
http://waffg.info/nachrichten/4648-kuri ... en_geplant" onclick="window.open(this.href);return false;
weil das vfgh urteil dieses ermessen ausgeschalten hatMaddin hat geschrieben:Wozu ist nach der jetzigen Gesetzeslage eigentlich ein neuer Gesetztesentwurf nötig ? Den Polizisten wird eigentlich durch eine Ermessensentscheidung der WP verwehrt, warum also nicht einfach diese Bestimmungen des Ermessens vergessen ?
Das hab ich gehört, aber wozu der Anlass bei Polizisten ? Ging es dort nicht um die Jagd ?gewo hat geschrieben:weil das vfgh urteil dieses ermessen ausgeschalten hatMaddin hat geschrieben:Wozu ist nach der jetzigen Gesetzeslage eigentlich ein neuer Gesetztesentwurf nötig ? Den Polizisten wird eigentlich durch eine Ermessensentscheidung der WP verwehrt, warum also nicht einfach diese Bestimmungen des Ermessens vergessen ?
Also wenn DIESE Regierung das beschließt friert die Hölle zu.Floody hat geschrieben:Sehr gut. Nächster Schritt das ordinäre Volk.
Jep! Klingt zu gut um wahr zu sein und paßt absolut nicht zu unseren derzeitigen "volksvertretern".Schuttwegraeumer hat geschrieben:Also wenn DIESE Regierung das beschließt friert die Hölle zu.Floody hat geschrieben:Sehr gut. Nächster Schritt das ordinäre Volk.
er DARF sich nur dann in dienst stellen wenn es um ein delikt mit einer gewissen mindest strafandrohung geht, ich glaube sechs monateno0ne hat geschrieben:Ist es denn rechtl. ein Unterschied bei der "In Dienstsetzung" ob ein Polizist außer Dienst seine Dienstwaffe oder seine Privatwaffe trägt?
Im Sinne der nicht zu unterlassenden Hilfeleistung sollte es wohl die Regel sein, dass er sich in Dienst setzt, da er dadurch andere Maßnahmen setzen kann als eine Zivilperson.
MUSS oder KANN er sich nun in Dienst setzen, wenn er von einer Straf- oder Gewalttat Kenntnis erlangt?