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WBK-Antrag- SV

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 19:34
von Roterpaladin
Hallo zusammen,

Ich habe alle Themen abgesucht bin jedoch auf keine Antwort zu meiner Frage gestoßen und habe gehofft ihr könntet mir weiter helfen.

Ich bin gerade dabei in OÖ meine WBK zu beantragen nun muss ich am Antrag die Begründung angeben.
Hier steht bei mir zwar Sportschießen im Vordergrund nur möchte ich Einfachheitshalber SV angeben, was mich zu meiner Frage bringt:
Ist es ein Problem SV als Begründung an zu geben wenn ich noch bei meinen Eltern wohnhaft bin?
Da ich ja dann rein theoretisch kein Eigenheim, welches ich schützen müsste, besitze.

Vielen Dank im Voraus!

Re: WBK-Antrag- SV

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 19:36
von KGR84
Du bist dort gemeldet, oder? Dann ist es dein Heim.

Du hast auch das Recht dich und deine Familie im Heim zu verteidigen. Das hat nix mit Eigenheim, Wohnung, Haus etc. zu tun!

Re: WBK-Antrag- SV

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 19:42
von Dobi
Ich hab bei meinem Antrag Sportschießen UND SV als Begründung angegeben. War als Ex-Zivi auch kein Problem!

Edit: Warum eigentlich der Einfachheit halber!? Sportschießen steht dir ja auch zu, ohne dass du deshalb gleich jeder Woche trainieren müsstest!

Re: WBK-Antrag- SV

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 19:50
von KGR84
Dobi hat geschrieben:
Di 18. Aug 2020, 19:42
Ich hab bei meinem Antrag Sportschießen UND SV als Begründung angegeben. War als Ex-Zivi auch kein Problem!

Edit: Warum eigentlich der Einfachheit halber!? Sportschießen steht dir ja auch zu, ohne dass du deshalb gleich jeder Woche trainieren müsstest!
Ohne jetzt eine Diskussion auslösen zu wollen ... Sportschiessen ist in der Theorie keine muss Begründung, SV schon. Nur zur Info ;)

In der Praxis aber egal.

Re: WBK-Antrag- SV

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 19:53
von Dobi
KGR84 hat geschrieben:
Di 18. Aug 2020, 19:50
Dobi hat geschrieben:
Di 18. Aug 2020, 19:42
Ich hab bei meinem Antrag Sportschießen UND SV als Begründung angegeben. War als Ex-Zivi auch kein Problem!

Edit: Warum eigentlich der Einfachheit halber!? Sportschießen steht dir ja auch zu, ohne dass du deshalb gleich jeder Woche trainieren müsstest!
Ohne jetzt eine Diskussion auslösen zu wollen ... Sportschiessen ist in der Theorie keine muss Begründung, SV schon. Nur zur Info ;)

In der Praxis aber egal.
Das wäre aber per se auch kein Grund es in der Begründung der Einfachheit halber wegzulassen, da sich daraus ja keinerlei Nachteile ergeben, oder?

Edit:
Laut hier https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=4A6F ... 633362733D im 3. Absatz reicht mittlerweile auch nur mehr Sportschießen als Begründung.

Re: WBK-Antrag- SV

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 19:54
von Steppenwolf
Habe auch SV angegeben und weil ich zwei Plätze wollte, musste ich natürlich auch einen zweiten Grund angeben der dann Waffensammeln war.

Eine Begründung wieso du SV angibst ist nicht notwendig da es selbsterklärend ist. ;)

Re: WBK-Antrag- SV

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 19:57
von KGR84
Ich glaube das ist von der zuständigen Behörde abhängig, aber bei den meisten kann man nur einen Grund angeben, und nicht wie bei euch scheinbar mehrere.

Könnten sie aber zwischenzeitlichen vielleicht auch geändert haben ... was weiss man, gibt eh scho fast monatlich neue Waffengesetze ...

