ich habe seit einigen Jahren im Waffengeschäft eine .22 Langwaffe gekauft (Repetierer) , das Geschäft hat mir eine Registrierungsbestätigung gemäß Paragraf 33 ausgestellt
Somit dürfte diese Waffe auf der BH aufscheinen? Leider erwische ich seit 2 Tagen dort niemanden.....

BITTE könnte mir jemand sagen:
Muss ich den Privat-Verkauf dann auch dort melden?
Brauche ich dann die Daten des Käufers?
Einen Kauffvertrag?
Vielen Dank für EURE Hife!

Christian