leg die beretta auf depotRcL hat geschrieben: ↑Di 12. Nov 2019, 10:05Das stell ich mir schwierig vor, wie willst du 20+ Mags für eine FFW rechtfertigen? Auch die 10+ für HAs dürften nicht soo einfach sein, oder?TheCursedBaron hat geschrieben: ↑Mo 11. Nov 2019, 08:495) Eh schon bekannt: Mann kann auch nach der Übergangsfrist eine Waffe mit großen Magazinen (kein Altbestand) als Kat. A mit Magazinen anmelden, sofern man einen triftigen Grund hat.
Aktuell hader ich wirklich mit der Regelung, hab ein AR-15 und eine Beretta und genau 2 Plätze (daran kann ich so schnell auch nix ändern, ein Unfall hat mich für die benötigten Listen außer Gefecht gesetzt).. Tausch ich die Beretta innerhalb eines Monats mit einer Glock samt großen Mags? Nehm ich lieber den .308 HA stattdessen? Einfach warten und das Zeug später kaufen, mit der Gefahr dass ich weder einen HA mit großem Mag, noch die Glock mit großem Mag ausreichend rechtfertigen kann, evtl. noch dazu mit einer möglichen zeitlichen Beschränkung der Kat A Ausnahme?
Zum Speiben....
kauf die einen HA
dann solltest du ZWEI halbautomaten altbesitz-slots haben die dir auch erhalten bleiben
stell den antrag auf ausnahmegenehmigung am 15.12.2019
wennst dann deine neue WBK mit den altbesitz-eintraegen hast (irgendwann im april .... weil fuer die antraege bei den waffenbehoerden am 15.12. gebens jetzt schon die wartenummern aus) holst dir deine depot beretta zurueck und hast fuer alle zukunft zwei altbesitz plaetze HA kat A auf deiner WBK)