Re: WBK-Antrag- SV

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 20:02
von Steppenwolf
Aber geh...sie hat sich eingebildet 2 Plätze 2 Gründe....als ich sie fragte, was mach ma wenn die eine zum BüMa muss? Da verzog sie ihr Lippal und hab halt schnell gesagt sie möge mir doch Sammeln dazu geben. Im Computer konnte sie eh nur 1 Grund angeben :D den zweiten hat sie aufn Antrag dazu geschrieben und alles war gut.

Re: WBK-Antrag- SV

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 21:06
von Roterpaladin
Ok dann sollte das auf keinen Fall ein Problem sein, vielen Dank

Re: WBK-Antrag- SV

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 21:09
von GreaseMonkey
Mein Antrag ist schon ein bisserl her, aber ich habe damals auch beides angekreuzt.
Wenn alle übrigen Kriterien erfüllt sind (Unbescholtenheit, 21 Jahre, Psychotest, usw. usw.), solltest du im Normalfall eh problemlos eine WBK mit zwei Plätzen ausgestellt bekommen.

Re: WBK-Antrag- SV

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 21:25
von Alaskan454
Steppenwolf hat geschrieben:
Di 18. Aug 2020, 20:02
Aber geh...sie hat sich eingebildet 2 Plätze 2 Gründe....
Da hätte ich aber sofort gefragt:

"Wie viele Plätze bekomm ich, wenn mir tausend Gründe einfallen?!" :lol:

Bei mir gab man sich mit sportschiessen allein zufrieden,zum Glück.

Re: WBK-Antrag- SV

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 21:27
von Steppenwolf
Alaskan454 hat geschrieben:
Di 18. Aug 2020, 21:25
Steppenwolf hat geschrieben:
Di 18. Aug 2020, 20:02
Aber geh...sie hat sich eingebildet 2 Plätze 2 Gründe....
Da hätte ich aber sofort gefragt:

"Wie viele Plätze bekomm ich, wenn mir tausend Gründe einfallen?!" :lol:

Bei mir gab man sich mit sportschiessen allein zufrieden,zum Glück.
Diese Schlagfertigkeit hat mir definitiv gefehlt :mrgreen:

Re: WBK-Antrag- SV

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 23:06
von rupi
KGR84 hat geschrieben:
Di 18. Aug 2020, 19:50
Dobi hat geschrieben:
Di 18. Aug 2020, 19:42
Ich hab bei meinem Antrag Sportschießen UND SV als Begründung angegeben. War als Ex-Zivi auch kein Problem!

Edit: Warum eigentlich der Einfachheit halber!? Sportschießen steht dir ja auch zu, ohne dass du deshalb gleich jeder Woche trainieren müsstest!
Ohne jetzt eine Diskussion auslösen zu wollen ... Sportschiessen ist in der Theorie keine muss Begründung, SV schon. Nur zur Info ;)

In der Praxis aber egal.
Sportschießen und Sammeln sind seit 1.1.2019 im Gesetzesrang !

Re: WBK-Antrag- SV

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 23:15
von Pregarten
Rupi hat recht

Waffg §22

(1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 (Anm.: WBK) ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er

1. die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder
2. Schusswaffen der Kategorie B sammelt oder
3. die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt.

Du kannst also einen der 3 Gründe angeben.

Re: WBK-Antrag- SV

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 23:19
von KGR84
rupi hat geschrieben:
Di 18. Aug 2020, 23:06
Sportschießen und Sammeln sind seit 1.1.2019 im Gesetzesrang !
KGR84 hat geschrieben:
Di 18. Aug 2020, 19:57
Ich glaube das ist von der zuständigen Behörde abhängig, aber bei den meisten kann man nur einen Grund angeben, und nicht wie bei euch scheinbar mehrere.

Könnten sie aber zwischenzeitlichen vielleicht auch geändert haben ... was weiss man, gibt eh scho fast monatlich neue Waffengesetze ...
Na siehst, ich kenn mich scho aus im österreichischen Gesetz :lol: