
http://waffg.info/nachrichten/4648-kuri ... en_geplant
Maddin hat geschrieben:Wozu ist nach der jetzigen Gesetzeslage eigentlich ein neuer Gesetztesentwurf nötig ? Den Polizisten wird eigentlich durch eine Ermessensentscheidung der WP verwehrt, warum also nicht einfach diese Bestimmungen des Ermessens vergessen ?
gewo hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Wozu ist nach der jetzigen Gesetzeslage eigentlich ein neuer Gesetztesentwurf nötig ? Den Polizisten wird eigentlich durch eine Ermessensentscheidung der WP verwehrt, warum also nicht einfach diese Bestimmungen des Ermessens vergessen ?
weil das vfgh urteil dieses ermessen ausgeschalten hat
Floody hat geschrieben:Sehr gut. Nächster Schritt das ordinäre Volk.
Schuttwegraeumer hat geschrieben:Floody hat geschrieben:Sehr gut. Nächster Schritt das ordinäre Volk.
Also wenn DIESE Regierung das beschließt friert die Hölle zu.
no0ne hat geschrieben:Ist es denn rechtl. ein Unterschied bei der "In Dienstsetzung" ob ein Polizist außer Dienst seine Dienstwaffe oder seine Privatwaffe trägt?
Im Sinne der nicht zu unterlassenden Hilfeleistung sollte es wohl die Regel sein, dass er sich in Dienst setzt, da er dadurch andere Maßnahmen setzen kann als eine Zivilperson.
MUSS oder KANN er sich nun in Dienst setzen, wenn er von einer Straf- oder Gewalttat Kenntnis erlangt?