Seit Jahren kursiert hier und anderswo die Frage, ob und unter welchen Umständen es zulässig ist, wenn ein Händler einen Verschluss/ein Upper als "wesentlichen Bestandteil" (früher und im Volksmund noch immer: "Wechselsystem") verkauft und dazu ein Griffstück, sodass man theoretisch

Unter den Händlern gab gibt es meines Wissens diese Fraktionen:
1. Manche halten es für illegal und machen es nicht.
2. Manche verkaufen Verschluss / Griffstück an den gleichen Käufer und übergeben die Waffe zerlegt.
3. Manche fräsen zusätzlich Seriennummern am Griffstück/Lower (alleine nicht registrierungspflichtig) aus oder ergänzen sie durch ein weiteres Zeichen.
So weit so gut. Ein Händler im Süden von Wien, bisher ganz klar Fraktion 1., macht diese Woche Werbung in seinem Mail-Newsletter, dass er ab jetzt auch Waffen als Wechselsysteme verkaufe, wenn man sie zerlegen kann.
Heute frage ich dort einen Verkäufer, woher der Sinneswandel.
Antwort: Der Händler habe eine schriftliche Stellungnahme des BMI, dass dieses Vorgehen zulässig ist.
Meine Frage: Hat jemand das auch gehört oder diese Stellungnahme/Rechtsmeinung gesehen oder gelesen?
(Ich möchte bitte nicht den zwölften Thread aufmachen, wo jeder seine Rechtsansicht schreibt, sondern in Erfahrung bringen, ob es tatsächlich eine Äußerung der Behörde gibt, die für uns Klarheit schafft. Natürlich ist dann immer noch offen, ob es die örtlich zuständigen Behörden schert, das was BMI sagt ...)
Also, liebe Gemeinde, weiß wer was?
Danke, chrtha