ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22
Hallo,
Ich habe den Plan, eine neue Kurzwaffe (Kat B) am WE zu kaufen. (WBK natürlich vorhanden.)
Als das meine erste Waffe wird, ich möchte wissen, wo und wie genau sollte ich das anmelden. Mein Wohnsitz ist im 22 Wien. Zuständige Stelle ist das Polizeikommissariat Donaustadt in der Wagramer Strasse, ist das richtig? Oder soll ich zur Landespolizeidirektion Wien in Schottenring?
Soll ich einfach da gehen, oder wegen Covid ist es möglich, eine Waffe online anmelden, oder brauche ich einen Termin? Soll ich die Waffe mitbringen und zeigen, oder nur das Papierkramm brauchen sie?
Was genau soll ich vom Verkaufer bekommen, wann ich die Waffe kaufe? Was für einen Kaufvertrag sollen wir schreiben? Gibt es vielleicht einen Mustervertrag?
Danke im Voraus.
Ich habe den Plan, eine neue Kurzwaffe (Kat B) am WE zu kaufen. (WBK natürlich vorhanden.)
Als das meine erste Waffe wird, ich möchte wissen, wo und wie genau sollte ich das anmelden. Mein Wohnsitz ist im 22 Wien. Zuständige Stelle ist das Polizeikommissariat Donaustadt in der Wagramer Strasse, ist das richtig? Oder soll ich zur Landespolizeidirektion Wien in Schottenring?
Soll ich einfach da gehen, oder wegen Covid ist es möglich, eine Waffe online anmelden, oder brauche ich einen Termin? Soll ich die Waffe mitbringen und zeigen, oder nur das Papierkramm brauchen sie?
Was genau soll ich vom Verkaufer bekommen, wann ich die Waffe kaufe? Was für einen Kaufvertrag sollen wir schreiben? Gibt es vielleicht einen Mustervertrag?
Danke im Voraus.
Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22
Servus,
der Kauf der Waffe ist durch Erwerber und Überlasser binnen 6 Wochen ab Kauf an die Behörde zu melden, die für den Erwerber zuständig ist.
Da du in Wien wohnst sollte das meines Wissens nach die Landespolizeidirektion sein, da ich jedoch nicht aus Wien komme kann dir eventuell ein Wiener hier bezüglich der richtigen Stelle weiterhelfen.
Es gibt für die Anzeige gem. §28 WaffG Formulare im Internet, Google am besten mal danach.
Du kannst das ganze per E-Mail schicken (an die offizielle mail-Adresse der Behörde) oder auch als Brief je nachdem was dir lieber ist.
Hier ein Auszug aus dem Waffengesetz in dem steht welche Daten die Behörde benötigt:
"(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat."
Edit: das ganze Betrifft natürlich nur den Kauf zwischen Privatpersonen, kaufst du von einem Händler muss sich der Händler um die Meldung kümmern und du musst gar nichts diesbezüglich unternehmen.
der Kauf der Waffe ist durch Erwerber und Überlasser binnen 6 Wochen ab Kauf an die Behörde zu melden, die für den Erwerber zuständig ist.
Da du in Wien wohnst sollte das meines Wissens nach die Landespolizeidirektion sein, da ich jedoch nicht aus Wien komme kann dir eventuell ein Wiener hier bezüglich der richtigen Stelle weiterhelfen.
Es gibt für die Anzeige gem. §28 WaffG Formulare im Internet, Google am besten mal danach.
Du kannst das ganze per E-Mail schicken (an die offizielle mail-Adresse der Behörde) oder auch als Brief je nachdem was dir lieber ist.
Hier ein Auszug aus dem Waffengesetz in dem steht welche Daten die Behörde benötigt:
"(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat."
Edit: das ganze Betrifft natürlich nur den Kauf zwischen Privatpersonen, kaufst du von einem Händler muss sich der Händler um die Meldung kümmern und du musst gar nichts diesbezüglich unternehmen.
Zuletzt geändert von Simon80 am Fr 29. Apr 2022, 09:00, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22
Du kaufst eine neue Waffe, also vom Händler? Dann musst du gar nichts machen.AndyA hat geschrieben: ↑Fr 29. Apr 2022, 08:02Hallo,
Ich habe den Plan, eine neue Kurzwaffe (Kat B) am WE zu kaufen. (WBK natürlich vorhanden.)
Als das meine erste Waffe wird, ich möchte wissen, wo und wie genau sollte ich das anmelden. Mein Wohnsitz ist im 22 Wien. Zuständige Stelle ist das Polizeikommissariat Donaustadt in der Wagramer Strasse, ist das richtig? Oder soll ich zur Landespolizeidirektion Wien in Schottenring?
