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Verwahrung fremder Kat C

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bernd2
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Verwahrung fremder Kat C

Beitrag von Bernd2 » Do 12. Mai 2016, 14:01

Ein Freund von mir möchte sich eine Kat C Waffe zulegen diese allerding aus Platzgründen und seiner Frau nicht zu Hause verwahren. Ich hätte den Platz und einen Waffenschrank. Daher würde es sich anbieten das ich seine Waffe in meinem Waffenschrank lagere. Ist dies rechtlich so einwandfrei möglich oder gibt es da versteckte Fallen?
Zugriff auf den Schrank hätte nur ich da ich darin auch eine B Waffe habe.
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Re: Verwahrung fremder Kat C

Beitrag von Maddin » Do 12. Mai 2016, 14:08

Bernd2 hat geschrieben:Ein Freund von mir möchte sich eine Kat C Waffe zulegen diese allerding aus Platzgründen und seiner Frau nicht zu Hause verwahren. Ich hätte den Platz und einen Waffenschrank. Daher würde es sich anbieten das ich seine Waffe in meinem Waffenschrank lagere. Ist dies rechtlich so einwandfrei möglich oder gibt es da versteckte Fallen?
Zugriff auf den Schrank hätte nur ich da ich darin auch eine B Waffe habe.


Und wie kommt dein Freund dann an seine Waffe ? ;)

Bernd2
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Re: Verwahrung fremder Kat C

Beitrag von Bernd2 » Do 12. Mai 2016, 14:21

Ich muss halt zu Hause sein damit ich aufsperren kann. Das gilt nicht nur für den Waffenschrank sondern auch für die Haustüre :wink:
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-m-
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Re: Verwahrung fremder Kat C

Beitrag von -m- » Do 12. Mai 2016, 14:28

Sorry, wenn ich nicht auf eine Frage eingehe, aber das ist doch Käse. Meiner Erfahrung nach ist das mit dem Platz eine Ausweiche; Dein Freund muss seiner Frau erklären, dass ihm das Hobby wichtig ist. Alles andere ist ungerade und führt zu Spannungen.
:flags-texas:

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Re: Verwahrung fremder Kat C

Beitrag von Maddin » Do 12. Mai 2016, 14:41

Bernd2 hat geschrieben:Ich muss halt zu Hause sein damit ich aufsperren kann. Das gilt nicht nur für den Waffenschrank sondern auch für die Haustüre :wink:



Stell ich mir enorm kompliziert vor, aber jeder wie er möchte.

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Re: Verwahrung fremder Kat C

Beitrag von RR1000 » Do 12. Mai 2016, 15:23

Da sich hier ja wieder jeder genötigt fühlt, seine überflüssige Meinung kundzutun, ohne auf die gestellte Frage einzugehen:
Sofern kein Waffenverbot im Spiel ist, ist die geplante Vorgehensweise rechtlich unbedenklich.

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Re: Verwahrung fremder Kat C

Beitrag von Martin P » Do 12. Mai 2016, 15:30

Falls dein Freund kein waffenrechtliches Dokument besitzt, darf er auch nicht die Möglichkeit haben, mit den im selben Schrank lagernden Kat. B-Waffen zu hantieren.

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Re: Verwahrung fremder Kat C

Beitrag von as1978 » Do 12. Mai 2016, 15:37

Er hat eh gesagt,dass nur er selber Zugang zum Schrank hat.

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Re: Verwahrung fremder Kat C

Beitrag von hobbycaptain » Do 12. Mai 2016, 16:14

Martin P hat geschrieben:Falls dein Freund kein waffenrechtliches Dokument besitzt, darf er auch nicht die Möglichkeit haben, mit den im selben Schrank lagernden Kat. B-Waffen zu hantieren.


natürlich darf er damit hantieren, wenn der freund mit dem waffenrechtlichen dokument dabei ist :whistle: , und das muss er ja wohl, denn er muss ihm ja auch die haustüre und den waffenschrank aufsperren.

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Re: Verwahrung fremder Kat C

Beitrag von BigBen » Do 12. Mai 2016, 16:15

hobbycaptain hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:Falls dein Freund kein waffenrechtliches Dokument besitzt, darf er auch nicht die Möglichkeit haben, mit den im selben Schrank lagernden Kat. B-Waffen zu hantieren.


natürlich darf er damit hantieren, wenn der freund mit dem waffenrechtlichen dokument dabei ist


Warum soll er das dürfen, ist ja kein behördlich genehmigter Schiessstand.
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Re: Verwahrung fremder Kat C

Beitrag von Martin P » Do 12. Mai 2016, 16:20

hobbycaptain hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:Falls dein Freund kein waffenrechtliches Dokument besitzt, darf er auch nicht die Möglichkeit haben, mit den im selben Schrank lagernden Kat. B-Waffen zu hantieren.


natürlich darf er damit hantieren, wenn der freund mit dem waffenrechtlichen dokument dabei ist :whistle: , und das muss er ja wohl, denn er muss ihm ja auch die haustüre und den waffenschrank aufsperren.


Sorry, falsch. Liest du dir noch einmal §§ 20 Abs 1 iVm 6 Abs 1 WaffG durch, dann weißt du warum ...

Ergänzung: lies dir zusätzlich im Runderlass die Begründung dafür durch, warum man § 6 um einen zweiten Absatz ergänzt hat.

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Re: Verwahrung fremder Kat C

Beitrag von gewo » Do 12. Mai 2016, 18:14

hobbycaptain hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:Falls dein Freund kein waffenrechtliches Dokument besitzt, darf er auch nicht die Möglichkeit haben, mit den im selben Schrank lagernden Kat. B-Waffen zu hantieren.


natürlich darf er damit hantieren, wenn der freund mit dem waffenrechtlichen dokument dabei ist :whistle: , und das muss er ja wohl, denn er muss ihm ja auch die haustüre und den waffenschrank aufsperren.


du solltest mal einen waffenfuehrerscheinkurs besuchen
natuerlich darf er das nicht
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Re: Verwahrung fremder Kat C

Beitrag von Bernd2 » Do 12. Mai 2016, 18:30

Der Plan ist auch nur das ich die Waffe bei mir aufbewahre und ihm bei Bedarf aushändige um gegebenfalls gemeinsam zur Schießstätte zu fahren. Den Code für den Schrank habe nur ich
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Re: Verwahrung fremder Kat C

Beitrag von spareribs » Do 12. Mai 2016, 18:54

Eure Sorgen möchte ich haben...... :headslap:
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Re: Verwahrung fremder Kat C

Beitrag von BigBen » Do 12. Mai 2016, 18:59

es geht hier nicht um sorgen sondern darum was im gesetz steht und das keine falschinformationen aufkommen. wie dann die einzelnen personen mit dem gesetz umgehen ist dann deren problem.
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