapter alà Law Tactical LLC, welches zusammengeklappt unter 60cm wäre, unter diese Bestimmung?
Die AR 15 Gewehre haben ja bauartbedingt eine Funktionseinbuße in zusammengeklappten Zustand - sie können, und das auch nur wenn sie vorher durchgeladen worden sind, zusammengeklappt nur mehr einen einzelnen Schuss abgeben, das Selbstladegewehr wird also praktisch zum Repetierer weil die Buffer Tube ja im Schaft und damit weggeklappt ist. Der halbautomatische Ladevorgang funktioniert also sicher nicht (was eine "Funktionseinbuße" nach meiner Ansicht darstellt), das Gewehr ist in diesem Zustand aber auch nicht völlig "funktionslos".
Ein Fall für die neue Ziffer 11 oder doch nicht... :?:

:think:

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 08:21
von hape
Ich denke ein AR mit Klappschaft fällt genau unter Z11. Der Gesetzgeber zielt genau darauf ab, dass versteckte Tragen zu erschweren. Z11 wurde für solche Vorrichtungen konzipiert und auch wenn es nur ein Schuss ist, ist es funktionstüchtig. Sportlich ist das schnelle Zusammenklappen auch schwer rechtfertigbar.