Wenn du direkt deine WBK wieder verlieren willst...Soll ich die Waffe mitbringen und zeigen, oder nur das Papierkramm brauchen sie?
Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22
Musterverträge gibt's Unmengen im Netz.AndyA hat geschrieben: ↑Fr 29. Apr 2022, 08:02Hallo,
Ich habe den Plan, eine neue Kurzwaffe (Kat B) am WE zu kaufen. (WBK natürlich vorhanden.)
Als das meine erste Waffe wird, ich möchte wissen, wo und wie genau sollte ich das anmelden. Mein Wohnsitz ist im 22 Wien. Zuständige Stelle ist das Polizeikommissariat Donaustadt in der Wagramer Strasse, ist das richtig? Oder soll ich zur Landespolizeidirektion Wien in Schottenring?
Soll ich einfach da gehen, oder wegen Covid ist es möglich, eine Waffe online anmelden, oder brauche ich einen Termin? Soll ich die Waffe mitbringen und zeigen, oder nur das Papierkramm brauchen sie?
Was genau soll ich vom Verkaufer bekommen, wann ich die Waffe kaufe? Was für einen Kaufvertrag sollen wir schreiben? Gibt es vielleicht einen Mustervertrag?
Danke im Voraus.
Einfach nach Meldung Paragraf 28 googeln.
Neuwaffen registriert sowieso der Händler, da brauchst du nix machen.
Privat zu Privat gibt's die Vorlagen wie unten angefügt.
Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
§ 28. (1) Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden; einem Menschen, der den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darüber hinaus nur dann, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, wenn der Erwerber dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffen nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22
servus
neben dem obligaten seitenhieb auf deinen letzten waffenfuehrerscheinkurs bei des offenbar ja nur singen und klatschen im programm gab statt theorie ....
kauf oder verkauf einer kat A oder B waffe von oder an haendler:
haendler muss kostenlos an die behoerde bzw ins ZWR melden
privater muss nix machen
kauf oder verkauf einer kat A oder B waffe von oder an privat:
beide muessen innerhalb von sechs wochen an die wohnsitzbehoerde des kaeufers melden
kauf oder verkauf einer kat C waffe, egal ob von oder an privat oder von oder an haendler:
der VERKAUEFER muss dem kauefer die registrierungsnummer bekannt geben
der KAUEFER muss innerhalb von sechs wochen melden, wenn er ein endkunde ist dann bei einem haendler
neben dem obligaten seitenhieb auf deinen letzten waffenfuehrerscheinkurs bei des offenbar ja nur singen und klatschen im programm gab statt theorie ....
kauf oder verkauf einer kat A oder B waffe von oder an haendler:
haendler muss kostenlos an die behoerde bzw ins ZWR melden
privater muss nix machen
kauf oder verkauf einer kat A oder B waffe von oder an privat:
beide muessen innerhalb von sechs wochen an die wohnsitzbehoerde des kaeufers melden
kauf oder verkauf einer kat C waffe, egal ob von oder an privat oder von oder an haendler:
der VERKAUEFER muss dem kauefer die registrierungsnummer bekannt geben
der KAUEFER muss innerhalb von sechs wochen melden, wenn er ein endkunde ist dann bei einem haendler
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22
Das ist Kauf von Privat.Nuss_95 hat geschrieben: ↑Fr 29. Apr 2022, 08:58Du kaufst eine neue Waffe, also vom Händler? Dann musst du gar nichts machen.AndyA hat geschrieben: ↑Fr 29. Apr 2022, 08:02Hallo,
Ich habe den Plan, eine neue Kurzwaffe (Kat B) am WE zu kaufen. (WBK natürlich vorhanden.)
Als das meine erste Waffe wird, ich möchte wissen, wo und wie genau sollte ich das anmelden. Mein Wohnsitz ist im 22 Wien. Zuständige Stelle ist das Polizeikommissariat Donaustadt in der Wagramer Strasse, ist das richtig? Oder soll ich zur Landespolizeidirektion Wien in Schottenring?
Wenn du direkt deine WBK wieder verlieren willst...Soll ich die Waffe mitbringen und zeigen, oder nur das Papierkramm brauchen sie?
Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22
dann gibts hier formulare:AndyA hat geschrieben: ↑Fr 29. Apr 2022, 09:15Das ist Kauf von Privat.Nuss_95 hat geschrieben: ↑Fr 29. Apr 2022, 08:58Du kaufst eine neue Waffe, also vom Händler? Dann musst du gar nichts machen.AndyA hat geschrieben: ↑Fr 29. Apr 2022, 08:02Hallo,
Ich habe den Plan, eine neue Kurzwaffe (Kat B) am WE zu kaufen. (WBK natürlich vorhanden.)
