Maddin hat geschrieben:John Connor hat geschrieben:brausi hat geschrieben:Ja. Es gibt keine Stückzahlbegrenzung auf Magazine.
Wo liest Du das heraus. Du darfst die alten HighCap Magazine behalten, aber nicht neue kaufen
"Nach fristgerechter Meldung soll ihm auf Antrag eine Berechtigung zum Erwerb, Besitz oder Führen
dieser gemeldeten Waffe, dieses gemeldeten wesentlichen Bestandteils oder
dieses gemeldeten Magazins
ausgestellt werden (...) Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Besitz von vor Inkrafttreten
des Bundesgesetzes rechtmäßig erworbenen Schusswaffen, wesentlichen Bestandteilen oder Magazinen
jedenfalls erlaubt." Erläuternde Bemerkung zu § 58 Abs. 12 bis 22
Edit: Woolf war schneller
Hängts mich jetzt aus oder widersprichst du dir da nicht ? Steht ja eh „Erwerb“ dieses Magazins.
Also kannst weiterhin diese Magazine Erwerben.
Im Gesetzesentwurf steht halt nur was von Ausnahme vom Verbot zum Besitz und nichts zum Erwerb
13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. XX/2018 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11
rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig,
wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab
Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 melden. Für verbotene
Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine
Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde
entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen
Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte
oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der
Behörde entsprechend einzuschränken.