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Verwahrung fremder Kat C
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verwahrung fremder Kat C
Ein Freund von mir möchte sich eine Kat C Waffe zulegen diese allerding aus Platzgründen und seiner Frau nicht zu Hause verwahren. Ich hätte den Platz und einen Waffenschrank. Daher würde es sich anbieten das ich seine Waffe in meinem Waffenschrank lagere. Ist dies rechtlich so einwandfrei möglich oder gibt es da versteckte Fallen?
Zugriff auf den Schrank hätte nur ich da ich darin auch eine B Waffe habe.
Zugriff auf den Schrank hätte nur ich da ich darin auch eine B Waffe habe.
.17Hmr, .22lr, .223, 7.62x39, .308, 8x57, 8x56R, 9mm, .357mag
Re: Verwahrung fremder Kat C
Bernd2 hat geschrieben:Ein Freund von mir möchte sich eine Kat C Waffe zulegen diese allerding aus Platzgründen und seiner Frau nicht zu Hause verwahren. Ich hätte den Platz und einen Waffenschrank. Daher würde es sich anbieten das ich seine Waffe in meinem Waffenschrank lagere. Ist dies rechtlich so einwandfrei möglich oder gibt es da versteckte Fallen?
Zugriff auf den Schrank hätte nur ich da ich darin auch eine B Waffe habe.
Und wie kommt dein Freund dann an seine Waffe ?
Re: Verwahrung fremder Kat C
Ich muss halt zu Hause sein damit ich aufsperren kann. Das gilt nicht nur für den Waffenschrank sondern auch für die Haustüre
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Re: Verwahrung fremder Kat C
Sorry, wenn ich nicht auf eine Frage eingehe, aber das ist doch Käse. Meiner Erfahrung nach ist das mit dem Platz eine Ausweiche; Dein Freund muss seiner Frau erklären, dass ihm das Hobby wichtig ist. Alles andere ist ungerade und führt zu Spannungen.
Re: Verwahrung fremder Kat C
Bernd2 hat geschrieben:Ich muss halt zu Hause sein damit ich aufsperren kann. Das gilt nicht nur für den Waffenschrank sondern auch für die Haustüre
Stell ich mir enorm kompliziert vor, aber jeder wie er möchte.
Re: Verwahrung fremder Kat C
Da sich hier ja wieder jeder genötigt fühlt, seine überflüssige Meinung kundzutun, ohne auf die gestellte Frage einzugehen:
Sofern kein Waffenverbot im Spiel ist, ist die geplante Vorgehensweise rechtlich unbedenklich.
Sofern kein Waffenverbot im Spiel ist, ist die geplante Vorgehensweise rechtlich unbedenklich.
Re: Verwahrung fremder Kat C
Falls dein Freund kein waffenrechtliches Dokument besitzt, darf er auch nicht die Möglichkeit haben, mit den im selben Schrank lagernden Kat. B-Waffen zu hantieren.
Re: Verwahrung fremder Kat C
Er hat eh gesagt,dass nur er selber Zugang zum Schrank hat.
-
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- Beiträge: 1639
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Re: Verwahrung fremder Kat C
Martin P hat geschrieben:Falls dein Freund kein waffenrechtliches Dokument besitzt, darf er auch nicht die Möglichkeit haben, mit den im selben Schrank lagernden Kat. B-Waffen zu hantieren.
natürlich darf er damit hantieren, wenn der freund mit dem waffenrechtlichen dokument dabei ist , und das muss er ja wohl, denn er muss ihm ja auch die haustüre und den waffenschrank aufsperren.
Re: Verwahrung fremder Kat C
hobbycaptain hat geschrieben:Martin P hat geschrieben:Falls dein Freund kein waffenrechtliches Dokument besitzt, darf er auch nicht die Möglichkeit haben, mit den im selben Schrank lagernden Kat. B-Waffen zu hantieren.
natürlich darf er damit hantieren, wenn der freund mit dem waffenrechtlichen dokument dabei ist
Warum soll er das dürfen, ist ja kein behördlich genehmigter Schiessstand.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verwahrung fremder Kat C
hobbycaptain hat geschrieben:Martin P hat geschrieben:Falls dein Freund kein waffenrechtliches Dokument besitzt, darf er auch nicht die Möglichkeit haben, mit den im selben Schrank lagernden Kat. B-Waffen zu hantieren.
natürlich darf er damit hantieren, wenn der freund mit dem waffenrechtlichen dokument dabei ist , und das muss er ja wohl, denn er muss ihm ja auch die haustüre und den waffenschrank aufsperren.
Sorry, falsch. Liest du dir noch einmal §§ 20 Abs 1 iVm 6 Abs 1 WaffG durch, dann weißt du warum ...
Ergänzung: lies dir zusätzlich im Runderlass die Begründung dafür durch, warum man § 6 um einen zweiten Absatz ergänzt hat.
Re: Verwahrung fremder Kat C
hobbycaptain hat geschrieben:Martin P hat geschrieben:Falls dein Freund kein waffenrechtliches Dokument besitzt, darf er auch nicht die Möglichkeit haben, mit den im selben Schrank lagernden Kat. B-Waffen zu hantieren.
natürlich darf er damit hantieren, wenn der freund mit dem waffenrechtlichen dokument dabei ist , und das muss er ja wohl, denn er muss ihm ja auch die haustüre und den waffenschrank aufsperren.
du solltest mal einen waffenfuehrerscheinkurs besuchen
natuerlich darf er das nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Verwahrung fremder Kat C
Der Plan ist auch nur das ich die Waffe bei mir aufbewahre und ihm bei Bedarf aushändige um gegebenfalls gemeinsam zur Schießstätte zu fahren. Den Code für den Schrank habe nur ich
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Re: Verwahrung fremder Kat C
Eure Sorgen möchte ich haben......
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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Re: Verwahrung fremder Kat C
es geht hier nicht um sorgen sondern darum was im gesetz steht und das keine falschinformationen aufkommen. wie dann die einzelnen personen mit dem gesetz umgehen ist dann deren problem.
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