Als das meine erste Waffe wird, ich möchte wissen, wo und wie genau sollte ich das anmelden. Mein Wohnsitz ist im 22 Wien. Zuständige Stelle ist das Polizeikommissariat Donaustadt in der Wagramer Strasse, ist das richtig? Oder soll ich zur Landespolizeidirektion Wien in Schottenring?
Wenn du direkt deine WBK wieder verlieren willst...Soll ich die Waffe mitbringen und zeigen, oder nur das Papierkramm brauchen sie?
https://waffg.info/downloads/
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22
Diese Formulare verwende ich regelmäßig, scanne sie ein und schicke sie per email an die Behörde. damit es bei meiner handschritlichen Klaue keine Mißverständnisse gibt, tippe ich den Inhalt des Forumulars noch mal in die email. Ist zwar nicht nötig aber ich halte es fü reinen vertretbaren Aufwand, um der Behörde das Leben etwas zu erleichtern (copy/paste ist doch etwas einfacher als diverse Handschriften entziffern zu müssen) Funktioniert gut.gewo hat geschrieben: ↑Fr 29. Apr 2022, 09:26dann gibts hier formulare:
https://waffg.info/downloads/
Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22
Mit vielen PDF Programmen kann man Formulare auch direkt ausfüllen, spart einiges an Aufwand und das Thema Handschrift ist auch erledigt.Joewood hat geschrieben: ↑Fr 29. Apr 2022, 09:51Diese Formulare verwende ich regelmäßig, scanne sie ein und schicke sie per email an die Behörde. damit es bei meiner handschritlichen Klaue keine Mißverständnisse gibt, tippe ich den Inhalt des Forumulars noch mal in die email. Ist zwar nicht nötig aber ich halte es fü reinen vertretbaren Aufwand, um der Behörde das Leben etwas zu erleichtern (copy/paste ist doch etwas einfacher als diverse Handschriften entziffern zu müssen) Funktioniert gut.gewo hat geschrieben: ↑Fr 29. Apr 2022, 09:26dann gibts hier formulare:
https://waffg.info/downloads/
Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22
Habe mit genau diesem Formular vor kurzen eine Meldung durchgeführt.
Zuerst angerufen, um die richtige Email-Adresse zu erfahren, und dann das ausgefüllte/gescannte Formular dahin gesendet.
Zwar kam keine Antwort, jedoch war meine neu erworbene Waffe 2 Tage später bereit im ZWR ersichtlich.
Auszug ausgedruckt und bei den Waffendokumenten abgelegt.
Wenig Aufwand, alles gut
Zuerst angerufen, um die richtige Email-Adresse zu erfahren, und dann das ausgefüllte/gescannte Formular dahin gesendet.
Zwar kam keine Antwort, jedoch war meine neu erworbene Waffe 2 Tage später bereit im ZWR ersichtlich.
Auszug ausgedruckt und bei den Waffendokumenten abgelegt.
Wenig Aufwand, alles gut
Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22
Grundsätzlich ja, aber ich mach die meisten Waffenkäufe und -verkäufe offline, wo das Formular erst vor Ort ausgefüllt wird. Und spätestens bei der Unterschrift wird es zum Problem. Hab mir daher das Formular mal in Word nachgebaut, wo ich auch eingescannte Unterschriften einfügen kann, falls ich vor Ort tatsächlich mit dem Laptop aufkreuze...
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 140
- Registriert: Di 16. Jan 2018, 19:18
- Wohnort: Wien
Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22
Mache ich genauso.Joewood hat geschrieben: ↑Fr 29. Apr 2022, 09:51Diese Formulare verwende ich regelmäßig, scanne sie ein und schicke sie per email an die Behörde. damit es bei meiner handschritlichen Klaue keine Mißverständnisse gibt, tippe ich den Inhalt des Forumulars noch mal in die email. Ist zwar nicht nötig aber ich halte es fü reinen vertretbaren Aufwand, um der Behörde das Leben etwas zu erleichtern (copy/paste ist doch etwas einfacher als diverse Handschriften entziffern zu müssen) Funktioniert gut.gewo hat geschrieben: ↑Fr 29. Apr 2022, 09:26dann gibts hier formulare:
https://waffg.info/downloads/
Sicher ist sicher...
Re: Neue Kurzwaffe anmelden Wien 22
Wenn ich den Kauf sicher tätige tauscht man einfach die Daten vorher aus und braucht das fertige PDF Formular dann nur noch vor Ort gegenseitig unterschreiben.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker