ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
HowlingWolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 571
Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
Wohnort: Bucklige Welt

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von HowlingWolf » Di 19. Nov 2019, 10:24

Davomon1979 hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 09:47

Angenommen du hast derzeit:
  • Glock 17 mit 33 Schuss Magazin
  • Steyr AUG mit 30 Schuss Magazin
  • 30 Schuss AR15 Magazin
Dann darfst du sobald du nach der Altbestandsmeldung die neue WBK hast (sofern nicht weitere Einschränkungen auf der WBK vermerkt sind):
  • High Cap Magazine für die Glock 17, und
  • High Cap Magazine für das Steyr AUG kaufen


AR15 high cap Magazine darfst nicht kaufen. AR10 High Cap genausowenig.

Wenn jemand anders sieht bitte kommentieren.
Nachdem für Z7 und Z8 keine gesonderte Magazin-Erlaubnis nötig ist
WaffG §17 Abs. 3 (Auszug) hat geschrieben:Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.
und die Waffe erst durch das Anstecken des Magazins von Kat B nach Kat A wandert
WaffG §17 Abs. 1 Z7 und Z8 (Auszug) hat geschrieben:mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als x Patronen aufnehmen kann
sollte man eigentlich zumindest für zum jeweiligen Zeitpunkt besessene Kat B große Magazine kaufen können. Praktisch gesehen kann/darf ein Händler meines Wissens nach im ZWR nicht in deine Bestand schauen und wüsste daher weder, ob du eine passende Waffe besitzt, noch ob die betreffende Waffe als Kat A gemeldet ist...

Abgesehen davon: Sollten explizite Meldungen für Kat A (die dem Gesetzestext widersprechen würden) angedacht sein, wird es verwaltungstechnisch schnell mal ein Super-GAU (Meldungen von A nach B und umgekehrt im Sekundentakt...).
Zuletzt geändert von HowlingWolf am Di 19. Nov 2019, 10:33, insgesamt 2-mal geändert.

Benutzeravatar
HowlingWolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 571
Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
Wohnort: Bucklige Welt

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von HowlingWolf » Di 19. Nov 2019, 10:30

Nordi hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 10:19
Moment mal...was is jetzt hier los? Ich dachte ich kann nach dem 14.12 nur noch dann "große Magazine" kaufen wenn ich die passende Waffe dazu habe UND "Edelsportschütze" bin. Und jetzt auf einmal ist es quasi doch nicht so "schlimm" und ich kann die weiterhin kaufen?

WTF? 0o
Wenn du die Waffe UND zumindest ein großes Magazin vor dem 14.12. hast, hast du einen Z7 oder Z8 Altbestands-Platz und kannst für diese Waffe jederzeit Magazine nachkaufen.

Hast du das nicht (nur Waffe oder nur Magazin), führt der Weg nur noch über den "Edelsportschützen".

Benutzeravatar
PrometheusV
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 345
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:09
Wohnort: Do you feel lucky, punk?

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von PrometheusV » Di 19. Nov 2019, 10:30

Reverend45 hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 10:08
Das war doch der ganze Sinn von der aktion? Ich kapiers nicht, absolut nicht.
Es geht darum das am 14.12.2021 jeder der frisch eine WBK beantragt sich kein 30 Schuss magazin mehr kaufen kaufen ,ausser er ist Edel Sportschütze und bekommt Ausnahmegenehmigung.
Wir die alle vor dem 14.12.2019 30 Schuss Magazine besitzen bekommen wegen Altbestand entweder eine Magazin WBK oder wenn Du ein Ha besitzt mit Magazine über 10 Schuss eine Ausnahmegehemigung bzuw wird das Kat A auf der WBK reichen um Magazine kaufen zu können.
So stell ich mir das ganze vor, korrigiert mich wenn ich mich irre.
Aber ja es ist schon lustig wenn sich manche jetzt die eh schon AR15 ,Steyr Aug usw. besitzen das auch noch melden unter Altbestandsich mit unzähligen Magazinen eindecken.
Clever wäre es Magazine zu kaufen von HA's die mann noch nicht besitzt :D

