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Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22

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AndyA
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Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22

Beitrag von AndyA » Fr 29. Apr 2022, 08:02

Hallo,

Ich habe den Plan, eine neue Kurzwaffe (Kat B) am WE zu kaufen. (WBK natürlich vorhanden.)

Als das meine erste Waffe wird, ich möchte wissen, wo und wie genau sollte ich das anmelden. Mein Wohnsitz ist im 22 Wien. Zuständige Stelle ist das Polizeikommissariat Donaustadt in der Wagramer Strasse, ist das richtig? Oder soll ich zur Landespolizeidirektion Wien in Schottenring?

Soll ich einfach da gehen, oder wegen Covid ist es möglich, eine Waffe online anmelden, oder brauche ich einen Termin? Soll ich die Waffe mitbringen und zeigen, oder nur das Papierkramm brauchen sie?

Was genau soll ich vom Verkaufer bekommen, wann ich die Waffe kaufe? Was für einen Kaufvertrag sollen wir schreiben? Gibt es vielleicht einen Mustervertrag?

Danke im Voraus.

Simon80
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Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22

Beitrag von Simon80 » Fr 29. Apr 2022, 08:54

Servus,

der Kauf der Waffe ist durch Erwerber und Überlasser binnen 6 Wochen ab Kauf an die Behörde zu melden, die für den Erwerber zuständig ist.
Da du in Wien wohnst sollte das meines Wissens nach die Landespolizeidirektion sein, da ich jedoch nicht aus Wien komme kann dir eventuell ein Wiener hier bezüglich der richtigen Stelle weiterhelfen.
Es gibt für die Anzeige gem. §28 WaffG Formulare im Internet, Google am besten mal danach.
Du kannst das ganze per E-Mail schicken (an die offizielle mail-Adresse der Behörde) oder auch als Brief je nachdem was dir lieber ist.

Hier ein Auszug aus dem Waffengesetz in dem steht welche Daten die Behörde benötigt:
"(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat."

Edit: das ganze Betrifft natürlich nur den Kauf zwischen Privatpersonen, kaufst du von einem Händler muss sich der Händler um die Meldung kümmern und du musst gar nichts diesbezüglich unternehmen.
Zuletzt geändert von Simon80 am Fr 29. Apr 2022, 09:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22

Beitrag von Nuss_95 » Fr 29. Apr 2022, 08:58

AndyA hat geschrieben:
Fr 29. Apr 2022, 08:02
Hallo,

Ich habe den Plan, eine neue Kurzwaffe (Kat B) am WE zu kaufen. (WBK natürlich vorhanden.)

Als das meine erste Waffe wird, ich möchte wissen, wo und wie genau sollte ich das anmelden. Mein Wohnsitz ist im 22 Wien. Zuständige Stelle ist das Polizeikommissariat Donaustadt in der Wagramer Strasse, ist das richtig? Oder soll ich zur Landespolizeidirektion Wien in Schottenring?
Du kaufst eine neue Waffe, also vom Händler? Dann musst du gar nichts machen.
Soll ich die Waffe mitbringen und zeigen, oder nur das Papierkramm brauchen sie?
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Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22

Beitrag von AUG-andy » Fr 29. Apr 2022, 09:02

AndyA hat geschrieben:
Fr 29. Apr 2022, 08:02
Hallo,

Ich habe den Plan, eine neue Kurzwaffe (Kat B) am WE zu kaufen. (WBK natürlich vorhanden.)

Als das meine erste Waffe wird, ich möchte wissen, wo und wie genau sollte ich das anmelden. Mein Wohnsitz ist im 22 Wien. Zuständige Stelle ist das Polizeikommissariat Donaustadt in der Wagramer Strasse, ist das richtig? Oder soll ich zur Landespolizeidirektion Wien in Schottenring?

Soll ich einfach da gehen, oder wegen Covid ist es möglich, eine Waffe online anmelden, oder brauche ich einen Termin? Soll ich die Waffe mitbringen und zeigen, oder nur das Papierkramm brauchen sie?

Was genau soll ich vom Verkaufer bekommen, wann ich die Waffe kaufe? Was für einen Kaufvertrag sollen wir schreiben? Gibt es vielleicht einen Mustervertrag?

Danke im Voraus.
Musterverträge gibt's Unmengen im Netz.
Einfach nach Meldung Paragraf 28 googeln. ;)
Neuwaffen registriert sowieso der Händler, da brauchst du nix machen.
Privat zu Privat gibt's die Vorlagen wie unten angefügt.


Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

§ 28. (1) Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden; einem Menschen, der den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darüber hinaus nur dann, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, wenn der Erwerber dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffen nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.


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Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22

Beitrag von gewo » Fr 29. Apr 2022, 09:09

servus

neben dem obligaten seitenhieb auf deinen letzten waffenfuehrerscheinkurs bei des offenbar ja nur singen und klatschen im programm gab statt theorie ....

kauf oder verkauf einer kat A oder B waffe von oder an haendler:
haendler muss kostenlos an die behoerde bzw ins ZWR melden
privater muss nix machen

kauf oder verkauf einer kat A oder B waffe von oder an privat:
beide muessen innerhalb von sechs wochen an die wohnsitzbehoerde des kaeufers melden

kauf oder verkauf einer kat C waffe, egal ob von oder an privat oder von oder an haendler:
der VERKAUEFER muss dem kauefer die registrierungsnummer bekannt geben
der KAUEFER muss innerhalb von sechs wochen melden, wenn er ein endkunde ist dann bei einem haendler
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Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22

Beitrag von AndyA » Fr 29. Apr 2022, 09:15

Nuss_95 hat geschrieben:
Fr 29. Apr 2022, 08:58
AndyA hat geschrieben:
Fr 29. Apr 2022, 08:02
Hallo,

Ich habe den Plan, eine neue Kurzwaffe (Kat B) am WE zu kaufen. (WBK natürlich vorhanden.)

