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Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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r4ptor
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Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von r4ptor » Mi 20. Aug 2014, 11:20

Hallo Leute,

hätte da eine Frage zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwahrung durch die Polizei.

Wie das Ganze im Detail abläuft, wie die Waffe zu verwahren ist etc., das ist mir alles klar. Allerdings:

Wann findet so eine Überprüfung ungefähr statt? Habe die Kat. B jetzt seit ca einem Monat gemeldet, habe noch nichts von der Polizei gehört/gesehen.

Kann man eventuell auch auf der LPDst anrufen und sich gleich vorweg einen Termin ausmachen um den bürokratischen Overhead etwas zu reduzieren?

Und weiters: Die Waffe ist derzeit sicher auf meinem Hauptwohnsitz verwahrt, wandert aber Ende September mit mir in den Nebenwohnsitz. Das wird dementsprechend gemeldet meinerseits. Wird dann am Nebenwohnsitz ebenfalls eine Verwahrungsüberprüfung durchgeführt? Wäre ja irgendwie logisch, aber da sich Logik und Waffengesetz nicht mögen dachte ich, ich frage mal nach :D

Danke sehr schon mal.

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r4ptor
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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von r4ptor » Mi 20. Aug 2014, 12:19

Ah verstehe. Dann war das ein Missverständnis meinerseits. Dachte die Überprüfung findet direkt nach der WBK und dann alle fünf Jahre statt.

Alles klar, danke sehr :)

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Fancy Joe
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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von Fancy Joe » Mi 20. Aug 2014, 12:23

r4ptor hat geschrieben:Dachte die Überprüfung findet direkt nach der WBK und dann alle fünf Jahre statt.

Dachte ich aber eigentlich auch! Ist die erste Überprüfung wirklich erst fünf Jahre nach WBK-Ausstellung? Kommt mir komisch vor.

Grüße
FJ

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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von BlackAce » Mi 20. Aug 2014, 12:27

Normalerweise ist das so.
Außer man will erweitern, hat mehr als 20 Schusswaffen gemeldet, mehr als 5000 Schuss usw.
Gruß

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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von Kehnra » Mi 20. Aug 2014, 12:28

Hatte das bisher immer so verstanden, dass man sobald die WBK beantragt wurde einen Anruf bekommt für den ersten Termin um die Verwahrung zu überprüfen..?

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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von Dextera » Mi 20. Aug 2014, 12:32

Ist von Bezirk zu Bezirk verschieden ... aber bei den meisten ist es wohl so dass die erste Überprüfung eine Zeit auf sich warten lässt. Bei mir sind sie auch erst bei Antrag auf Erweiterung vorbeigekommen - und selbst da war der ganze Zauber binnen 3 Minuten wieder vorbei.
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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von rupi » Mi 20. Aug 2014, 12:59

jede BH handhabt das unterschiedlich
bei manchen Leute kommt die Kontrolle erst nach 5 Jahren
so ist das auch eigentlich vorgesehen

manche anderen bekommen Besuch während der WBK Erstausstellung
manche direkt nach WBK Erhalt

und wie schon oben geposted kommt die Überprüfung auch gern bei Erweiterungen
bei Anderen is die Erweiterung aber wieder wurscht und der 5 Jahres Rhythmus lauft weiter

ebenfalls is die 20er Waffenmeldung und/oder die 5000 Schuss Meldung oft ein Grund für einen Besuch
member the old PD design ? oh I member

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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von r4ptor » Mi 20. Aug 2014, 13:16

Gut zu wissen, danke für die Infos.

Hätte mich ja auch fast gewundert, dass es in Österreich dazu irgendwie eine klare einheitliche Regelung gibt :mrgreen:

Dass die Waffe nicht beim Nebenwohnsitz gemeldet werden muss(sichere Verwahrung natürlich vorausgesetzt) wunder mich ebenfalls etwas, aber gut, mir solls recht sein :)

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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von Kehnra » Mi 20. Aug 2014, 13:47

Meldet man den überhaupt den Standort der Waffe irgendwo? Klar, sie wissen wo ich wohne, aber wo ich die Waffe aufbewahre ist so wie ich es verstanden habe egal, bei einer Überprüfung muss ich den Standort dann halt bekannt geben..

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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von Kapselpracker » Mi 20. Aug 2014, 14:52

r4ptor hat geschrieben:...
Hätte mich ja auch fast gewundert, dass es in Österreich dazu irgendwie eine klare einheitliche Regelung gibt :mrgreen:
..

Eigentlich gibt es sie schon:
§ 25. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer
Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten
Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.

(2) Die Behörde hat außerdem die Verlässlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen
Urkunde zu überprüfen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Berechtigte nicht mehr
verlässlich ist. Sofern sich diese Anhaltspunkte auf einen der in § 8 Abs. 2 genannten Gründe
oder darauf beziehen, dass der Betroffene dazu neigen könnte, insbesondere unter
psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden,
ist die Behörde zu einem entsprechenden Vorgehen gemäß § 8 Abs. 7 ermächtigt.

1. Änderung gegenüber dem WaffG 1986
Deutlicher als bisher wurde hervorgehoben, dass die Behörde jederzeit die
Verlässlichkeit zu überprüfen hat, wenn Hinweise gegeben sind, die das Vorliegen
insbesondere der in § 8 Abs. 1 Z 1 bis 3 genannten Voraussetzungen in Frage stellen
oder die in § 8 Abs. 2 umschriebene Umstände wahrscheinlich erscheinen lassen.
Wenn vorher kein besonderer anderer Anlass für eine Überprüfung gem. Abs.2
gegeben ist, hat die Behörde eine Überprüfung gemäß Abs. 1 einzuleiten, sobald fünf
Jahre seit der letzten Prüfung vergangen sind.


mfg Andi
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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von Gasser M1870 » Mi 20. Aug 2014, 15:53

Wie siehts mit verwahrung von b c und d waffen in einem haus aus in dem man nicht gemeldet ist... Zb bei den eltern (fals die kinder beim spielen doch mal den zweitschlüssel vom tresor finden und "zu welchem schloss passt der schlüssel" spielen... (gleihe strasse 8 häuser weiter)

Mfg

dodl
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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von dodl » Mi 20. Aug 2014, 20:02

N' abend,

Ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass Gassers Frage mit Ja zu beantworten waere, haenge mich aber sicherheitshalber mit der gleichen Frage dran. Nur dass Muttern ueber der Donau, etwas weiter weg wohnt.

Sollte doch Ok sein, wenn ich die Waffe vor ihrem Zugriff schuetze?

Weil jetzt garantiert der Einwand kommt, dass man seine Waffe gefaelligst zu Hause lagern soll - ich geh manchmal schlafwandeln und bahne mir da meinen Weg durch doppelt versperrte Tueren um durch das Stiegenhaus zu schleichen. Meines Erachtens nicht die besten Vorraussetzungen fuer eine Waffe im Schlafzimmerkastl.

cu
martin

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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von BlackAce » Do 21. Aug 2014, 10:24

Gasser M1870 hat geschrieben:Wie siehts mit verwahrung von b c und d waffen in einem haus aus in dem man nicht gemeldet ist... Zb bei den eltern (fals die kinder beim spielen doch mal den zweitschlüssel vom tresor finden und "zu welchem schloss passt der schlüssel" spielen... (gleihe strasse 8 häuser weiter)

Mfg


verwahrung wo anders als zu Hause ist möglich. Allerdings muss man dann ungehindert zugang dazu haben, dürfte normalerweise bei den Eltern kein Problem sein.

Zweitschlüssel dort zu lassen geht aber nicht, niemand dort darf zugang zu den Waffen haben, es sei denn er hat eine WBK/WP mit ausreichend freien Plätzen. Und schon gar nicht nen Schlüssel so lagern, dass ihn Kinder finden könnten. Entweder den Schlüssel bei sich haben oder den Schlüssel versperren.

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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von IT Guy » Do 21. Aug 2014, 10:37

BlackAce hat geschrieben:... Allerdings muss man dann ungehindert zugang dazu haben...

Wo hastn den Blödsinn her? Wennst Deine Waffen in einem Bankschließfach hast, hast auch nicht "ungehinderten Zugang".

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