ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Überprüfung Waffenverwahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
TheHautzmachine
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 7
Registriert: Di 11. Apr 2017, 13:02

Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von TheHautzmachine » Di 11. Apr 2017, 14:09

Hallo,

ich bin ganz neu auf dem Sektor und hätte vorab schon eine paar Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Also ich würd gern in nächster Zeit die WBK machen. Sprich psychologisches Gutachten und Kurs beim Büchsenmacher.
Mich würde dann folgendes wegen der Überprüfung der Verwahrung der Waffe Interessieren:

1. Genügt es, wenn ich einen Waffentresor im Kasten stehen habe und dort die Waffe sicher verwahre?

2. Wann wird das überprüft? Stimmt das, das innerhalb von 5 Jahren die Aufbewahrung(unangemeldet) angesehen wird ob das alles passt?

3. Kommt die Polizei zum nachsehen erst wenn auf jemanden eine Waffe registriert ist oder kann es auch sein, dass sie auch einfach so (nur auf Grund des Besitzes der WBK, ohne Besitz einer eigenen Waffe)innerhalb der 5 Jahre kontrollieren kommen?

Danke schonmal für die Antworten!

MfG

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von BigBen » Di 11. Apr 2017, 14:12

Ganz ernsthaft: hast du auch nur ansatzweise versucht die Suchfunktion hier im Forum zu verwenden? Das Thema hatten wir mittlerweile gefühlte 20 Mal und du bist definitiv nicht der Erste dem sich diese Fragen stellen ;)
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

TheHautzmachine
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 7
Registriert: Di 11. Apr 2017, 13:02

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von TheHautzmachine » Di 11. Apr 2017, 14:17

BigBen hat geschrieben:Ganz ernsthaft: hast du auch nur ansatzweise versucht die Suchfunktion hier im Forum zu verwenden? Das Thema hatten wir mittlerweile gefühlte 20 Mal und du bist definitiv nicht der Erste dem sich diese Fragen stellen ;)


ich hab nur nirgends gelesen, wo etwas steht wenn man sich z.b. nicht gleich eine eigene Waffe zulegen will. Geht alles davon aus, das man sich natürlich sofort eine anschafft.

Benutzeravatar
hmg382
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1577
Registriert: Di 1. Dez 2015, 08:10
Wohnort: Tirol

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von hmg382 » Di 11. Apr 2017, 14:29

@TheHautzmachine:
Wennst oben bei Google search z.B. "WBK keine waffe tresor" eingibst, bekommst als Eintrag Nr. 3:
viewtopic.php?t=5397

Dürfte deine Frage beantworten :-)
DVC & #IamTheGunLobby

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin

CZ Shadow 2, CZ P-09

hobbycaptain
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1639
Registriert: Do 26. Nov 2015, 13:25
Wohnort: NÖ/Weinviertel

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von hobbycaptain » Di 11. Apr 2017, 14:31

TheHautzmachine hat geschrieben:....................
ich hab nur nirgends gelesen, wo etwas steht wenn man sich z.b. nicht gleich eine eigene Waffe zulegen will. Geht alles davon aus, das man sich natürlich sofort eine anschafft.



Und wie stellst Du Dir eine Überprüfung der Verwahrung Deiner Waffe vor, wenn Du noch gar keine Waffe besitzt ?
Zeigst dem Kieberer dann Deine Petz-Pistole im Waffentresor ?
Ausserdem, solange man keine Waffe hat, braucht man auch keinen Waffentresor oder sonst ein versperrtes Ladl, wie soll das also gehen ?
Manchmal genügt schon logisches Denken.

TheHautzmachine
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 7
Registriert: Di 11. Apr 2017, 13:02

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von TheHautzmachine » Di 11. Apr 2017, 14:33

hmg382 hat geschrieben:@TheHautzmachine:
Wennst oben bei Google search z.B. "WBK keine waffe tresor" eingibst, bekommst als Eintrag Nr. 3:
viewtopic.php?t=5397

Dürfte deine Frage beantworten :-)



many thx hmg382

TheHautzmachine
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 7
Registriert: Di 11. Apr 2017, 13:02

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von TheHautzmachine » Di 11. Apr 2017, 14:35

hobbycaptain hat geschrieben:
TheHautzmachine hat geschrieben:....................
ich hab nur nirgends gelesen, wo etwas steht wenn man sich z.b. nicht gleich eine eigene Waffe zulegen will. Geht alles davon aus, das man sich natürlich sofort eine anschafft.



Und wie stellst Du Dir eine Überprüfung der Verwahrung Deiner Waffe vor, wenn Du noch gar keine Waffe besitzt ?
Zeigst dem Kieberer dann Deine Petz-Pistole im Waffentresor ?
Ausserdem, solange man keine Waffe hat, braucht man auch keinen Waffentresor oder sonst ein versperrtes Ladl, wie soll das also gehen ?
Manchmal genügt schon logisches Denken.


ja, ich weis ja nicht ob die dann ne Meldung bekommen wenn die Waffe auf einem registriert ist, oder ob die einfach auf Grund der WBK vorbeikommen. Was ihr Anstoß ist wollt ich praktisch wissen?!?!

Alles andere ist mir schon klar Captain, Frage leicht falsch verstanden ;)

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von BigBen » Di 11. Apr 2017, 14:39

Das Problem ist einfach dass die Vollzugspraxis komplett uneinheitlich ist und das in weiten Teilen von der für dich zuständigen BH abhängt. Bei manchen BHs kommens bei Beantragung der WBK schon vorbei und wollen wissen wie man Waffen zu verwahren gedenkt...bei anderen BHs ist das nach Ausstellung der WBK ein Thema...und bei wieder anderen BHs ist es erst bei Erweiterungen ein Thema...oder garkein Thema.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Benutzeravatar
Prometheus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 785
Registriert: Do 27. Nov 2014, 09:51

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von Prometheus » Di 11. Apr 2017, 14:51

Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich.
Bei mir ist die Polizei bereits bei der Einreichung des Antrages gekommen um zu sehen wie ich verwahren will.
Nachdem ich aber natürlich noch keine Waffe hatte hab ich einfach gesagt ich werde mir einen Tresor kaufen sobald ich mir auch eine Waffe zulege.
Das hat dem Beamten vollkommen ausgereicht.

Die Polizei muss theoretisch auch kommen wenn du nach 5 Jahren keine Waffe angemeldet hast.
Die sehen aber natürlich das da nix angemeldet ist kommen wahrscheinlich garnicht bzw rufen nur an oder so.
Einen Nachweis über die Verlängerung von deinem Waffenführerschein solltest du trotzdem griffbereit haben bzw. eine Ergebnisliste oder sowas.

Du musst verstehen das kann überall in Österrreich anders gehandhabt werden weil jeder Polizist und BH das etwas anders sieht/macht.

Bei meiner letzten Überprüfung hat der Polizist zum Beispiel nach meiner Oberland Arms OA15 "PISTOLE" gefragt.
Der wusste nicht mal das Selbstladegewehre Kategorie B sind.......
Das sagt alles :-(

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36569
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von gewo » Di 11. Apr 2017, 20:31

Prometheus hat geschrieben:Die Polizei muss theoretisch auch kommen wenn du nach 5 Jahren keine Waffe angemeldet hast.

sie kommen jedenfalls auch wenn du keine waffe besitzt nach spaetestens fuenf jahren zur kontrolle
ist so