Benutzeravatar
cal22
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1400
Registriert: Fr 11. Nov 2016, 13:51

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von cal22 » Di 19. Nov 2019, 10:33

HowlingWolf hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 10:30
Nordi hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 10:19
Moment mal...was is jetzt hier los? Ich dachte ich kann nach dem 14.12 nur noch dann "große Magazine" kaufen wenn ich die passende Waffe dazu habe UND "Edelsportschütze" bin. Und jetzt auf einmal ist es quasi doch nicht so "schlimm" und ich kann die weiterhin kaufen?

WTF? 0o
Wenn du die Waffe UND zumindest ein großes Magazin vor dem 14.12. hast, hast du einen Z7 oder Z8 Altbestands-Platz und kannst für diese Waffe jederzeit Magazine nachkaufen.

Hast du das nicht (nur Waffe oder nur Magazin), führt der Weg nur noch über den "Edelsportschützen".
Bei Kat. C Waffen die diese Magazine nutzen wird das gewertet als ob man nur die Magazine ohne Waffe hat?

Benutzeravatar
Nordi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1146
Registriert: Mo 21. Nov 2016, 13:05

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von Nordi » Di 19. Nov 2019, 10:35

HowlingWolf hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 10:30
Nordi hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 10:19
Moment mal...was is jetzt hier los? Ich dachte ich kann nach dem 14.12 nur noch dann "große Magazine" kaufen wenn ich die passende Waffe dazu habe UND "Edelsportschütze" bin. Und jetzt auf einmal ist es quasi doch nicht so "schlimm" und ich kann die weiterhin kaufen?

WTF? 0o
Wenn du die Waffe UND zumindest ein großes Magazin vor dem 14.12. hast, hast du einen Z7 oder Z8 Altbestands-Platz und kannst für diese Waffe jederzeit Magazine nachkaufen.

Hast du das nicht (nur Waffe oder nur Magazin), führt der Weg nur noch über den "Edelsportschützen".
Oh..............danke.....hmm....ich geh jetzt mal mich in die Ecke stellen und ärgern das ich XXX € für Magazine ausgegeben hab....

Byebye Austria

Davomon1979
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 409
Registriert: Fr 15. Nov 2019, 18:59

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von Davomon1979 » Di 19. Nov 2019, 10:36

Baxter hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 10:01
Reverend45 hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 09:51
Davomon1979 hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 09:47
Angenommen du hast derzeit:
  • Glock 17 mit 33 Schuss Magazin
  • Steyr AUG mit 30 Schuss Magazin
  • 30 Schuss AR15 Magazin
Dann darfst du sobald du nach der Altbestandsmeldung die neue WBK hast (sofern nicht weitere Einschränkungen auf der WBK vermerkt sind):
  • High Cap Magazine für die Glock 17, und
  • High Cap Magazine für das Steyr AUG kaufen


AR15 high cap Magazine darfst nicht kaufen. AR10 High Cap genausowenig.

Wenn jemand anders sieht bitte kommentieren.
Häh? Das macht doch absolut keinen Sinn? Wieso sollte man AUG Magazine kaufen dürfen aber AR Magazine nicht? Sind doch beide 30 Schuss, scheiß egal für welches System?

Auch wenn ich die Waffe dazu hab kann ich keine mehr dazu kaufen, darum ja auch Altbestand...oder überseh ich hier was?

Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.

= Du hast eine Bewilligung für deine Schusswaffe nach §17 Abs 1 Z7/8/11-> du brauchst keine weitere Bewilligung für den Erwerb von Magazinen.

Wie kommst du zu so einer Bewilligung? Nun zb durch die Meldung von Altbestand:

(13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. XX/2018 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11
rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig,
wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab
Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 melden.
Für verbotene
Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine
Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde
entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen
Waffenpass für solche Waffen auszustellen.
Die bestehende Waffenbesitzkarte
oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der
Behörde entsprechend einzuschränken.
Eben nur heißt es dazu in den Erläuternden Bemerkungen:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722366.pdf

Zu § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 5:

...
Aus Praktikabilitätsgründen soll Inhabern einer Bewilligung für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 oder
11 die Möglichkeit eröffnet werden, für ihre konkret besessenen Schusswaffen weitere Magazine, die
mehr als 10 oder 20 Patronen aufnehmen können (Z 9 und 10), ohne gesonderte Bewilligung zu
erwerben. Diesfalls ist keine Meldung an die Behörde erforderlich.


Insofern wenn du keine Katagorie A AR15 hast, darfst auch keine 30 Schuss AR15 Magazine kaufen.

Baxter
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 379
Registriert: Mo 1. Feb 2016, 16:44
Wohnort: Wien

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von Baxter » Di 19. Nov 2019, 10:45

Davomon1979 hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 10:36
Baxter hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 10:01
Reverend45 hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 09:51


Häh? Das macht doch absolut keinen Sinn? Wieso sollte man AUG Magazine kaufen dürfen aber AR Magazine nicht? Sind doch beide 30 Schuss, scheiß egal für welches System?

Auch wenn ich die Waffe dazu hab kann ich keine mehr dazu kaufen, darum ja auch Altbestand...oder überseh ich hier was?

Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.

= Du hast eine Bewilligung für deine Schusswaffe nach §17 Abs 1 Z7/8/11-> du brauchst keine weitere Bewilligung für den Erwerb von Magazinen.

Wie kommst du zu so einer Bewilligung? Nun zb durch die Meldung von Altbestand:

(13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. XX/2018 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11
rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig,
wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab
Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 melden.
Für verbotene
Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine
Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde
entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen
Waffenpass für solche Waffen auszustellen.
Die bestehende Waffenbesitzkarte
oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der
Behörde entsprechend einzuschränken.
Eben nur heißt es dazu in den Erläuternden Bemerkungen:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722366.pdf

Zu § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 5:

...
Aus Praktikabilitätsgründen soll Inhabern einer Bewilligung für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 oder
11 die Möglichkeit eröffnet werden, für ihre konkret besessenen Schusswaffen weitere Magazine, die
mehr als 10 oder 20 Patronen aufnehmen können (Z 9 und 10), ohne gesonderte Bewilligung zu
erwerben. Diesfalls ist keine Meldung an die Behörde erforderlich.


Insofern wenn du keine Katagorie A AR15 hast, darfst auch keine 30 Schuss AR15 Magazine kaufen.
Richtig, habe ich auch nicht behauptet :D
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36569
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von gewo » Di 19. Nov 2019, 10:45

ohne mir jetzt die Gesetze nochmal durchgelesen zu haben ...
und ohne etwas zu WISSEN

eine version waere dass man - um sich auf der sicheren Seite zu befinden im Bezug auf die altbesitzregelung -
zu mindestens jeweils eines von allen Magazintypen besitzen muss die in Zukunft fuer eine noch zu kaufende waffe in frage kommen könnten
wennst die magazine auf einem altbesitzeintrag der WBK hast dann darfst sie spaeter jederzeit am schießstand benützen
unklar ist mir wie das seitens der behoerde aufgezeichnet wird
denn auf die WBK selber bringst das ned drauf
evt gibts ja einen bescheid dazu wo drinnen steht welche magazine das sind

die andere Version waere dass die Magazinmodelle (also die Zuordnung in welche Langwaffen die passen) überhaupt nicht angegeben werden muss.
in so einem fall waere es möglicherweise ausreichend bekannt zu geben, dass man
eine ausnahme betreffend altbesitz von "Zubehör § 17/1/9 +20 Magazine" sowie
eine ausnahme betreffend altbesitz von "Zubehör § 17/1/10 +10 Magazine"
beantragen will
so eine altbesitzeintragung wuerde ausreichen um spaeter jederzeit im Handel die passenden HiCaps zu einer neu angeschafften waffe nachkaufen zu dürfen
Verwendung dann halt nur am behoerdlich genehmigten Schießstand, logisch .... denn die waffe war am 14.12.2019 ja noch nicht im Besitz

alternativ dazu: "supersportschuetzen" Bestätigung holen
damit ist alles Erwerb- und besitzbar
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Weissi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1639
Registriert: Fr 18. Feb 2011, 09:58
Wohnort: Südsteiermark