Als das meine erste Waffe wird, ich möchte wissen, wo und wie genau sollte ich das anmelden. Mein Wohnsitz ist im 22 Wien. Zuständige Stelle ist das Polizeikommissariat Donaustadt in der Wagramer Strasse, ist das richtig? Oder soll ich zur Landespolizeidirektion Wien in Schottenring?
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Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22

Beitrag von gewo » Fr 29. Apr 2022, 09:26

AndyA hat geschrieben:
Fr 29. Apr 2022, 09:15
Nuss_95 hat geschrieben:
Fr 29. Apr 2022, 08:58
AndyA hat geschrieben:
Fr 29. Apr 2022, 08:02
Hallo,

Ich habe den Plan, eine neue Kurzwaffe (Kat B) am WE zu kaufen. (WBK natürlich vorhanden.)

Als das meine erste Waffe wird, ich möchte wissen, wo und wie genau sollte ich das anmelden. Mein Wohnsitz ist im 22 Wien. Zuständige Stelle ist das Polizeikommissariat Donaustadt in der Wagramer Strasse, ist das richtig? Oder soll ich zur Landespolizeidirektion Wien in Schottenring?
Du kaufst eine neue Waffe, also vom Händler? Dann musst du gar nichts machen.
Soll ich die Waffe mitbringen und zeigen, oder nur das Papierkramm brauchen sie?
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Das ist Kauf von Privat.
dann gibts hier formulare:
https://waffg.info/downloads/
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Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22

Beitrag von Joewood » Fr 29. Apr 2022, 09:51

gewo hat geschrieben:
Fr 29. Apr 2022, 09:26
dann gibts hier formulare:
https://waffg.info/downloads/
Diese Formulare verwende ich regelmäßig, scanne sie ein und schicke sie per email an die Behörde. damit es bei meiner handschritlichen Klaue keine Mißverständnisse gibt, tippe ich den Inhalt des Forumulars noch mal in die email. Ist zwar nicht nötig aber ich halte es fü reinen vertretbaren Aufwand, um der Behörde das Leben etwas zu erleichtern (copy/paste ist doch etwas einfacher als diverse Handschriften entziffern zu müssen) Funktioniert gut.

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Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22

Beitrag von Simon80 » Fr 29. Apr 2022, 10:15

Joewood hat geschrieben:
Fr 29. Apr 2022, 09:51
gewo hat geschrieben:
Fr 29. Apr 2022, 09:26
dann gibts hier formulare:
https://waffg.info/downloads/
Diese Formulare verwende ich regelmäßig, scanne sie ein und schicke sie per email an die Behörde. damit es bei meiner handschritlichen Klaue keine Mißverständnisse gibt, tippe ich den Inhalt des Forumulars noch mal in die email. Ist zwar nicht nötig aber ich halte es fü reinen vertretbaren Aufwand, um der Behörde das Leben etwas zu erleichtern (copy/paste ist doch etwas einfacher als diverse Handschriften entziffern zu müssen) Funktioniert gut.
Mit vielen PDF Programmen kann man Formulare auch direkt ausfüllen, spart einiges an Aufwand und das Thema Handschrift ist auch erledigt.

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Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22

Beitrag von MikeV » Fr 29. Apr 2022, 10:17

Habe mit genau diesem Formular vor kurzen eine Meldung durchgeführt.
Zuerst angerufen, um die richtige Email-Adresse zu erfahren, und dann das ausgefüllte/gescannte Formular dahin gesendet.
Zwar kam keine Antwort, jedoch war meine neu erworbene Waffe 2 Tage später bereit im ZWR ersichtlich.
Auszug ausgedruckt und bei den Waffendokumenten abgelegt.
Wenig Aufwand, alles gut :)

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Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22

Beitrag von Joewood » Fr 29. Apr 2022, 10:21

Simon80 hat geschrieben:
Fr 29. Apr 2022, 10:15
Mit vielen PDF Programmen kann man Formulare auch direkt ausfüllen, spart einiges an Aufwand und das Thema Handschrift ist auch erledigt.
Grundsätzlich ja, aber ich mach die meisten Waffenkäufe und -verkäufe offline, wo das Formular erst vor Ort ausgefüllt wird. Und spätestens bei der Unterschrift wird es zum Problem. Hab mir daher das Formular mal in Word nachgebaut, wo ich auch eingescannte Unterschriften einfügen kann, falls ich vor Ort tatsächlich mit dem Laptop aufkreuze...

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Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22

Beitrag von Le_shooter » Fr 29. Apr 2022, 11:19

Joewood hat geschrieben:
Fr 29. Apr 2022, 09:51
gewo hat geschrieben:
Fr 29. Apr 2022, 09:26
dann gibts hier formulare:
https://waffg.info/downloads/
Diese Formulare verwende ich regelmäßig, scanne sie ein und schicke sie per email an die Behörde. damit es bei meiner handschritlichen Klaue keine Mißverständnisse gibt, tippe ich den Inhalt des Forumulars noch mal in die email. Ist zwar nicht nötig aber ich halte es fü reinen vertretbaren Aufwand, um der Behörde das Leben etwas zu erleichtern (copy/paste ist doch etwas einfacher als diverse Handschriften entziffern zu müssen) Funktioniert gut.
Mache ich genauso.
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Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22

Beitrag von Huck_Finn » Fr 29. Apr 2022, 13:03

Wenn ich den Kauf sicher tätige tauscht man einfach die Daten vorher aus und braucht das fertige PDF Formular dann nur noch vor Ort gegenseitig unterschreiben.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

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