Prometheus hat geschrieben:Bei meiner letzten Überprüfung hat der Polizist zum Beispiel nach meiner Oberland Arms OA15 "PISTOLE" gefragt.
Der wusste nicht mal das Selbstladegewehre Kategorie B sind.......
Das sagt alles :-(

naja, was sagt dass denn?
bitte verabschiedet euch doch bitte endlich mal von der vorstellung dass ein polizist quasi mit seiner vereidigung schlagartig ein experte fuers waffenrecht ist
er ist es mitnichten
es kann sein dass es wegen persoenlichem interesse so ist dass er sich gut auskennt
oder weil er sich dafuer bei den ueberpruefungen interessiert
aber in aller regel ist das nicht der fall

betreffend der waffe die er im dienst bei sich traegt hat er mit dem waffenrecht NICHTS zu tun
die traegt er aufgrund anderer rechtsnormen
fuer ihn gelten auch betreffend seiner dienstwaffe keinerlei bestimmungen des waffenrechtes (verwahrung, weitergabe, fuehren ect) sondern andere regelungen

von daher ist es sicher nicht all zu forsch zu vermuten, dass die haelfte bis zwei drittel aller polizisten vom waffenrecht weniger wissen als die leut die bei mir beim waffenfuehrerscheinkurs rausgehen

die "OA-15 pistole" ist daher mitnichten ein zeichen dafuer dass der beamte "schlecht" oder "ungeschult" ist, denn er muss das nicht wissen ....ö
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
wolfgangf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 241
Registriert: Di 13. Dez 2016, 16:43
Wohnort: Wald-/Weinviertel

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von wolfgangf » Di 11. Apr 2017, 21:28

Als Newbie möchte ich hier mal eine Lanze brechen für die Fragen von Newbies und bitte um Entschuldigung, dass ich etwas vom Thema abschweife:

Man (= ich) ist völlig neu in einem Forum, auf das man vielleicht überhaupt erst durch eine Googlesuche gestoßen ist, man versucht sich mal zu orientieren, einen Überblick zu verschaffen, quasi einen "roten Faden" zu finden (meist erfolglos), schauen wo Schwerpunkte sind, wie die Leute so ticken und überlegt sich, wie man sich überhaupt einbringen darf und kann.
Dann hat man vielleicht eine Frage, die einem schon länger unter den Nägeln brennt und zu der man im Echtleben schon divergierende Aussagen gehört hat und versucht nun, hier eine Antwort zu bekommen.
Natürlich kann man dann die Suchfunktion bemühen, welche aber gerade Neulinge u.U. mehr verwirrt als dass sie weiterhilft. Man findet nämlich oft unzählige Threads zum Thema, die aber manchmal über unzählige Seiten und hunderte Postings gehen, oft weit von dem aktuellen Problem abschweifen und man findet in diese Diskussionen einfach nicht rein. Entschuldigung, aber besser kann ich das nicht ausdrücken.

In dieser Situation eröffnet man dann seinen ersten Thread, liest ihn vor dem Absenden 3x durch und macht sich Gedanken, ob man das hier überhaupt so schreiben kann oder ob man dann einfach der Blamierte ist.
Und was dann folgt kann entscheidend sein, ob der Newbie von heute morgen ein AKTIVES und wichtiges Forumsmitglied wird oder nach den ersten Postings den Hut drauf haut und für die Community verloren ist.
Denn genau an dieser Stelle braucht der Newbie jemanden, der ihn "an der Hand nimmt", der ihm freundliche, sachliche Antworten gibt und damit motiviert, sich weiter einzubringen.

Eine Antwort ala "nutz die Suchfunktion" ist da nicht hilfreich. Schon gar nicht hilfreich ist es, lang und breit zu erklären, wo die "richtige" Antwort steht, wenn eine hilfreiche Antwort weniger Zeit des Antwortenden beanspruchen würde und/oder wenn es - wie auch hier aktuell scheinbar - gar keine allgemeingültige Antwort gibt.

Sorry, das musste mal raus. Es liegt auch in der Natur eines Forums, dass Neulinge halt Fragen von Neulingen stellen.
Ich weiß übrigens, wovon ich rede. Ich war in einem Forum zu einem ganz anderen Bereich jahrelang als Moderator tätig und habe ca. 7000 Beiträge geschrieben.

LG
Wolfgang

Benutzeravatar
Heinzelmaennchen
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 540
Registriert: Fr 20. Nov 2015, 19:48
Wohnort:

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von Heinzelmaennchen » Di 11. Apr 2017, 22:02

Hi,
zur eigentlichen Frage:
Meines Wissen beauftragt die BH die Polizei mit der Überprüfung (Bei uns am Land). Die bekommen dann eine Liste der gemeldeten Waffen und überprüfen sowohl jede Nummer als auch Verwahrung. Ausgelöst wird die Überprüfung durch die Datenbank, wo alle WBK Besitzer drin sind. Und Ja, die kommen auch, wennst keine Waffe gemeldet hast und fragen Dich dann, warumst dann überhaupt eine WBK hast... (War bei mir vor JAhren so).
Überprüfung kann auch bei Erweiterung der WBK erfolgen; Hatte ich einmal bei einer Erweiterung - ein Freund auch. Wobei die nicht wussten, das ich mir inzwischen eine 34er gekauft hatte.. Sind also nicht am Stand bzw. bekommen den Befehl zur Prüfung und brauchen dann Monate bis Sie bei Dir aufschlagen. Bei der nächsten ca. 9 Monate später kam dann keiner.
Grundsätzlich waren alle Überprüfungen immer problemlos, die Beamten sehr freundlich und kompetent!
Nachweis für Sachkunde bzw. Jagdkarte musst aber unbedingt parat haben, wennst die Fristen (Jagdkartenabgabe) versäumst is oha....
.. ist nur, was ich von meiner BH weis; in anderen wird's ev. ganz anders aussehen.

Benutzeravatar
susi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 794
Registriert: Fr 28. Okt 2016, 06:43

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von susi » Mi 12. Apr 2017, 07:26

wolfgangf hat geschrieben:Als Newbie möchte ich hier mal eine Lanze brechen für die Fragen von Newbies und bitte um Entschuldigung, dass ich etwas vom Thema abschweife.............
............ Es liegt auch in der Natur eines Forums, dass Neulinge halt Fragen von Neulingen stellen.

LG
Wolfgang



Genauso sehe ich das auch! Danke für Deinen Beitrag!
Grüße
susi

Benutzeravatar
McMonkey
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2349
Registriert: Fr 6. Dez 2013, 22:24

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von McMonkey » Mi 12. Apr 2017, 07:51

Heinzelmaennchen hat geschrieben:Und Ja, die kommen auch, wennst keine Waffe gemeldet hast und fragen Dich dann, warumst dann überhaupt eine WBK hast...
Darauf wirst du wohl keine Antwort gegeben haben?! Es handelt sich dabei um eine Amtshandlung. Hier wird der Ort und die Art (Behältnis) der Verwahrung überprüft sowie der Waffenbestand der Kategorie B abgeglichen. Mit Verlaub, das geht diese amtshandelnde Person gar nichts an. Ich hatte einmal eine ähnliche Fragestellung bei einer Überprüfung. Höflich, korrekt aber bestimmend zum Ausdruck gebracht und eine "Ruh war im Gummischuh".
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

Benutzeravatar
scavenger
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 129
Registriert: Do 16. Feb 2012, 21:40

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von scavenger » Mi 12. Apr 2017, 07:58

hobbycaptain hat geschrieben:Und wie stellst Du Dir eine Überprüfung der Verwahrung Deiner Waffe vor, wenn Du noch gar keine Waffe besitzt ?
Zeigst dem Kieberer dann Deine Petz-Pistole im Waffentresor ?
Ausserdem, solange man keine Waffe hat, braucht man auch keinen Waffentresor oder sonst ein versperrtes Ladl, wie soll das also gehen ?
Manchmal genügt schon logisches Denken.


Genau diese Überprüfung ist aber in vielen Bezirken usus und wird so durchgeführt. Die BH stellt die WBK erst aus, wenn die Polizei bei dir war und entweder eine bereits vorhandene Verwahrungsmöglichkeit überprüft, oder mit dir ein Beratungsgespräch geführt hat, wie man sicher verwahrt. Logisches Denken und die österreichischen Behörden gemeinsam in einem Posting zu nennen ist auch unlogisch *g*

Antworten