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von Weissi » Di 19. Nov 2019, 10:53

Hypothetisch:

Angenommen ich habe aber keine WBK, aber
  • div. 30-Schuß-Magazine in .223Rem passend für eine Waffe der Kat C ...
  • div. 20-Schuß-Magazine in .308Win passend für eine Waffe der Kat C...
  • div. 33-Schuß-Glock-Magazine, aber keine Waffe dafür ...
  • div. 30-Schuß-AUG-Magazine, aber keine Waffe dafür...
Was dann?

Und woher soll/muss/will/darf die BH wissen, daß genannte Magazine auch wirklich bei genannten Kat C-Waffen passen?

Grüße,

Weissi

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36569
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von gewo » Di 19. Nov 2019, 10:56

Nordi hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 10:19
Moment mal...was is jetzt hier los? Ich dachte ich kann nach dem 14.12 nur noch dann "große Magazine" kaufen wenn ich die passende Waffe dazu habe UND "Edelsportschütze" bin.
wir VERMUTEN hier einige dinge
das sind KEINE Fakten

aber nochmal zusammengefasst:

wer die HiCap waffe am 14.12.2019 im ZWR stehen hat und mindestens (je) EIN HiCap als ausnahme gem. §17/1/9 bzw 17/1/10 in die WBK eingetragen hat der hat ausgesorgt sobald er den altbesitz kat A Eintrag (gem. §17/1/7 oder §17/1/8) fuer diese waffe hat denn
- mit dem altbesitz Eintrag der waffe (/7 bzw /8) kannst jederzeit beliebig HiCaps fuer DIESE WAFFE nachkaufen und
- mit dem altbesitz Eintrag fuer HiCap (/9 bzw /10) magazine kannst jederzeit HiCaps nachkaufen (die frage bleibt nur ob das auf Magazin oder Waffenmodelle eingeschränkt wird oder nicht)

vermutlich wird das ganze aber überbewertet
wer sich um €€€€,- einen halbautmaten holt wird auch die 50,- Mitgliedsbeitrag fuer einen verein aufbringen koennen der ihm die supersportschuetzeneigenschaft bestätigt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Nordi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1146
Registriert: Mo 21. Nov 2016, 13:05

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von Nordi » Di 19. Nov 2019, 11:00

Danke dir Gewo :) Mal sehen was am Ende wirklich passiert bzw wie es läuft. Danke nochmals für deine Zeit und Nerven die du hier für uns alle opferst.

Byebye Austria

Benutzeravatar
HowlingWolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 571
Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
Wohnort: Bucklige Welt

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von HowlingWolf » Di 19. Nov 2019, 11:01

Davomon1979 hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 10:36
Eben nur heißt es dazu in den Erläuternden Bemerkungen:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722366.pdf

Zu § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 5:

...
Aus Praktikabilitätsgründen soll Inhabern einer Bewilligung für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 oder
11 die Möglichkeit eröffnet werden, für ihre konkret besessenen Schusswaffen weitere Magazine, die
mehr als 10 oder 20 Patronen aufnehmen können (Z 9 und 10), ohne gesonderte Bewilligung zu
erwerben. Diesfalls ist keine Meldung an die Behörde erforderlich.


Insofern wenn du keine Katagorie A AR15 hast, darfst auch keine 30 Schuss AR15 Magazine kaufen.
Schon. Nur wird eine AR15 dem Gesetzestext nach erst durch das Anstecken des Magazins zur Kat A. Wenn du also einen Z8-Platz hast, solltest du eigentlich jede deiner HA-LW zur Kat A machen dürfen, aber eben immer nur eine gleichzeitig (außer auf behördlich genehmigten Schießständen). Für deine konkret besessenen Schusswaffen (da steht keine weitere Einschränkung!) solltest du dann also "große" Magazine kaufen dürfen.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36569
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von gewo » Di 19. Nov 2019, 11:04

Weissi hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 10:53
Hypothetisch:

Angenommen ich habe aber keine WBK, aber
  • div. 30-Schuß-Magazine in .223Rem passend für eine Waffe der Kat C ...
  • div. 20-Schuß-Magazine in .308Win passend für eine Waffe der Kat C...
  • div. 33-Schuß-Glock-Magazine, aber keine Waffe dafür ...
  • div. 30-Schuß-AUG-Magazine, aber keine Waffe dafür...
Was dann?
Und woher soll/muss/will/darf die BH wissen, daß genannte Magazine auch wirklich bei genannten Kat C-Waffen passen?

Grüße,
Weissi
ich vermute/ befürchte es wird regional unterschiedlich gehandhabt ... wie so oft

wenn die einen altbesitzeintrag fuer magazine (/9 fuer +20 Magazin FFW bzw /10 fuer +10Magazin LW) haben willst musst du das beantragen

was unklar ist ist eben was du im Antrag angeben muss
dass wird dir die behoerde sagen (und moeglicherweise werden hier unterschiedliche angabenumfaenge gefordert werden)

im Prinzip müsste es reichen wenn ich meiner behoerde am 15.12.2019 einen Antrag schicken.

Sinngemäß
" Ich beantrage aufgrund von vorhandenem Altbesitz (Besitzstand vor 14.12.2019) eine Ausnahmegenehmigung
- gem. WaffG § 17/1/9 fuer meine vorhandenen "+20 Magazine", sowie
- gem. WaffG § 17/1/10 fuer meine vorhandenen "+10 Magazine".
Mit freundlichen Grüssen"

oder aber man muss auflisten was man hat und fuer welche waffe ect ...
dann spannend
wo Schreibens des hin

und woher weiss ich als haendler was ich verkaufen darf und was nicht ...?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5756
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von yoda » Di 19. Nov 2019, 11:07

Man muss sich mal den Aufwand vorstellen den die Behörde damit hätte festzustellen welche Magazine Kat. A sind und wo diese Magazine überall passen, abgesehen davon dass sich das ständig ändert weil es ziemlich modern ist Waffen für gängige Magazine auf den Markt zu werfen.

Wenn die nur einigermaßen klug sind stellens jedem der auch nur 1 Stk. Kat. A Magazin hat, eine generelle Ausnahmegenehmigung für Kat. A Magazine aus, weil alles andere realistisch betrachtet nicht administrierbar ist. Für die Behörde nämlich genau so wenig wie für die Händler.

Aus dem Grund könnte es auch wirklich Sinn machen denen gleich am 14ten genaue Listen mit den diversen Bezeichnungen und Fotos zu schicken, damit die gleich am Anfang mal einen Eindruck davon bekommen was Ihnen bevorsteht wenn sie das restriktiv handhaben. Abgesehen davon dass es ein guter Eigentumsnachweis ist, falls dann wirklich Belege verlangt werden um zu beweisen dass es sich um Altbestand handelt.
Zuletzt geändert von yoda am Di 19. Nov 2019, 11:08, insgesamt 1-mal geändert.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36569
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von gewo » Di 19. Nov 2019, 11:07

HowlingWolf hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 11:01
...Nur wird eine AR15 dem Gesetzestext nach erst durch das Anstecken des Magazins zur Kat A. Wenn du also einen Z8-Platz hast, solltest du eigentlich jede deiner HA-LW zur Kat A machen dürfen, aber eben immer nur eine gleichzeitig ....
also da habe ich Zweifel
dass du zwischen besessenen HAs switches kannst mit nur einem kat A platz
sehr grosse Zweifel

das wird ned gehen

du kannst besessene umschreiben wenn du sie am 14.12. im ZWR stehen hast
alle spaeter gekauften nur am Schießstand
Zuletzt geändert von gewo am Di 19. Nov 2019, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten