Hallo Leute,
ich habe seit einigen Jahren im Waffengeschäft eine .22 Langwaffe gekauft (Repetierer) , das Geschäft hat mir eine Registrierungsbestätigung gemäß Paragraf 33 ausgestellt
Somit dürfte diese Waffe auf der BH aufscheinen? Leider erwische ich seit 2 Tagen dort niemanden.....
BITTE könnte mir jemand sagen:
Muss ich den Privat-Verkauf dann auch dort melden?
Brauche ich dann die Daten des Käufers?
Einen Kauffvertrag?
Vielen Dank für EURE Hife!
Christian
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Repetierer .22 PRIVAT Verkauf
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Repetierer .22 PRIVAT Verkauf
Servus
Die Waffe scheint im ZWR auf.
Beim Verkauf einer Kat. C Waffe musst auf alle Fälle auch einen Kaufvertrag schreiben. Am besten zweifach, einen braucht der Käufer und du solltest auch einen aufheben.
Melden muss das dann der Käufer, du brauchst nix melden.
Meldeplicht liegt beim Käufer, der muss die Meldung innerhalb von sechs Wochen ab Kaufdatum durchführen.
Kaufvertrag unbedingt aufheben, damit du nachweisen kannst wem du die Waffe verkauft hast.
Kenne einen Fall wo der Käufer die Meldung vergessen hat und der Verkäufer hatte keinen Vertrag und konnte somit auch nicht nachweisen wo sich die Waffe befindet, Ergebnis waren viele Probleme, da laut ZWR die Waffe noch immer im Besitz des Verkäufers war.
Mfg
PS: Das ist mein Wissensstand darüber, bitte korrigiert mich sollte ich falsch liegen!
Die Waffe scheint im ZWR auf.
Beim Verkauf einer Kat. C Waffe musst auf alle Fälle auch einen Kaufvertrag schreiben. Am besten zweifach, einen braucht der Käufer und du solltest auch einen aufheben.
Melden muss das dann der Käufer, du brauchst nix melden.
Meldeplicht liegt beim Käufer, der muss die Meldung innerhalb von sechs Wochen ab Kaufdatum durchführen.
Kaufvertrag unbedingt aufheben, damit du nachweisen kannst wem du die Waffe verkauft hast.
Kenne einen Fall wo der Käufer die Meldung vergessen hat und der Verkäufer hatte keinen Vertrag und konnte somit auch nicht nachweisen wo sich die Waffe befindet, Ergebnis waren viele Probleme, da laut ZWR die Waffe noch immer im Besitz des Verkäufers war.
Mfg
PS: Das ist mein Wissensstand darüber, bitte korrigiert mich sollte ich falsch liegen!
Grüße ausn Woidviertel
"Langsam ist präzise, präzise ist schnell"
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Re: Repetierer .22 PRIVAT Verkauf
wenn du eine ZWR registrierungsbestaetigung hast mit einer ZWR registrierungsnummer dann steht die auch im ZWRChrisscross hat geschrieben: ↑Mi 15. Mär 2023, 10:31Hallo Leute,
ich habe seit einigen Jahren im Waffengeschäft eine .22 Langwaffe gekauft (Repetierer) , das Geschäft hat mir eine Registrierungsbestätigung gemäß Paragraf 33 ausgestellt
Somit dürfte diese Waffe auf der BH aufscheinen? Leider erwische ich seit 2 Tagen dort niemanden.....
BITTE könnte mir jemand sagen:
Muss ich den Privat-Verkauf dann auch dort melden?
Brauche ich dann die Daten des Käufers?
Einen Kauffvertrag?
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Christian
feddich
hast du den ausdruck der ZWR registrierung vor dir liegen?
steht da eine 7-stellige ZWR registrierungsnummer drauf?
dann alles gut
verkauf mit kaufvertrag
deine verpflichtung: ZWR registrierungs nummer bekannt geben
seine verpflichtung: waffe im fachhandel ummelden lassen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Repetierer .22 PRIVAT Verkauf
Der Käufer lässt die Waffe beim Waffenhändler im zwr auf sich ummelden, Frist 6 Wochen.Chrisscross hat geschrieben: ↑Mi 15. Mär 2023, 10:31Hallo Leute,
ich habe seit einigen Jahren im Waffengeschäft eine .22 Langwaffe gekauft (Repetierer) , das Geschäft hat mir eine Registrierungsbestätigung gemäß Paragraf 33 ausgestellt
Somit dürfte diese Waffe auf der BH aufscheinen? Leider erwische ich seit 2 Tagen dort niemanden.....
BITTE könnte mir jemand sagen:
Muss ich den Privat-Verkauf dann auch dort melden?
Brauche ich dann die Daten des Käufers?
Einen Kauffvertrag?
Vielen Dank für EURE Hife!
Christian
Ein schriftlicher Kaufvertrag ist zu empfehlen und dem Käufer solltest du dann auch zumindest die ZWR Registrierungsnummer mitgeben damit es bei der Ummeldung keine Brösel gibt. Ich hatte da auch schon Scherereien weil es mit der Ummeldung nicht geklappt hat oder der Käufer "vergessen" hat zu melden
ps: du kannst über help.gv.at im ZWR selbst nachschauen wenn du eine Handysignatur hast. Digitale Amtsservices und dann Zentrales Waffenregister auswählen.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
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- .223 Rem
- Beiträge: 221
- Registriert: Mo 20. Feb 2023, 10:12
Re: Repetierer .22 PRIVAT Verkauf
HY! Ja eine Registrierungsnummer habe ich, den Zettel von damalsIncite hat geschrieben: ↑Mi 15. Mär 2023, 11:11Der Käufer lässt die Waffe beim Waffenhändler im zwr auf sich ummelden, Frist 6 Wochen.Chrisscross hat geschrieben: ↑Mi 15. Mär 2023, 10:31Hallo Leute,
ich habe seit einigen Jahren im Waffengeschäft eine .22 Langwaffe gekauft (Repetierer) , das Geschäft hat mir eine Registrierungsbestätigung gemäß Paragraf 33 ausgestellt
Somit dürfte diese Waffe auf der BH aufscheinen? Leider erwische ich seit 2 Tagen dort niemanden.....
BITTE könnte mir jemand sagen:
Muss ich den Privat-Verkauf dann auch dort melden?
Brauche ich dann die Daten des Käufers?
Einen Kauffvertrag?
Vielen Dank für EURE Hife!
Christian
Ein schriftlicher Kaufvertrag ist zu empfehlen und dem Käufer solltest du dann auch zumindest die ZWR Registrierungsnummer mitgeben damit es bei der Ummeldung keine Brösel gibt. Ich hatte da auch schon Scherereien weil es mit der Ummeldung nicht geklappt hat oder der Käufer "vergessen" hat zu melden
ps: du kannst über help.gv.at im ZWR selbst nachschauen wenn du eine Handysignatur hast. Digitale Amtsservices und dann Zentrales Waffenregister auswählen.
Super, genau so mach ichs !!!
DANKE !!!
Re: Repetierer .22 PRIVAT Verkauf
Wenn die Registrierung vor 2014 war dann ist sie im alten System erfasst - und nicht im neuen - und somit NICHT erfolgt. Hab ich vor kurzem selber erlebt.Chrisscross hat geschrieben: ↑Mi 15. Mär 2023, 10:31Hallo Leute,
ich habe seit einigen Jahren im Waffengeschäft eine .22 Langwaffe gekauft (Repetierer) , das Geschäft hat mir eine Registrierungsbestätigung gemäß Paragraf 33 ausgestellt
Somit dürfte diese Waffe auf der BH aufscheinen? Leider erwische ich seit 2 Tagen dort niemanden.....
BITTE könnte mir jemand sagen:
Muss ich den Privat-Verkauf dann auch dort melden?
Brauche ich dann die Daten des Käufers?
Einen Kauffvertrag?
Vielen Dank für EURE Hife!
Christian
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Repetierer .22 PRIVAT Verkauf
Dann war's aber noch ne Paragraph 30 Meldung...
Paragraph 33 sind die "neuen" Meldungen für's ZWR..
So weit ich mich erinnere...
Paragraph 33 sind die "neuen" Meldungen für's ZWR..
So weit ich mich erinnere...
mfg
Josef
Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte
Josef
Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
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