hätte da eine Frage zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwahrung durch die Polizei.
Wie das Ganze im Detail abläuft, wie die Waffe zu verwahren ist etc., das ist mir alles klar. Allerdings:
Wann findet so eine Überprüfung ungefähr statt? Habe die Kat. B jetzt seit ca einem Monat gemeldet, habe noch nichts von der Polizei gehört/gesehen.
Kann man eventuell auch auf der LPDst anrufen und sich gleich vorweg einen Termin ausmachen um den bürokratischen Overhead etwas zu reduzieren?
Und weiters: Die Waffe ist derzeit sicher auf meinem Hauptwohnsitz verwahrt, wandert aber Ende September mit mir in den Nebenwohnsitz. Das wird dementsprechend gemeldet meinerseits. Wird dann am Nebenwohnsitz ebenfalls eine Verwahrungsüberprüfung durchgeführt? Wäre ja irgendwie logisch, aber da sich Logik und Waffengesetz nicht mögen dachte ich, ich frage mal nach
![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
Danke sehr schon mal.